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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzRichtlinien zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

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Richtlinien zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2015-03-12

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214 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 298 Richtlinie zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) Vom 10. Februar 2015 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Saarland gewährt im Rahmen der verIJEDUHQ+DXVKDOWVPLWWHOQDFK$UW92 (8 1UL9P$UW92 (8  1U  L9P 92 (8  1U  nach Maßgabe des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 6(3/ GLHVHU)|UGHUULFKWOLQLHXQG GHU9HUZDOWXQJVYRUVFKULIWHQ]X†/+2=X- wendungen aus Mitteln der EU (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes – ELER) und des Landes für die Förderung der Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen des LEADER-Ansatzes.   'LHVH 5LFKWOLQLH GLHQW GHU $XVOHJXQJ .RQ- kretisierung und verwaltungsmäßigen Ausführung der einschlägigen EU-Bestimmungen und des SEPL 2014-2020 (insbesondere KapiWHO QDFKGHQHQVLFKGLH*HZlKUXQJGHU =XZHQGXQJHQ YRUUDQJLJ ULFKWHW 'LH IU GLH *HZlKUXQJ YRQ =XZHQGXQJHQ HLQVFKOlJLJHQ EU-rechtlichen Bestimmungen gehen dieser Förderrichtlinie stets vor.   (LQ $QVSUXFK DXI *HZlKUXQJ HLQHU =XZHQ- dung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaUHQ+DXVKDOWVPLWWHO 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Die Fördergegenstände bestimmen sich nach GHQMHZHLOLJHQ(8UHFKWOLFKHQ%HVWLPPXQJHQ VRZLH GHQ 5HJHOXQJHQ GHV 6(3/  insbesondere Kapitel 8.2.13. Der LEADER- Ansatz wird „bottom up“ über lokale AktiRQVJUXSSHQ /$*  XPJHVHW]W LQ GHQHQ GLH relevanten Akteure der ländlichen Regionen vertreten sind und die ihrerseits auf GrundlaJH YRQ 6:27$QDO\VHQ HLJHQH /RNDOH (QW- wicklungsstrategien (LES) erarbeiten. Aus GHP6SHNWUXPGHU)|UGHUWDWEHVWlQGHGLHVLFK aus der ELER-Verordnung und den nationalen )|UGHUJUXQGVlW]HQHUJHEHQZlKOWGLH/$*HL- genverantwortlich die nach ihrer Ansicht besten und am ehesten förderwürdigen Vorhaben DXV,QVEHVRQGHUHMXQJH0HQVFKHQN|QQHQXQG sollen sich auch mit innovativen Ansätzen beteiligen. Die LEADER-Förderung greift somit inhaltlich alle Sektoren einer ausgewogenen OlQGOLFKHQ (QWZLFNOXQJ DXI /DQGZLUWVFKDIW )RUVWZLUWVFKDIW 8PZHOW XQG 1DWXUVFKXW] (QHUJLH LQWHJULHUWH OlQGOLFKH (QWZLFNOXQJ  nutzt methodisch aber einen anderen Ansatz als die klassischen Förderinstrumente der gemeinsamen Agrarpolitik. 2.2 Im Rahmen der EU-rechtlichen Bestimmungen und der Regelungen des SEPL 2014-2020 ergeben sich die Fördergegenstände aus der MHZHLOLJHQ /RNDOHQ (QWZLFNOXQJVVWUDWHJLH LP 6LQQH GHV $UW  92 (8  1U  /(6 GHU/($'(55HJLRQLQGHUGDV9RUKD- ben umgesetzt werden soll. 3. Ziele und Indikatoren Ausgehend von der sozio-ökonomischen Analyse IUGHQ6(3/LVWHV=LHOGHU)|UGHUXQJ mit der Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien bei umfassender Einbeziehung regionaler Akteure einen möglichst großen Beitrag zum erfolgreichen Umgang mit den spezifischen Entwicklungsherausforderungen in den ländlichen Gebieten des Saarlandes zu leisten. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen Mehrwert gegenüber nicht abgestimmten Einzelvorhaben. LEA- '(5VWHOOWHLQHQPRGHOOKDIWHQPHWKRGLVFKHQXQG LQQRYDWLYHQ$QVDW] GHU 5HJLRQDOHQWZLFNOXQJ GDU GHU HV 0HQVFKHQ YRU 2UW HUP|JOLFKW UHJLRQDOH Prozesse selbst mitzugestalten und mitzubestimmen. So kann das Potenzial einer Region besser für deren Entwicklung genutzt werden. Als Indikatoren kommen zur Anwendung:  ‡ =DKOGHUDXVJHZlKOWHQ/$*HQ  ‡ =DKOGHUYRQGHQ/$*HQDEJHGHFNWHQ3HUVR- QHQ  ‡ gIIHQWOLFKH$XVJDEHQ  :HLWHUH VSH]LILVFKH ,QGLNDWRUHQ ZHUGHQ YRQ GHQ /$*HQLQGHQMHZHLOLJHQ/(6IHVWJHOHJW Auf die diesbezüglichen Ausführungen in den KaSLWHOQ    XQG  GHV 6(3/  ZLUG verwiesen. 4. Zuwendungsempfänger  (V JHOWHQ GLH MHZHLOLJHQ (8UHFKWOLFKHQ %HVWLP- mungen sowie die Bestimmungen des Kapitels 8.2.9 des SEPL 2014-2020. 5. Zuwendungsvoraussetzungen   *HI|UGHUW ZHUGHQ QXU 9RUKDEHQ GLH YRQ GHU MHZHLOLJHQ /RNDOHQ $NWLRQVJUXSSH JHPl‰ $UW  92 (8  1U  /$*  LQ deren Gebiet das Vorhaben umgesetzt werden VROOQDFK$UW$EV%XFKVWDEHI 92 (8  1U]XU)|UGHUXQJDXVJHZlKOWZXU- den.   =XZHQGXQJHQ ZHUGHQ QXU IU VROFKH 9RUKD- EHQ JHZlKUW PLW GHQHQ QRFK QLFKW EHJRQQHQ wurde. Die Bewilligungsbehörde kann hiervon in Einzelfällen Ausnahmen zulassen (siehe Nr. 8.3). Als Beginn des Vorhabens gelten:   ‡ GHU WDWVlFKOLFKH %HJLQQ GHU$UEHLWHQ IU GLHHLQH=XZHQGXQJEHDQWUDJWZXUGH oder Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 215   ‡ GHU$EVFKOXVVHLQHV/LHIHUXQJVRGHU/HLV- tungsvertrages zur Ausführung des zu fördernden Vorhabens. Bei baulichen Vorhaben gelten die Durchführung fachlich erforderlicher Voruntersuchungen sowie die Planung und der Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.   =XZHQGXQJHQ ZHUGHQ QXU JHZlKUW ZHQQ GLH P|JOLFKH =XZHQGXQJ HLQHQ %HWUDJ LQ +|KH YRQ(XURQLFKWXQWHUVFKUHLWHW %DJD- tellgrenze).   'DV 9RUKDEHQ IU ZHOFKHV HLQH =XZHQGXQJ EHDQWUDJW ZLUG PXVV GHU /RNDOHQ (QWZLFN- OXQJVVWUDWHJLH /(6 GHUMHZHLOLJHQ/($'(5 Region entsprechen.   $QWUDJVWHOOHUGLHHLQHU5FNIRUGHUXQJVDQRUG- nung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekomPHQVLQGHUKDOWHQNHLQH=XZHQGXQJ   =XVlW]OLFK JHOWHQ GLH MHZHLOLJHQ (8UHFKWOL- chen Bestimmungen sowie die BestimmunJHQ GHV 6(3/  )U 9RUKDEHQ die inhaltlich einer anderen Maßnahme des 6(3/  ]XRUGHQEDU VLQG JHOWHQ ]X- VlW]OLFK GLH =XZHQGXQJVYRUDXVVHW]XQJHQ GHU anderen Maßnahme. 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 6.1 Art und Form der Zuwendung   'LH=XZHQGXQJZLUGDOV=XVFKXVV=XZHLVXQJ ]XU3URMHNWI|UGHUXQJJHZlKUW 6.2 Finanzierungsart   'LH =XZHQGXQJ QDFK .DSLWHO  GHV SEPL 2014-2020 als Unterstützung für laufende Kosten der LAG wird als Festbetragsfinanzierung nach Pauschalbeträgen gewährt.   'LHEULJHQ=XZHQGXQJHQZHUGHQDOV$QWHLOV- finanzierung gewährt. 6.3 Umfang und Höhe der Zuwendung   )U 8PIDQJ XQG +|KH GHU =XZHQGXQJ VLQG vorrangig die EU-rechtlichen Bestimmungen und die Bestimmungen des SEPL 2014-2020 maßgebend. In deren Rahmen gilt Folgendes:    'LH=XZHQGXQJQDFK.DSLWHO des SEPL 2014-2020 als Unterstützung für laufende Kosten der LAG beträgt DEVFKOLH‰HQG ELV ]X  (XUR MH /$* E]Z /($'(55HJLRQ XQG -DKU 'LH=XZHQGXQJNDQQIUPHKUHUH-DK- UH MHGRFK QDFK -DKUHQ JHWUHQQW LQ HL- QHP =XZHQGXQJVEHVFKHLG JHZlKUW ZHUGHQ'LHWDWVlFKOLFKH+|KHGHU3DX- schalförderung bestimmt sich nach der ILQDQ]LHOOHQ2EHUJUHQ]HJHPl‰$UW $EV92 (8 1UXQGGHU diesbezüglichen Festlegung der LAG in GHU MHZHLOLJHQ /(6 'DEHL EOHLEHQ GLH Kosten der vorbereitenden Unterstützung unberücksichtigt.     )UGLH+|KHGHUEULJHQ=XZHQGXQJHQ JHOWHQ GLH MHZHLOLJHQ (8UHFKWOLFKHQ Bestimmungen sowie die Bestimmungen des SEPL 2014-2020. 6.3.2 Als zuwendungsfähige Ausgaben gelWHQ GLH QDFKJHZLHVHQHQ SURMHNWEH]R- JHQHQ $XVJDEHQ GLH XQWHU $QOHJXQJ eines strengen Maßstabes bei einer VSDUVDPHQ ]ZHFNPl‰LJHQ XQG ZLUW- schaftlichen Durchführung der Vorhaben entstehen und zur Erreichung des =XZHQGXQJV]ZHFNHV HUIRUGHUOLFK VLQG 'LH QDFK GHQ +DXVKDOWVJUXQGVlW]HQ GHU6SDUVDPNHLWXQG:LUWVFKDIWOLFKNHLW IU GLH /DQGHVYHUZDOWXQJ LQVEHVRQ- dere das Ministerium für Umwelt und 9HUEUDXFKHUVFKXW] JHOWHQGHQ %HVWLP- PXQJHQ ]%KLQVLFKWOLFK5HLVHNRVWHQ %HZLUWXQJ 3HUVRQDONRVWHQ %HVFKDI- fungswesen) gelten für die Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben anaORJ (LQH %HVVHUVWHOOXQJ GHV =XZHQ- dungsempfängers im Vergleich zur Landesverwaltung ist auszuschließen.     0LW GHP =XZHQGXQJV]ZHFN ]XVDP- PHQKlQJHQGH (LQQDKPHQ LQVEHVRQGH- UH |IIHQWOLFKUHFKWOLFKH =XZHQGXQJHQ sind von diesen zuwendungsfähigen $XVJDEHQ LQ$E]XJ ]X EULQJHQ VRIHUQ nicht in Nr. 6.3.6 etwas anderes bestimmt ist. 6.3.3 Abweichend von Nr. 1.5 BNBest-Bau ZHUGHQ +RQRUDUH IU$UFKLWHNWHQ XQG ,QJHQLHXUOHLVWXQJHQEHL+RFKEDXYRUKD- EHQPLWHLQHP$QWHLOYRQELV]XY+ des Betrags der zuwendungsfähigen Bauausgaben berücksichtigt. 6.3.4 Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsIlKLJ HV VHL GHQQ GHU $QWUDJVWHOOHU weist durch Vorlage einer Bestätigung GHU)LQDQ]EHK|UGHQQDFKGDVVHUQLFKW zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 6.3.5 Eigene Arbeitsleistungen öffentlichUHFKWOLFKHU =XZHQGXQJVHPSIlQJHU GHU LAG – mit Ausnahme bezahlter MitarEHLWHU GHU /$* ± VRZLH YRQ9HUHLQHQ die den Status der Gemeinnützigkeit HUIOOHQ N|QQHQ LQ +|KH YRQ  Y+ der vom Ministerium der Finanzen und Europa festgelegten „Pauschbeträge für die Kosten einer Arbeitsstunde im höheUHQJHKREHQHQPLWWOHUHQXQGHLQIDFKHQ 'LHQVW³ GXUFKVFKQLWWOLFKHV -DKUHVJH- KDOWRKQH=XVFKOlJHXQG1HEHQNRVWHQ JHWHLOWGXUFKGXUFKVFKQLWWOLFKHMlKUOLFKH Arbeitsstunden) als zuwendungsfähig anerkannt werden. Anwendung findet GHU ]XP =HLWSXQNW GHU (UEULQJXQJ GHU Eigenarbeitsleitung geltende Pauschbe216 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 trag für den einfachen Dienst (derzeit (XURMH6WXQGH  Eigenleistungen können anerkannt werGHQ ZHQQ IROJHQGH 9RUDXVVHW]XQJHQ erfüllt sind: a) die Eigenarbeitsleistungen müssen eindeutig abgrenzbar und dem MHZHLOLJHQ(LQ]HOSURMHNW]X]XRUG- QHQVHLQ b) die Eigenarbeitsleistungen müssen LQ XQPLWWHOEDUHP =XVDPPHQKDQJ mit der Ausführung der geförderWHQ9RUKDEHQVWHKHQ c) anrechenbare Eigenarbeitsleistungen (eigener Personaleinsatz) müssen alternativ auch als zuwendungsfähige Fremdleistungen (Ausgaben) anerkannt werden N|QQHQ ZREHL GHU (LQVDW] HLJH- nen Personals wirtschaftlicher VHLQPXVVDOVGLH)UHPGYHUJDEH     G  YRP =XZHQGXQJVHPSIlQJHU VLQG /LVWHQ ]X IKUHQ GLH $XVNXQIW über die Art der erbrachten LeisWXQJ $XVIKUXQJVWDJ 1DPHQ des Ausführenden sowie dessen 8QWHUVFKULIW JHEHQ =XVlW]OLFK VLQGGLH/LVWHQGXUFKGHQ=XZHQ- dungsempfänger oder dessen VerWUHWHU ZLH ]% 2UWVYRUVWHKHU ]X bestätigen.     