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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRichtlinien für die Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze in Kindertageseinrichtungen - Ü3 Sofortprogramm -

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Richtlinien für die Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze in Kindertageseinrichtungen - Ü3 Sofortprogramm -

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2016-01-01

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1162 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 336 Richtlinien zur Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze in Kindertageseinrichtungen – Ü3 Sofortprogramm – Vom 7. Dezember 2016 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage der Förderung Das Saarland stellt im Rahmen eines Sofortprogrammes 5,0 Mio. Euro für dringende Bedarfe zur Schaffung von Kindergartenplätzen zur Verfügung, um in Kindertageseinrichtungen den Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Kindergärten zu fördern. Auf der Grundlage der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG), nach den Regelungen dieser Richtlinien und gemäß den §§ 23, 44 Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) nebst den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) können Landesmittel in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. Euro für Zuwendungen zu Bau- und Ausstattungsinvestitionen zur Schaffung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen gewährt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens in Abstimmung mit den Jugendhilfeträgern. Dabei erfolgt die Förderung im Sinne einer gleichmäßigen regionalen Ausstattung mit Kindergartenplätzen, die vorrangig in den Gemeindeverbänden gefördert werden sollen, die derzeit eine Versorgungsquote von unter 100 Prozent aufweisen. Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur. 2. Gegenstand der Förderung 2.1. Gefördert werden erforderliche Investitionen für Neubau-, Ausbau-, Erweiterungsbau-, Umbaumaßnahmen, Erwerb eines Gebäudes sowie für die Ausstattung von Kindergärten, soweit diese der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt dienen. 2.2. Gefördert werden Investitionen für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2016 beantragt wurden und bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden. Der Baubeginn, der durch die Vergabe eines Auftrages zu einer Leistung der Kostengruppe 300 bestimmt ist, soll im Jahr 2017 erfolgen, andernfalls kann der Zuwendungsbescheid widerrufen werden. 2.3. Begriffsbestimmungen 2.3.1. Neubau, Ausbau und Erweiterungsbau: Zur Schaffung von Kindergartenplätzen entsteht ein neues Gebäude oder ein bestehendes Gebäude wird ausgebaut oder erweitert. 2.3.2. Umbau: Am bestehenden Gebäude einer Kindertagesstätte werden zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze notwendige bauliche Veränderungen vorgenommen. 3. Ziele der Förderung und Indikatoren Ausgehend von Veränderungen im Bereich der demografischen Entwicklung bedingt auch durch den Zuzug von Flüchtlingsfamilien sowie einer längeren Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen in unmittelbarem Anschluss an besuchte Krippenplätze steht in einer erheblichen Anzahl saarländischer Städte und Gemeinden derzeit und auch in Zukunft keine ausreichende Zahl an Kindergartenplätzen zur Verfügung. Aufgrund dieser Situation und des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz unterstützt das Ü3 Sofortprogramm mit 5,0 Mio. Euro die Jugendhilfeträger bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Indikator hierzu ist die Anzahl der mit der Förderung entstandenen neuen Kindergartenplätze. 4. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die kommunalen Gebietskörperschaften sein. Darüber hinaus können Zuwendungsempfänger auch andere Träger von Kindertageseinrichtungen sein, soweit diese über eine Anerkennung des örtlich zuständigen Jugendamtes verfügen. 5. Förder- und Finanzierungsart 5.1. Förderart Projektförderung 5.2. Finanzierungsart Teilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung 5.3. Form der Zuwendung Nicht rückzahlbarer Zuschuss 6. Umfang und Höhe der Förderung Im Förderzeitraum gefördert werden Bau- und Ausstattungsinvestitionen sowie Erwerbskosten eines Gebäudes, die der Schaffung von Kindergartenplätzen dienen und die eingeteilt werden in: 6.1. Maßnahmen, deren Gesamtkosten 250.000,00 Euro nicht übersteigen. Dabei müssen die Gesamtkosten in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der neu geschaffenen Kindergartenplätze stehen. 