Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)(JVVS 9350)
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Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) AV des MdJ Nr. 15/2016 vom 06. Dezember 2016 (J 9350 - 5) I. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben eine Neufassung der einheitlich geltenden Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vereinbart. Die Neufassung tritt für das Saarland am 1. Januar 2017 in Kraft. II. Die Neufassung der Richtlinien wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden zudem ab 1. Januar 2017 mit sämtlichen Anlagen (außer den Mustern) auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de) abrufbar sein. Die AV des MdJ Nr. 13/2012 vom 10. Dezember 2012 (J 9350-5) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aufgehoben. Saarbrücken, den 06. Dezember 2016 SAARLAND Ministerium der Justiz In Vertretung Dr. Morsch