H  'LH 6XPPH GHU =XZHQGXQJHQ darf die Summe der tatsächlichen zuwendungsfähigen (baren) Ausgaben im haushaltsrechtlichen Sinne nicht überschreiten. f) Arbeitsleistungen gelten nur dann DOV (LJHQDUEHLWVOHLVWXQJHQ ZHQQ VLH GXUFK GHQ =XZHQGXQJVHPS- IlQJHU GHVVHQ 0LWJOLHGHU RGHU LQ das Vorhaben durch besondere schriftliche Vereinbarung eingebundene Kooperationspartner und deren Mitglieder erbracht werden.    =XZHQGXQJHQE]Z6SHQGHQJOHLFKZHO- cher Art und Form einschließlich SachXQG$UEHLWVOHLVWXQJHQGLHHLQH*HELHWV- N|USHUVFKDIW HLQH .LUFKHQJHPHLQGH HLQH/$*RGHUHLQ9HUHLQGHUGHQ6WDWXV GHU *HPHLQQW]LJNHLW HUIOOW YRQ HLQHU nicht öffentlich-rechtlichen Stelle zur 'XUFKIKUXQJ GHV 9RUKDEHQV IU GDV DXFKHLQH=XZHQGXQJQDFKGLHVHU5LFKW- OLQLH EHDQWUDJW ZXUGH HUKlOW IKUHQ QLFKW ]XU 5HGX]LHUXQJ GHU =XZHQGXQJ oder der zuwendungsfähigen Ausgaben QDFK GLHVHU 5LFKWOLQLH VRQGHUQ JHOWHQ DOV(LJHQPLWWHOGHV=XZHQGXQJVHPSIlQ- gers. Bei Kirchengemeinden gelten auch die vom zuständigen Bistum bzw. von der zuständigen Landeskirche zur Verfügung gestellten Mittel als Eigenmittel der Kirchengemeinde. Die Summe der Eigenmittel und aller =XZHQGXQJHQ GDUI GLH +|KH GHU ]X- wendungsfähigen Ausgaben für das 9RUKDEHQQLFKWEHUVWHLJHQXQGGLHMH- weils geltenden Fördersätze nicht überschreiten. 6.4 Abstimmung mit anderen Förderprogrammen Eine Kombination von nach dieser Richtlinie gewährten Mitteln mit anderen FördermitWHOQ LVW QXU P|JOLFK ZHQQ VLFK GLHVH DXI XQ- WHUVFKLHGOLFKH %HUHLFKH )|UGHUJHJHQVWlQGH Ausgaben) des Vorhabens beziehen. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen   hEHUVFKUHLWHQGLH$XVJDEHQHLQ]HOQHU7HLOEH- reiche des Vorhabens den der Bewilligung zuJUXQGH OLHJHQGHQ %HWUDJ VR NDQQ GLHV GXUFK $XVJDEHQHLQVSDUXQJHQ LQ DQGHUHQ 7HLOEHUHL- FKHQDXVJHJOLFKHQZHUGHQ'LHVJLOWQXUGDQQ wenn dadurch die fachgerechte Durchführung des Gesamtvorhabens im vollen der Bewilligung zugrunde liegenden Umfang nicht beeinträchtigt wird.   .|QQHQQLFKWGXUFKGHQ=XZHQGXQJVHPSIlQ- ger zu vertretende Ausgabensteigerungen in HLQ]HOQHQ 7HLOEHUHLFKHQ GHV 9RUKDEHQV QLFKW GXUFK (LQVSDUXQJHQ LQ DQGHUHQ 7HLOEHUHLFKHQ DXVJHJOLFKHQ ZHUGHQ VR NDQQ PLW YRUKHULJHU =XVWLPPXQJGHU%HZLOOLJXQJVEHK|UGHDXIGLH 8PVHW]XQJ HLQ]HOQHU 7HLOEHUHLFKH YHU]LFKWHW ZHUGHQVRZHLWKLHUJHJHQNHLQHIDFKOLFKHQ%H- GHQNHQ EHVWHKHQ XQG GHU =XZHQGXQJV]ZHFN insgesamt erreicht wird.   'LH =XZHQGXQJ ZLUG DQWHLOLJ JHNU]W ZHQQ HLQ 7HLOEHUHLFK GHV 9RUKDEHQV RKQH =XVWLP- mung nach Nr. 7.2 nicht ausgeführt wird. Bei 9HUIHKOXQJ GHV =XZHQGXQJV]ZHFNV LQIROJH GHU 1LFKWXPVHW]XQJ HLQHV 7HLOEHUHLFKV ZLUG GHU=XZHQGXQJVEHVFKHLGYROOVWlQGLJPLW:LU- kung für die Vergangenheit widerrufen.   $QVSUFKH GLH VLFK DXV GHU =XZHQGXQJ HU- JHEHQ VLQG VRZHLW LP =XZHQGXQJVEHVFKHLG QLFKWDXVGUFNOLFKHWZDVDQGHUHVEHVWLPPWLVW nicht auf Dritte übertragbar.   'HU =XZHQGXQJVHPSIlQJHU KDW LQQHUKDOE HL- QHV=HLWUDXPHVYRQ-DKUHQJHUHFKQHWYRP Eingangsdatum des Verwendungsnachweises beim Ministerium für Umwelt und VerbrauFKHUVFKXW]MHGHEDXOLFKHXQGVRQVWLJH9HUlQ- GHUXQJDQGHPJHI|UGHUWHQ2EMHNWYRUDEYRQ der Bewilligungsbehörde genehmigen zu lasVHQ:HUGHQLQQHUKDOEGLHVHV=HLWUDXPHVRKQH diese Genehmigung andere Vorhaben an dem JHI|UGHUWHQ2EMHNWGXUFKJHIKUWNDQQGHU=X- ZHQGXQJVEHVFKHLG PLW :LUNXQJ IU GLH 9HU- gangenheit widerrufen werden. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 217  0LWKLOIHGHU=XZHQGXQJHUZRUEHQHRGHUKHU- gestellte Gegenstände sind für die Dauer von  -DKUHQ JHUHFKQHW YRP 'DWXP GHU 6FKOXVV- ]DKOXQJ DQ GHQ =XZHQGXQJVHPSIlQJHU GHP =XZHQGXQJV]ZHFN HQWVSUHFKHQG HLQ]XVHW]HQ Ist ein zweckentsprechender Einsatz nicht PHKUP|JOLFKVRLVWGHU5HVWZHUWGHP0LQLV- terium für Umwelt und Verbraucherschutz anteilig zu erstatten. 