6.2. Maßnahmen mit Gesamtkosten über 250.000,00 Euro. Gefördert werden Maßnahmen, die der Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze dienen. Kostenanteile, die nicht neue Kindergartenplätze betreffen, können nach den Richtlinien zur Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze, für Ersatzneubauten und Grundsanierungen und für substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen vom 28. November 2014 gefördert werden. 6.3. Prioritär werden besonders kostengünstige Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze gefördert. Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Durch eine verlässliche Kostener-mittlung ist zu gewährleisten, dass die Mittel auskömmlich sind und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. 6.4. Die Landesförderung beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. 6.5. Baunebenkosten (KG 700) werden bis zu 20 Prozent der Kosten für Bauwerk und Außengelände (KG 300, KG 400 u. KG 500) berücksichtigt. Dabei ist Anlage 6 zu VV/VV-P-GK Nr. 2.7 zu § 44 LHO zu beachten. 6.6. Für Maßnahmen, die zwischen dem Ministerium für Bildung und Kultur und den jeweils zuständigen Jugendhilfeträgern abgestimmt sind, gilt die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn als erteilt, soweit ein vorläufiger Förderantrag nach Nummer 7.2. der Richtlinien vorliegt. 7. Beantragung 7.1. Die Fördermittel sind von den unter Nummer 4 der Richtlinien genannten Zuwendungsempfängern zu beantragen. Dazu ist das als Anlage beigefügte Antragsformular vollständig ausgefüllt unter Beifügung der antragsbegründenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung an das Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken zu richten. 7.2. Vorläufige Förderanträge mit einer ersten Kostenschätzung und der Angabe der zusätzlich zu schaffenden Kindergartenplätze sollen bis zum 31. Januar 2017 formlos gestellt werden. 7.3. Dem vollständigen Förderantrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Bei Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 250.000,00 Euro: Erläuterungsbericht, Kostenermittlung nach DIN 276 oder anhand von Angeboten, Übersichtspläne M. 1:100 oder Skizzen mit Maßund Flächenangaben, gegebenenfalls Fotos. Bei Maßnahmen mit Gesamtkosten über 250.000,00 Euro: Haushaltsunterlage-Bau, bestehend aus Erläuterungsbericht, Kostenermittlung nach DIN 276, Flächenermittlung nach DIN 277, Entwurfspläne nach Leistungsphase 3 der HOAI (einschließlich Außenspielgelände). 8. Nachweis der Mittelverwendung und Mittelabruf 8.1. Nachweis der Mittelverwendung Die Zuwendungsempfänger übersenden dem Ministerium für Bildung und Kultur unter Verwendung des dem Zuwendungsbescheid beigefügten Musters innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des jeweiligen Investitionsvorhabens einen Sachbericht über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Fördermittel (Anzahl und Art der geförderten Vorhaben, gefördertes Gesamtvolumen, Höhe der bereitgestellten und verausgabten Mittel, Anzahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren), 1164 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 einen zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen sowie die Versicherung, dass alle einschlägigen Vorschriften, einschließlich vergaberechtlicher Bestimmungen, beachtet wurden. Das vorgenannte Ministerium kann ergänzende Angaben anfordern, soweit diese zur Überprüfung erforderlich sind. 8.2. Mittelabruf Bei Baumaßnahmen sind die Fördermittel bedarfsgerecht, dem Baufortschritt entsprechend abzurufen und zu bewirtschaften. Hierbei ist zu beachten, dass die Zuwendungen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden dürfen, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. 9. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 9.1. Der Baubeginn nach Nummer 2.2. der Richtlinien ist dem Ministerium für Bildung und Kultur schriftlich mitzuteilen. 9.2. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/ VV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Richtlinien Abweichungen zugelassen werden, sowie die Vorschriften des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. 10. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Saarbrücken, den 7. Dezember 2016 Der Minister für Bildung und Kultur Commerçon Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln zur Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze in Kindertageseinrichtungen aus dem Ü3 Sofortprogramm Ministerium für Bildung und Kultur Referat D 4 Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken 1. Antragsteller / Bauträger Bezeichnung: (Name) Anschrift: (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) Auskunft erteilt: (Name / Telefon / Durchwahl / Fax / E-Mail) Bankverbindung: (IBAN / Bezeichnung des Kreditinstituts) 2. Objekt (Kindertageseinrichtung) Bezeichnung: □ Kath. □ Evang. □ Komm. / Städt. □ Freier Träger (Name) (Name) Anschrift: (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) Plätze vor Investition: Kindergartenplätze, davon Ganztagsplätze Plätze nach Investition: Kindergartenplätze, davon Ganztagsplätze 1166 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 3. Maßnahme Kurze Beschreibung zu Art und Umfang der geplanten baulichen Maßnahmen und/oder der Ausstattung □ Bauliche Maßnahmen □ Ausstattung Beginn: voraussichtliches Ende: 4. zusätzliche Förderung aus sonstigen Förderprogrammen Für die Maßnahme ist eine Zuweisung auch aus einem anderen Förderprogramm beantragt bzw. bewilligt: □ ja □ nein (weiter bei 5.) Förderprogramm □ des Landes □ des Bundes □ der EU genaue Bezeichnung des jeweiligen Förderprogramms: Datum des Antrages: Datum des Bewilligungsbescheides, Az: 5. Finanzierungsplan Gesamtkosten: EUR davon 1) EUR (Anteil für den Kindergarten) 2) EUR (Anteil für die Krippe) Vorläufige Aufteilung der Kosten: 1) beantragte Förderung Kindergarten EUR (freie Träger) (30% Zuschuss des Landes) EUR (20% Zuschuss des Kreises) EUR (20% Zuschuss der Städte und Gemeinden) EUR (30% Trägeranteil) 2) beantragte Förderung Kindergarten (kommunale Träger) EUR (30% Zuschuss des Landes) EUR (30% Zuschuss des Kreises) EUR (40% Trägeranteil) 3) beantragte / bewilligte öffentliche Förderung aus anderen Programmen des Landes / des Bundes / der EU (evtl. zusätzliche Förderung): EUR 6. Erklärungen Ich/wir versichere/n - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Beginn der Maßnahme gilt grundsätzlich der Beginn der Arbeiten bzw. der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungsvertrages, der der Ausführung der Maßnahme zuzurechnen ist. Sofern die Maßnahme zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Ministerium für Bildung und Kultur abgestimmt worden ist, gilt das Datum der Abstimmung als Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. - dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. - dass ich/wir jede nachträgliche Änderung der Angaben unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzeigen werde/n. - Die Fördermittel werden ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt. - dass ich/wir alle in den Antragsunterlagen enthaltenen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht habe/n. Mir/uns ist bekannt, dass von den Angaben dieses Antrags die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung und das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuchs. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Ver1168 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 wendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Hierzu gehören meine/unsere Angaben über die persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere meine/unsere Angaben zu den voraussichtlichen Kosten des Vorhabens, zu dem Finanzierungsplan und zu der Frage, ob weitere öffentliche Zuwendungen für das Projekt beantragt/gewährt werden/wurden. Daneben ist mir/uns bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen. - Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Landesregierung den Ausschüssen des jeweiligen Parlaments Namen sowie Höhe und Zweck der mir/uns gewährten Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt. Mir/uns ist bekannt, dass - die aus dem Antrag ersichtlichen Daten in anonymer Form für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle verwendet werden. - eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser Vordruck vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. - für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) vom 27. September 2001 (GMBl. Saar, S. 553, 590), in der jeweils gültigen Fassung gelten und ich/wir diese anerkennen. Dem Antrag sind die folgenden Anlagen beigefügt: Bei Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 250.000,00 €: Erläuterungsbericht, Kostenermittlung nach DIN 276 oder anhand von Angeboten, Übersichtspläne M. 1:100 oder Skizzen mit Maß- und Flächenangaben, gegebenenfalls Fotos Bei Maßnahmen mit Gesamtkosten über 250.000,00 €: Haushaltsunterlage-Bau, bestehend aus Erläuterungsbericht, Kostenermittlung nach DIN 276, Flächenermittlung nach DIN 277, Entwurfspläne nach Leistungsphase 3 der HOAI (einschließlich Außenspielgelände). _______________________________________________________________________________ (Ort) (Datum) (Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift)


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