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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zur Errichtung von "Medienschulen"

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zur Errichtung von "Medienschulen"

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2017-05-25

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506 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 24. Mai 2017 150 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zur Einrichtung von „Medienschulen“ Vom 16. Mai 2017 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt im Rahmen der verfügbaren Haus haltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie ge mäß §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV LHO) Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen in saarländischen Schulen zur Umsetzung erfolgversprechender Konzepte zur medienbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung, die dem Lan deskonzept „Medienbildung in saarländischen Schu len“ entsprechen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet das Ministerium für Bil dung und Kultur aufgrund pflichtgemäßen Ermessens. 2. Gegenstand der Förderung, Ziele und Indikatoren Im Einzelnen sollen Investitionsmaßnahmen in saar ländischen Schulen zur Umsetzung erfolgverspre chender Konzepte zur medienbezogenen Schul und Unterrichtsentwicklung gefördert werden, die dem Landeskonzept „Medienbildung in saarländischen Schulen“ entsprechen. Ziel ist eine Verbesserung/Modernisierung der IT Ausstattung der Schulen, um die Einsatzmöglichkeiten digitaler Medien im Unterricht zu erweitern. Indikato ren für die Erreichung dieses Ziels sind: — Vorhandensein eines zum Schulprofil passenden Medienkonzeptes, — Vorhandensein eines auf das Medienkonzept abge stimmten Medienentwicklungsplans, — Vorhandensein eines dazu passenden schulinternen Lehrerfortbildungskonzepts. Weitere optionale Indikatoren sind: — Verbesserung der IT Ausstattung (PCs, mobile Endgeräte, Beamer, interaktive Tafeln etc.) — Erhöhung der Bandbreite der Internetanbindung, — Einrichtung oder Ausbau eines schulischen W LAN, — Ermöglichung der Einbindung privater mobiler Endgeräte in das schulische LAN. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören insofern: — Beschaffung von Hard und Software, — Tarifwechsel zur Verbesserung der Bandbreite der Internetanbindung, — Installationsmaßnahmen. 3. Zuwendungsempfänger Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Schulträger der jeweiligen Schule. Investitionsvorha ben des gleichen Schulträgers an verschiedenen Schul standorten sind jeweils getrennt zu beantragen. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden erfolgversprechende und vorbildli che Konzepte zur medienbezogenen Schul und Unter richtsentwicklung, die das Lernen mit und über digitale Medien für die Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Der Antragsteller legt mit dem Förderantrag vor: — ein von der Schule erarbeitetes Medienkonzept, das mit dem Schulentwicklungskonzept in Ein klang steht, — ein zwischen Schule und dem Zentrum für Medien bildung (ZfM) am LPM abgestimmtes schulinternes Fortbildungskonzept, — einen zwischen Schule und Sachkostenträger ab gestimmten Medienentwicklungsplan, — einen Beschluss der Gesamtkonferenz der Schu le, die Bedingungen der Bewerbung als „Medien schule“ mitzutragen, — einen Kosten- und Finanzierungsplan für die be antragten Investitionsmaßnahmen. Die Schulleitung der Schule erklärt sich bereit, im Fal le einer Förderung — an einer begleitenden Evaluation des Projektes durch das LPM mitzuarbeiten, — gelegentlich Hospitationen für Lehrkräfte interes sierter Schulen zu ermöglichen. Der Förderantrag für das Projekt „Medienschule“ kann an Landeskonzepte (wie Medienkompass, Internet ABCSiegel, Medienberater, Medienscouts, Robotik AGs etc.) anknüpfen. Der Förderantrag kann an beste hende Maßnahmen des Schulträgers anknüpfen. 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsart Projektförderung 5.2 Finanzierungsart Teilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung 5.3 Form der Zuwendung Nicht rückzahlbare Zuweisung bzw. nicht rückzahl barer Zuschuss 6. Umfang und Höhe der Zuwendung Für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt „Medienschulen“ ist eine Förderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich, wobei der Höchstförderbetrag pro Projekt auf 30.000 Euro festgelegt wird. 7. Verfahren 7.1 Antrag Anträge sind nach dem Muster der Anlage bis zum 30. August 2017 bei der Bewilligungsbehörde einzu reichen. Dem Antrag sind beizufügen (vergl. Ziffer 4): — das Medienkonzept, — das Fortbildungskonzept, — der Medienentwicklungsplan, — der Beschluss der Gesamtkonferenz und — der Finanzierungsplan. 7.2 Auswahlverfahren Eine Jury wird dem Ministerium für Bildung und Kul tur nach Eingang und Auswertung aller Anträge Vor schläge unterbreiten. Die Auswahl erfolgt durch das Ministerium für Bildung und Kultur. 7.3 Verwendungsnachweisverfahren Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist spätestens bis zum 30. September 2018 dem Ministeri um für Bildung und Kultur nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sach bericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben. Dieser Nachweis ist un ter Beachtung der Ziffern 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Neben bestimmungen für Zuwendungen zur Projekt förderung (ANBestP) beziehungsweise für Zuwen dungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBestPGK) zu § 44 LHO zu führen. Das Ministerium für Bildung und Kultur und der Rechnungshof des Saarlandes können die zweckent sprechende Verwendung der Mittel an Ort und Stelle prüfen. 7.4 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VVPGK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Ab weichungen zugelassen worden sind. 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentli chung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Diese Richtlinie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Saarbrücken, den 16. Mai 2017 Der Minister für Bildung und Kultur Commerçon 508 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 24. Mai 2017 Anlage Ministerium für Bildung und Kultur Referat B4 – Medien in der Bildung Trierer Str. 33 66111 Saarbrücken Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Projekts „Medienschulen“ 1 Antragsteller Name/Bezeichnung: Anschrift: Auskunft erteilt: Tel.: Fax: Email: Bankverbindung: IBAN: _________________________________________________________ Kreditinstitut: ____________________________________________________ 2 Zu fördernde Schule Schulname: Ansprechpartner: Tel. Email: Kurzbeschreibung des Projekts: Vorgesehene Infrastrukturmaßnahmen: 3 Gesamtkosten Gesamtkosten (€) Beantragte Zuwendung (€) Die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt. 4 Beigefügte Anlagen (bitte ankreuzen) □ Medienkonzept der Schule □ Schulinternes Fortbildungskonzept □ Medienentwicklungsplan □ Beschluss der Gesamtkonferenz □ Kosten-/ Finanzierungsplan _______________________________ _______________________________________________________ Ort/Datum Rechtsverbindliche Unterschrift


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