7.7 Bei einer Übertragung des Eigentums an   ‡ GHP JHI|UGHUWHQ 2EMHNW LQQHUKDOE HLQHV =HLWUDXPHVYRQ-DKUHQJHUHFKQHWYRP Eingangsdatum des Verwendungsnachweises beim Ministerium für Umwelt und 9HUEUDXFKHUVFKXW]RGHU   ‡ JHI|UGHUWHQ WHFKQLVFKHQ (LQULFKWXQJHQ (LQULFKWXQJVJHJHQVWlQGHQ *HUlWHQ XQG 0DVFKLQHQ LQQHUKDOE HLQHV =HLWUDXPHV YRQ  -DKUHQ JHUHFKQHW YRP 'DWXP GHU 6FKOXVV]DKOXQJ DQ GHQ =XZHQGXQJVHPS- IlQJHUPVVHQYRP(UZHUEHUGLHPLWGHU =XZHQGXQJYHUEXQGHQHQ9HUSIOLFKWXQJHQ übernommen werden. Die Übertragung des Eigentums ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt eine Eigentumsübertragung ohne entsprechenGH 9HUSIOLFKWXQJ GHV 1HXHLJHQWPHUV VR NDQQ GHU =XZHQGXQJVHPSIlQJHU ]XU 5FN]DKOXQJ GHU =XZHQGXQJ XQG ]XP :HUWDXVJOHLFKYHUSIOLFKWHWZHUGHQ   'DV 9RUKDEHQ LVW LQQHUKDOE GHV LP =XZHQ- dungsbescheid festgesetzten Bewilligungszeitraumes zu vollenden. Der Anspruch des =XZHQGXQJVHPSIlQJHUV DXI $XV]DKOXQJ GHU EHZLOOLJWHQ =XZHQGXQJ HUOLVFKW ZHQQ GHUHQ Abruf nicht innerhalb des BewilligungszeitUDXPHVHUIROJW+LHUYRQDXVJHQRPPHQVLQG   ‡ 6LFKHUKHLWVHLQEHKDOWHVRZLH   ‡ =XZHQGXQJHQ GLH ZHJHQ LKUHU +|KH QXU in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Die Bewilligungsbehörde kann den Bewilligungszeitraum in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag um grundsätzlich bis zu HLQHP-DKUYHUOlQJHUQ   'HU $QWUDJVWHOOHU E]Z =XZHQGXQJVHPSIlQ- JHU LVW YHUSIOLFKWHW XQYHU]JOLFK DOOH 7DWVD- FKHQ GLH IU GLH %HZLOOLJXQJ *HZlKUXQJ :HLWHUJHZlKUXQJ ,QDQVSUXFKQDKPH RGHU GDV %HODVVHQGHU=XZHQGXQJHQRGHUGHUVLFKDXV GHU=XZHQGXQJHUJHEHQGHQ9RUWHLOHHUKHEOLFK VLQGGHU%HZLOOLJXQJVEHK|UGHPLW]XWHLOHQ  $XI GLH *HZlKUXQJ GHU =XZHQGXQJ LVW LP Rahmen der Vorhabendurchführung hinzuZHLVHQ'HU=XZHQGXQJVEHVFKHLGNDQQKLHU]X weitere Bestimmungen enthalten. Dabei sind GLH 3XEOL]LWlWVYRUJDEHQ GHU$UW  92 (8  1U  HLQVFKOLH‰OLFK $Q- KDQJ;,, XQG$UW 92 (8 1U  HLQVFKOLH‰OLFK $QKDQJ ,,, HLQ]XKDOWHQ :LUG ein Vorhaben ganz oder teilweise aus Mitteln GHV %XQGHV ILQDQ]LHUW LVW KLHUDXI HEHQIDOOV hinzuweisen. Bei den Informations- und Publizitätsmaßnahmen ist daneben auch eine Verwendung des Landessignets des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit einzubeziehen.  'LH =XZHQGXQJVEHVWLPPXQJHQ QDFK GHP SEPL 2014-2020 bleiben unberührt.  +LQVLFKWOLFK GHU 8QZLUNVDPNHLW GHU 5FN- QDKPH RGHU GHV :LGHUUXIHV GHV =XZHQ- dungsbescheides sowie der Erstattung und 9HU]LQVXQJGHU=XZHQGXQJJHOWHQGLHHQWVSUH- chenden EU-rechtlichen Bestimmungen sowie ergänzend die §§ 48-49a SVwVfG und die 1U99993*.]X†/+2   'HU =XZHQGXQJVEHVFKHLG NDQQ LQVEHVRQGHUH GDQQJDQ]RGHUWHLOZHLVHDXFKPLW:LUNXQJIU GLH9HUJDQJHQKHLWZLGHUUXIHQZHUGHQZHQQ   ‡ GHU =XZHQGXQJV]ZHFN QLFKW PHKU QLFKW in dem geforderten Maße oder nicht mehr PLW GHU JHZlKUWHQ =XZHQGXQJ HUUHLFKW ZHUGHQNDQQ   ‡ GDV (UJHEQLV GHU 9RUKDEHQGXUFKIKUXQJ nicht den fachlichen Anforderungen der %HZLOOLJXQJVEHK|UGHHQWVSULFKW   ‡ LP )DOOH HLQHU )|UGHUXQJ QDFK .DSL- tel 8.2.9.3.2. des SEPL 2014-2020 die ILQDQ]LHOOH 2EHUJUHQ]H YRQ  GHU LP Rahmen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie tatsächlich anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben ohne die Kosten der vorbereitenden UnterVWW]XQJ QDFK $UW  $EV  92 (8  1UEHUVFKULWWHQZLUG 8. Verfahren 8.1 Auswahlverfahren 8.1.1 Die LAG arbeitet nach Art. 34 $EV  %XFKVWDEH E  XQG G  92 (8  1UHLQQLFKWGLVNULPLQLHUHQ- des und transparentes Auswahlverfahren auf Basis eines Punktesystems aus und legt die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben (Auswahlkriterien) fest. Auswahlverfahren und Auswahlkriterien müssen zudem den Anforderungen des Art. 49 Abs. 1 Satz 2 f. genügen. Dabei sind quantifizierte Mindestanforderungen an die Vorhaben festzulegen. Auswahlverfahren und Auswahlkriterien PVVHQ IU DOOH9RUKDEHQ PLW$XVQDK- PHGHU9RUKDEHQGHU/$*VHOEVWJOHL- chermaßen zur Anwendung kommen. Auswahlverfahren und Auswahlkriterien werden dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis gegeben und müssen mindestens auf 218 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 einer Internetseite der LAG öffentlich gemacht werden. 8.1.2 Die LAG führt das Auswahlverfahren nach Art. 34 Abs. 3 Buchstaben e)-f) 92 (8  1U  GXUFK GRNX- mentiert dieses und leitet die danach zur Förderung ausgewählten Vorhaben an die Bewilligungsbehörde weiter. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens muss mindestens auf einer Internetseite der LAG öffentlich gemacht werden. 