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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und GesundheitRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)(JVVS 9350)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)(JVVS 9350)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 1984-09-07

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9 3 5 0 7.9.1984 Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) AV des MfR Nr. 22/1984 vom 7. September 19841 (9350 - 5) I. Die Landesjustizverwaltungen und der Bundesminister der Justiz haben eine Neufassung der "Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten" (RiVASt) vereinbart. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrats vom 24. Juli 1984 setze ich namens der Landesregierung die neu gefassten Richtlinien für das Saarland mit Wirkung vom 1. Oktober 1984 in Kraft. II. Die Richtlinien werden im Bundesanzeiger Nr. 176 vom 18. September 1984 veröffentlicht und erscheinen in Kürze als Sonderdruck. III. Überholt (Aufhebungsvorschrift). 1 Die bundeseinheitlichen Richtlinien wurden zwischenzeitlich geändert: mWv 1. März 1993 durch AV des MdJ Nr. 5/1993 vom 24. Februar 1993; vgl. Hinweis in GMBl. S. 61 (Die Änderungen sind im BAnz Nr. 40 vom 27. Februar 1993 veröffentlicht). Der Text des allgemeinen Teils der Richtlinien kann über das Internet unter der Adresse http://www.justiz.nrw.de/RB/justizverwaltungsv/ir_online/index.html aufgerufen werden. Der Länderteil kann auf der Web-Seite des Bundes unter der Adresse http://www.bmj.bund.de/enid/lr.html aufgerufen werden. Stand: 11.3.2004


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