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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRichtlinien für die Verleihung des Pierre de Coubertin - Abiturpreises im Fach Sport

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Richtlinien für die Verleihung des Pierre de Coubertin - Abiturpreises im Fach Sport

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2007-08-01

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Richtlinien für die Verleihung des Pierre de Coubertin - Abiturpreises im Fach Sport Vom 1. August 2007 1. Anliegen Als besondere Auszeichnung für hervorragende Leistungen im Fach Sport stiftet der Landessportverband für das Saarland (LSVS) auf Vorschlag des Ministers für Bildung, Kultur und Wissenschaft den Pierre de Coubertin - Abiturpreis. Die Verleihung des Preises unterstreicht einen ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsanspruch des Schulsports. Der Preis erinnert an den Begründer der modernen Olympischen Bewegung, den Franzosen Pierre de Coubertin (1863-1937). Der Vertreter der Familie Coubertin, Monsieur Geoffroy de Navacelle de Coubertin und das Deutsche Pierre de Coubertin - Komitee e.V. (DPCK) und das Internationale Pierre de Coubertin - Komitee (CIPC) haben der Idee des Preises und den Kriterien zugestimmt. 2. Kriterien Der Pierre de Coubertin - Abiturpreis Sport wird an Abiturientinnen und Abiturienten im Saarland für hervorragende Leistungen im Schulsport, einschließlich einer persönlichen Haltung im Sinne des olympischen Gedankens, verliehen. Hierfür unterbreitet die Fachkonferenz Sport der Schulleitung einen entsprechenden Vorschlag, der nach Bestätigung dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft auf einem entsprechenden Formblatt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien empfohlen wird: • Der Schüler/die Schülerin muss in den ersten drei Halbjahren der Qualifizierungsphase im obligatorischen Fach Sport (Theorie und Praxis) sehr gute Leistungen erbracht haben (Kursnote jeweils mindestens 13 Punkte). Ein Kursergebnis von 11 oder 12 Punkten kann durch mindestens 13 Punkte im betreffenden Kurshalbjahr in einem der Fächer Musik, Kunsterziehung, Geschichte, Sozialkunde, Geografie oder Französisch ausgeglichen werden. • Der Schüler/die Schülerin muss darüber hinaus in außerunterrichtlicher und/oder außerschulischer Wettkampftätigkeit hervorragende Leistungen nachgewiesen haben. • Der Schüler/die Schülerin muss sich durch besonderes Engagement für Schule und Mitschüler ausgezeichnet haben. • Das bestandene Abitur ist Voraussetzung. Entsprechend dem auf der Medaille geprägten Wahlspruch Coubertins: „Weit schauen, offen sprechen, entschlossen handeln“ muss der Schüler/die Schülerin diesen Ansprüchen gerecht werden. Dazu gehören insbesondere weitreichendes Engagement im Sport, aber auch hohe Einsatzbereitschaft im Alltag, wie Übernahme von Verantwortung in unterschiedlichen Bereichen (z.B.: innerhalb der Schule; Aufgaben in Vereinen/Institutionen, der Kommune; aktive Beteiligung an internationalen Austauschprogrammen etc.). 3. Verfahren • Die Verleihung des Preises erfolgt unter Beachtung der Kriterien an höchstens einen Schüler/eine Schülerin pro Schule. Die Preisverleihung erfolgt mit der Übergabe des Abiturzeugnisses. • Die Fachkonferenz Sport besitzt das Vorschlagsrecht. Der bestätigte Vorschlag wird von der Schulleitung auf einem entsprechenden Formblatt bis zum 20.Dezember des Jahres an das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft eingereicht (auch per Fax bzw. Email möglich). • Das Entscheidungsgremium des Saarlandes ist eine Jury bestehend aus einem Vertreter des LSVS, des Referates Schulsport des Ministeriums und einem Vertreter der Landesfachkonferenz Sport an Gymnasien. Die Jury kann in begründeten Ausnahmen von den Kriterien abweichen. 4. Inkrafttreten Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. August 2007 in Kraft.


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