8.2 Antragsverfahren Nach Abschluss des Auswahlverfahrens nach $UW  $EV  %XFKVWDEHQ H I  92 (8  1U  GXUFK GLH /$* ZLUG GHU YROO- VWlQGLJH=XZHQGXQJVDQWUDJXQWHU9HUZHQGXQJ der Vordrucke nach Anlage 1 (für Förderungen nach Kapitel 8.2.9.3.3. des SEPL 2014-2020 zur vorbereitenden Unterstützung Anlage 3) beim Ministerium für Umwelt und VerbrauFKHUVFKXW] ± 5HIHUDW$ ± HLQJHUHLFKW 'HU Antrag ist schriftlich in einfacher Ausfertigung zu stellen. Die dazugehörigen Anlagen sind elektronisch zu übermitteln. Dem Antrag sind die Bewertung und die doNXPHQWLHUWH $XVZDKOHQWVFKHLGXQJ GHU /$* 3URMHNWXQWHUODJHQ ZLH ]% 3OlQH HLQH 3UR- MHNWEHVFKUHLEXQJ XQG HLQH .RVWHQEHUHFKQXQJ nach DIN 276 bzw. Kostenvoranschläge bzw. Angebote beizufügen. Ist der Antragsteller QLFKW (LJHQWPHU GHV ]X I|UGHUQGHQ 2EMHN- WHV VR LVW HLQH HQWVSUHFKHQGH 9ROOPDFKW GHV Eigentümers zur Durchführung der Vorhaben beizufügen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kann vom Antragsteller neben diesem Antrag die Vorlage weiterer Unterlagen sowie Stellungnahmen Dritter verlangen. Bei Vorhaben nach Kapitel 8.2.9.3.1 GHV6(3/GLHHLQHU6WDQGDUGPD‰- QDKPH LP 6(3/  ]XRUGHQEDU VLQG können insbesondere die für diese Standardmaßnahme vorgesehenen Unterlagen angefordert werden. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kann die Antragsunterlagen zur Beurteilung an sachverständige Dritte weiterleiten. Das Ministerium für Umwelt und VerbrauFKHUVFKXW]HQWVFKHLGHWEHUGHQ=XZHQGXQJV- antrag durch schriftlichen Bescheid. 8.3 Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn Die Bewilligungsbehörde kann auf schriftOLFKHQ$QWUDJ IU 9RUKDEHQ GLH DXV GULQJHQ- den sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen NHLQHQ$XIVFKXE ELV ]XP (UODVV GHV =XZHQ- GXQJVEHVFKHLGHV GXOGHQ GLH =XVWLPPXQJ ]XP YRU]HLWLJHQ 0D‰QDKPHEHJLQQ HUWHLOHQ ZHQQ HLQ I|UPOLFKHU =XZHQGXQJVDQWUDJ JJI incl. Auswahlentscheidung und Bewertung der /$*YRUOLHJWDXVGHPGDVJHSODQWH9RUKDEHQ HUVLFKWOLFKLVWNHLQHIDFKOLFKHQ%HGHQNHQJH- JHQ GLH (UWHLOXQJ GHU =XVWLPPXQJ EHVWHKHQ XQGDXFKVRQVWNHLQH*UQGHHUVLFKWOLFKVLQG die gegen die etwaige spätere Gewährung eiQHU=XZHQGXQJVSUHFKHQN|QQWHQ   'LH =XVWLPPXQJ ]XP YRU]HLWLJHQ 0D‰QDK- mebeginn hat schriftlich zu erfolgen. Sie begründet keinen Anspruch auf Gewährung einer =XZHQGXQJ Bei Förderungen nach Kapitel 8.2.9.3.3. des SEPL 2014-2020 zur vorbereitenden UnterVWW]XQJ NDQQ GLH =XVWLPPXQJ ]XP YRU]HLWL- JHQ 0D‰QDKPHEHJLQQ EHUHLWV HUWHLOW ZHUGHQ wenn eine Anerkennung nach Art. 33 Abs. 3 92 (8  1U  JUXQGVlW]OLFK P|J- lich erscheint. Bei Förderungen nach Kapitel 8.2.9.3.2. des SEPL 2014-2020 als Unterstützung für laufende Kosten der Lokalen Aktionsgruppe gilt GLH =XVWLPPXQJ ]XP YRU]HLWLJHQ 0D‰QDK- mebeginn mit der Auswahl und Anerkennung GHU/$*QDFK$UW$EVXQG92 (8  1U  IU GLH JHVDPWH )|UGHUSHULRGH als erteilt.   (LQ$QVSUXFK DXI (UWHLOXQJ GHU =XVWLPPXQJ zum vorzeitigen Maßnahmebeginn besteht nicht. 8.4 Bewilligungsverfahren Bewilligungsbehörde ist das Ministerium IU 8PZHOW XQG 9HUEUDXFKHUVFKXW] ± 5H- IHUDW $ ± 'LH %HZLOOLJXQJ HUIROJW QDFK pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der YHUIJEDUHQ +DXVKDOWVPLWWHO QDFK $EVFKOXVV des Antrags- und Auswahlverfahrens entsprechend der festgelegten Förderrangfolge. 8.5 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren    =XZHQGXQJHQ YRQ ZHQLJHU DOV  (XUR ZHUGHQ QDFK 3UIXQJ des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt.    7HLO]DKOXQJHQ HUIROJHQ QXU DXI GHU *UXQGODJH YRQ JHSUIWHQ =ZLVFKHQ- verwendungsnachweisen mit Belegen. (LQH 7HLO]DKOXQJ HUIROJW MHGRFK QXU wenn der mögliche Auszahlungsbetrag PLQGHVWHQV(XUREHWUlJW 8.6 Verwendungsnachweisverfahren 8.6.1 Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des Vordruckes nach Anlage 2 in einfacher Ausfertigung über die LAG bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen bzw. den Verwendungsnachweis um weitere Angaben erweitern. Bei Vorhaben nach Kapitel 8.2.9.3.1. des 6(3/  GLH HLQHU 6WDQGDUG- maßnahme im SEPL 2014-2020 zuorAmtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 219 GHQEDU VLQG N|QQHQ LQVEHVRQGHUH GLH für diese Standardmaßnahme vorgesehenen Unterlagen angefordert werden. Bei Vorhaben nach Kapitel 8.2.9.3.2. des SEPL 2014-2020 zur Unterstützung für laufende Kosten der LAG genügt HLQ HLQIDFKHU 9HUZHQGXQJVQDFKZHLV der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage YRQ %HOHJHQ LQ GHP (LQQDKPHQ XQG Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zuVDPPHQ]XVWHOOHQVLQGEHVWHKW    :LUG GHU =XZHQGXQJV]ZHFN QLFKW LQ GHP +DXVKDOWVMDKU HUIOOW LQ GHP GLH =XZHQGXQJJHZlKUWZXUGHLVWELVVSlWHVWHQV  $SULO GHV IROJHQGHQ -DKUHV HLQ =ZLVFKHQYHUZHQGXQJVQDFKZHLV LP Sinne der Nr. 6.1 Satz 2 und 3 ANBest-P bzw. Nr. 6.1 Satz 2 ANBest-P-GK vorzulegen. Die Bewilligungsbehörde NDQQ DXI GLH 9RUODJH HLQHV =ZLVFKHQ- verwendungsnachweises verzichten. 6LH NDQQ MHGRFK DXFK GLH (UJlQ]XQJ GHV =ZLVFKHQYHUZHQGXQJVQDFKZHLVHV durch Belege im Sinne der Nr. 6.4 AN- %HVW3 LP 2ULJLQDO RGHU LQ .RSLH EHL Gebietskörperschaften) verlangen. Die 9RUODJH HLQHV =ZLVFKHQYHUZHQGXQJV- nachweises kann gegebenenfalls durch die Vorlage des Schlussverwendungsnachweises ersetzt werden. Im Übrigen findet Nr. 8.6.1 sinngemäß Anwendung. 