Richtlinien für Zuwendungen zur Förderung der digitalen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit im Bereich der Angebote zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Digitalisierungszuschuss SL)
Angaben zum Antragssteller Zuwendungsberechtigt sind anerkannte freie gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe gem. Nummer 4 der Richtline. Dachverband/Zentralstelle 1.1 Straße, Hausnummer PLZ, Ort Seite 1 von 5 Antrag Verwendungsnachweis Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon/Telefax E-Mail-Adresse Kontoinhaber*in IBAN Kreditinstitut 1.4 Nachweis bereits geförderter Maßnahmen Welche Förderungen des Landesjugendamtes wurden in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen? Bitte ankreuzen! Es können mehrere Felder angekreuzt werden! Mitarbeiterschulung Freizeitmaßnahme Bildungsmaßnahme Bildungsmaßnahme außerunterrichtlicher Bereich Bankverbindung 1.3 Seite 2 von 5 Lfd.-Nr. Betrag Summe: 3.0 Belege (Als Rechnungskopie beifügen) Bezeichnung Ausstattung und Anschaffung von Softwarelizenzen Wie wird die angeschaffte IT-Ausstattung genutzt? Welche Ziele verfolgt die durchgeführte Anschaffung? 2. Angaben zur Förderung 2.1 Art der Förderung Ausstattung und Anschaffung von Hardware Seite 3 von 5 falls vorhanden: Stempel - Ich erkenne die Maßgaben der Richtlinie, der LHO, den §§ 23 und 44 VV-LHO sowie der dazugehörigen ANBest-P an. - Ich versichere, dass die beantragten Maßnahmen dem Zweck der Richtlinie sowie des § 10 des Gesetzes zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dienen. Den Antrag mit allen Anlagen richten Sie bitte an: Unterschrift(en) Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie -Referat C5/LandesjugendamtFranz-Josef-Röder-Str. 23 66119 Saarbrücken oder an: landesjugendamt@soziales.saarland.de Rechtsverbindliche Unterschrift(en) der für den Träger vertretungsberechtigten Personen Ort, Datum 4. Abschlusserklärung - Ich erkläre die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und die Vollständigkeit der Unterlagen. - Ich erkläre die ordnungsgemäße, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung der Zuschussmittel. - Mir ist bewusst, dass eine nicht richtliniengemäße Verwendung der Zuwendungsmittel zu einer Rückforderung führen kann. - Ich verpflichte mich bei einer Zuschussgewährung erforderliche Verwendungsnachweise und Umsetzungsdokumentationen umgehend und in der dafür vorgesehenen Form zu erbringen. Seite 4 von 5 Herrn Lothar Schreiner (persönlich) Franz-Josef-Röder-Str. 23 66119 Saarbrücken E-Mail: datenschutzbeauftragter@soziales.saarland.de Tel.: +49 (0) 681/501-3349 Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für natürliche Personen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) ist verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Adresse des Verantwortlichen lautet: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Franz-Josef-Röder-Str. 23 66119 Saarbrücken E-Mail: info-dsgvo@soziales.saarland.de www.saarland.de Tel: +49 (0) 681/ 501 - 00 Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des MSGFF lauten wie folgt: Datenschutzbeauftragter beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Ihnen steht sowohl ein Auskunftsrecht, Datenberichtigungsrecht, Recht auf Datenlöschung, Recht auf Einschränkung der Bearbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu. Sollten Sie sich in Ihren Rechten nach der DSGVO verletzt sehen, haben Sie jederzeit das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde für das Ministerium ist das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken. Fax: +49 (0) 681/501-3168 Die von Ihnen in den vorliegenden Antragsunterlagen und auch darauffolgend im weiteren Verwaltungsverfahren angegeben personenbezogenen Daten von Ihnen selbst oder von dritten Personen werden beim MSGFF zur Erfüllung der Aufgabe i. S. d. §§ 4 und 5 des saarländischen Datenschutzgesetzes benötigt und zur Bearbeitung Ihres Antrages verarbeitet. Eine Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an Dritte findet, soweit keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen dies ausdrücklich zulassen, grundsätzlich nur an Stellen innerhalb der Landesverwaltung im Rahmen des Verwaltungsvollzuges statt. (z. Bsp. notwendige Bankdaten an die Auszahlungsstelle). Alle Daten werden hier nach dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Seite 5 von 5