8.6.3 Verwendungsnachweis und etwaige =ZLVFKHQYHUZHQGXQJVQDFKZHLVH VLQG von der LAG auf Vollständigkeit zu SUIHQ (LQH :HLWHUJDEH DQ GLH %HZLO- ligungsbehörde soll nur bei Vollständigkeit erfolgen. Fehlende Unterlagen werden von der LAG nachgefordert. Die Prüfung der LAG beinhaltet zudem GLH (UUHLFKXQJ GHV =XZHQGXQJV]ZH- FNHV GLH (UIOOXQJ GHU (UZDUWXQJHQ GLH ]XU )|UGHUXQJ JHIKUW KDEHQ XQG die Einhaltung der von der LAG gemachten Vorgaben. Die LAG dokumentiert ihre Prüfung und deren Ergebnis und leitet diese Dokumentation mit dem 9HUZHQGXQJVQDFKZHLVE]Z=ZLVFKHQ- verwendungsnachweis an die Bewilligungsbehörde weiter. 8.6.4 Bei im Rahmen der VorhabendurchfühUXQJ YRP =XZHQGXQJVHPSIlQJHU YHU- JHEHQHQ $XIWUlJHQ GHUHQ JHVFKlW]WHU Auftragswert ohne Umsatzsteuer die in 5LFKWOLQLH (* E]Z LQ 5LFKWOL- QLH(8LQGHUMHZHLOVJHOWHQGHQ Fassung festgelegten Schwellenwerte (86FKZHOOHQZHUWH  XQWHUVFKUHLWHW erfolgt im Rahmen der Verwaltungskontrolle der Verwendungsnachweise (Verwendungsnachweisprüfung) nur eine kursorische Prüfung der Einhaltung der Vergabebestimmungen. Geprüft wird dabei nur die Einhaltung der grundsätzlichen Regelungen. Eine weitergehende Prüfung erfolgt in diesen )lOOHQ EHL 9RUKDEHQ GLH ]XU 9RU2UW Kontrolle ausgewählt wurden. 8.6.5 Es gelten vorrangig die EU-rechtlichen Bestimmungen zur Verwaltungs- und 9RU2UW.RQWUROOH GHU =DKOXQJVDQWUlJH (Verwendungsnachweise). 8.7 Abrechnungsverfahren 8.7.1 Übersteigen die tatsächlich zuwenGXQJVIlKLJHQ$XVJDEHQGHQLP=XZHQ- dungsbescheid vorläufig festgesetzten %HWUDJVREOHLEWGLH=XZHQGXQJXQYHU- ändert. 8.7.2 Unterschreiten die nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde festgestellten tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben GHQ LP =XZHQGXQJVEHVFKHLG IHVWJH- VHW]WHQ%HWUDJVRZLUGGLH=XZHQGXQJ JHPl‰1U$1%HVW3$1%HVW3*. GHPVLFKDXVGHP=XZHQGXQJVEHVFKHLG ergebenden Fördersatz entsprechend IHVWJHVHW]W 1U $1%HVW3$1%HVW P-GK findet keine Anwendung.    'DV =XZHQGXQJVYHUIDKUHQ ZLUG QDFK Prüfung des Verwendungsnachweises von der Bewilligungsbehörde durch die Schlusszahlung abgerechnet und abgeVFKORVVHQ VRIHUQ LQ GLHVHU 5LFKWOLQLH nicht etwas anderes bestimmt ist. Ein gesonderter Abrechnungsbescheid HUJHKWQXU     ‡ ZHQQ QDFK ††   XQG D SVwVfG bzw. Nr. 8 VV zu § 44 /+2993*. ]X †  /+2 L9P 1U  $1%HVW3$1%HVW P-GK weitere Verfahrensschritte notwendig sind oder     ‡ ZHQQ GDV (UJHEQLV GHU 9HUZHQ- dungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörde bezüglich GHU +|KH GHU WDWVlFKOLFK ]XZHQ- dungsfähigen Ausgaben von den GLHVEH]JOLFKHQ$QJDEHQGHV=X- wendungsempfängers im Verwendungsnachweis abweicht. 8.7.4 Das Recht auf Rückforderung ausgezahlter Mittel aufgrund von Prüfungen durch das Ministerium für Umwelt und 9HUEUDXFKHUVFKXW] GHQ 5HFKQXQJV- KRI GHV 6DDUODQGHV GHQ (XURSlLVFKHQ Rechnungshof oder der Prüfungseinrichtungen der EU bzw. nach EU-Recht bleibt auch nach Abschluss der Vorhaben unberührt. 220 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Die vorgenannten Einrichtungen haben GDV5HFKWGLH9RUDXVVHW]XQJHQIUGLH *HZlKUXQJ GHU =XZHQGXQJ GXUFK %H- VLFKWLJXQJDQ2UWXQG6WHOOHXQGGXUFK Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen und Auskünfte einzuholen.    =XEHDFKWHQGH9RUVFKULIWHQ     )U GLH %HZLOOLJXQJ $XV]DKOXQJ XQG $EUHFKQXQJ GHU =XZHQGXQJ VRZLH IU den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche AufKHEXQJGHV=XZHQGXQJVEHVFKHLGHVXQG GLH 5FNIRUGHUXQJ GHU JHZlKUWHQ =X- wendung gelten vorrangig die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen XQG GDUEHU KLQDXV GLH 99993*. ]X †  /+2 VRZHLW QLFKW LQ GLHVHU Richtlinie Abweichungen zugelassen sind. 9. Inkrafttreten  'LHVH)|UGHUULFKWOLQLHWULWWPLWVRIRUWLJHU:LUNXQJ in Kraft und am 31. Dezember 2023 außer Kraft. 6DDUEUFNHQGHQ)HEUXDU Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz -RVW Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 221 ฀฀(฀฀฀ .฀,฀%฀2 >E฀฀2$฀ ฀)<฀2฀B0฀.฀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mtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 ฀฀(฀฀฀ .฀,฀%฀2 >E฀฀2$฀ ฀)<฀>฀B0฀.฀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mtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 223 ฀฀(฀฀฀ .฀,฀%฀2 >E฀฀2$฀ ฀)<฀=฀B0฀.฀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A60!!-<+(&- 7 ?7*?-!< $(< @6 ( (-D+-- $@-7<($<- 224 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 ( .,% 2 >E2$ ฀)<฀$฀B0฀.฀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Wann erfolgte die Abnahme des Vorhabens? Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Ein ausführlicher und detaillierter Sachbericht im Sinne der Nr. 6.3 ANBest-P ist als Anlage beigefügt. Dieser Sachbericht enthält eine genaue Darstellung der durchgeführten Maßnahme (Beginn, Vorhabendauer, Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolgs und Auswirkungen des Vorhabens, erzielte Ergebnisse, voraussichtlicher Nutzen, Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde, Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Veröffentlichungen, Einhaltung der Publizitätsvorgaben. Dem Sachbericht sind beizufügen: Indikatorentabelle, Protokolle, Tätigkeits- oder Geschäftsberichte, Bilanzen, Veröffentlichungen Der Sachbericht umfasst insgesamt Seiten. 226 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 2 von 3 LEADER-RL Anlage 2(a) 1) Unzutreffendes bitte streichen Bei der Ausführung des Vorhabens kam es zu Abweichungen von der ursprünglichen Planung. Diese werden wie folgt begründet: Eigene Bewertung, Gründe weshalb angestrebtes Ziel nicht erreicht wurde oder Änderungen notwendig sind 3. Finanzierung 3.1 Bewilligte Zuwendungen – Zuschüsse / Zuweisungen (Z) Durch wen wurde ihr Vorhaben gefördert / bezuschusst? Bewilligende Stelle Datum und Aktenzeichen € Art Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (LEADER) s. o. Z Z Z Bewilligter Gesamtbetrag: 3.2 Ausgaben Gesamtausgaben des Vorhabens: € davon zuwendungsfähige Ausgaben: € 3.3 Ausgabenübersicht Ausgabengliederung nach Teilvorhaben (z.B. Gewerken) lt. Zuwendungsbescheid (Soll) lt. Abrechnung (Ist) insgesamt davon zuwendungsfähig insgesamt davon zuwendungsfähig € € € € Summe: 3.4 Ausgabennachweis – Wann haben Sie welche Zahlung an wen und wofür geleistet? (durchgehend und vollständig chronologisch geordnet; ggf. gesondertes Blatt) Lfd. Nr. der Belege Tag der Zahlung Empfänger der Zahlung und Rechnungsgegenstand Gewerk Betrag in € Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 227 Seite 3 von 3 LEADER-RL Anlage 2(a) 1) Unzutreffendes bitte streichen Insgesamt Dem Verwendungsnachweis sind die hier aufgelisteten Rechnungen und Zahlungsbelege im Original als Anlage beigefügt. Jede der aufgelisteten Zahlungen ist belegt. Die Zuordnung erfolgt auf jedem Beleg über die laufende Nummer. 4 Erklärungen des Zuwendungsempfängers Ich erkläre hiermit, dass - die bauaufsichtlichen, umweltrechtlichen, denkmalpflegerischen und/oder sonstigen Bedingungen und Auflagen beachtet und die dazu erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden; die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides einschl. Anlagen beachtet wurden; die Zielsetzungen von LEADER Beachtung gefunden haben; - die Mitteilungspflichten gemäß Nr. 5 ANBest-P eingehalten wurden; - sparsam und wirtschaftlich verfahren, die Beschaffungen oder Leistungen in dieser Höhe angemessen und zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich waren und die vergaberechtlichen Bestimmungen (Nr. 3 ANBest-P) eingehalten und eingeräumte Skonti, Rabatte, Preisnachlässe etc. in Abzug gebracht worden sind; - die Inventarisierung der mit der Zuwendung mitfinanzierten Gegenstände nach Nr. 4 ANBest-P vorgenommen wurde; - mit dem Vorhaben erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen wurde, alle vorgelegten Rechnungen bezahlt und alle ausgezahlten Mittel innerhalb des Verwendungszeitraumes zweckentsprechend eingesetzt wurden; - das geförderte Vorhaben nicht gleichzeitig Gegenstand einer anderen Förderung war, ich also keine anderen Fördermittel oder Spenden erhalten habe und eine Doppelförderung somit nicht stattgefunden hat; - die vorgeschriebenen Prüfungen bzw. Gebrauchsabnahmen durchgeführt wurden und die Angaben über das Vorhaben, seine Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind; - die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit der Örtlichkeit und den Büchern übereinstimmen und - die Subventionserheblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 264, 265 StGB) bekannt sind. Ich versichere, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Zur Nachprüfung stehen die im Zuwendungsbescheid genannten Unterlagen einschließlich Baurechnung mit Belegen zur Verfügung. (Ort) (Datum) (Unterschrift) 228 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 1 von 6 LEADER-RL Anlage 2(b) 1) Unzutreffendes bitte streichen VERWENDUNGSNACHWEIS für Gebietskörperschaften An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken 1. Zuwendungsempfänger Name: Anschrift: Bankverbindung: Auskunft erteilt: Telefon: Email: Telefax: 2. Vorhaben 2.1 Bezeichnung des Vorhabens wie im Zuwendungsbescheid: Zuwendungsbescheid vom: Aktenzeichen: A/4- 2.2. Sachbericht - Angaben zur Durchführung des Vorhabens (Besonderheiten, ggf. gesondertes Blatt): Wann wurde der erste Auftrag erteilt? Wann wurde mit den Arbeiten begonnen? Wann wurde das Vorhaben abgeschlossen? Wann erfolgte die Abnahme des Vorhabens? Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Ein ausführlicher und detaillierter Sachbericht im Sinne der Nr. 6.3 ANBest-P-GK ist als Anlage beigefügt. Dieser Sachbericht enthält eine genaue Darstellung der durchgeführten Maßnahme (Beginn, Vorhabendauer, Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolgs und Auswirkungen des Vorhabens, erzielte Ergebnisse, voraussichtlicher Nutzen, Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde, Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Veröffentlichungen, Einhaltung der Publizitätsvorgaben. Dem Sachbericht sind beizufügen: Indikatorentabelle, Protokolle, Tätigkeits- oder Geschäftsberichte, Bilanzen, Veröffentlichungen Der Sachbericht umfasst insgesamt Seiten. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 229 Seite 2 von 6 LEADER-RL Anlage 2(b) 1) Unzutreffendes bitte streichen Bei der Ausführung des Vorhabens kam es zu Abweichungen von der ursprünglichen Planung. Diese werden wie folgt begründet: Eigene Bewertung, Gründe weshalb angestrebtes Ziel nicht erreicht wurde oder Änderungen notwendig sind 3. Finanzierung 3.1 Bewilligte Zuwendungen – Zuschüsse / Zuweisungen (Z) Durch wen wurde ihr Vorhaben gefördert / bezuschusst? Bewilligende Stelle Datum und Aktenzeichen € Art Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (LEADER) s. o. Z Z Z Bewilligter Gesamtbetrag: 3.2 Ausgaben Gesamtausgaben des Vorhabens: € davon zuwendungsfähige Ausgaben: € 3.3 Ausgabenübersicht Ausgabengliederung nach Teilvorhaben (z.B. Gewerken) lt. Zuwendungsbescheid (Soll) lt. Abrechnung (Ist) insgesamt davon zuwendungsfähig insgesamt davon zuwendungsfähig € € € € Summe: 3.4 Ausgabennachweis – Wann haben Sie welche Zahlung an wen und wofür geleistet? (durchgehend und vollständig chronologisch geordnet; ggf. gesondertes Blatt) Lfd. Nr. der Belege Tag der Zahlung Empfänger der Zahlung und Rechnungsgegenstand Gewerk Betrag in € 230 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 3 von 6 LEADER-RL Anlage 2(b) 1) Unzutreffendes bitte streichen Insgesamt Dem Verwendungsnachweis sind die hier aufgelisteten Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie als Anlage beigefügt. Die Übereinstimmung der Kopien mit dem Original wird bescheinigt. Jede der aufgelisteten Zahlungen ist belegt. Die Zuordnung erfolgt auf jedem Beleg über die laufende Nummer. 4. Erklärungen und Bestätigungen des Zuwendungsempfängers Ja Nein Entf. 4.1 Förmlichkeits- und Vollständigkeitsprüfung (Entspricht der Verwendungsnachweis (VN) den Anforderungen des Zuwendungsbescheides incl. Nebenbestimmungen?) Wird der VN fristgerecht vorgelegt? Ist dem VN ein vollständiger zahlenmäßiger Nachweis beigefügt? Sind die Originalbelege vorhanden und zur Einsichtnahme bereit? Ist der Sachbericht beigefügt? Liegen Berichte des Rechnungsprüfungsamtes nach § 121 Abs. 3 Nr. 3 KSVG und der beteiligten techn. Dienststellen vor und sind diese dem VN beigefügt? Wurden alle Mitteilungspflichten nach Nr. 5 ANBest-P- GK erfüllt? Waren die Ausgaben notwendig, wurde wirtschaftlich und sparsam verfahren, sind die Beschaffungen oder Leistungen in dieser Höhe angemessen und zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich? Stimmen die Angaben im Verwendungsnachweis (einschl. Anlagen) mit den Originalbelegen, den Büchern, den sonstigen Unterlagen und der Örtlichkeit überein? Wurden die Vergabevorschriften nach Nr. 3 ANBest-P- GK (z.B. VOB) eingehalten und liegen die entsprechenden Submissionsprotokolle sowie die Vergabevermerke vor? War eine EU–weite Ausschreibung erforderlich? Bemerkungen zu 4.1 auf gesondertem Blatt ? 4.2 Plausibilitätsprüfung (Ist die Zuwendung zweckentsprechend verwendet worden?) Wurde das Vorhaben nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorz. Maßnahmebeginn begonnen? Wurden die vorgesehenen Eigenmittel / Fremdmittel eingesetzt? Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 231 Seite 4 von 6 LEADER-RL Anlage 2(b) 1) Unzutreffendes bitte streichen Wurde die Zuwendung frist- und zweckentsprechend verwendet (Nr. 1.4 ANBest-P-GK)? Wurden alle Ausgaben im Bewilligungszeitraum geleistet und das Vorhaben innerhalb des Bewilligungszeitraumes fertig gestellt? Gibt es Abweichungen vom genehmigten Kosten- und Finanzierungsplan? Wurden die inhaltlichen Vorgaben des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und er LAG eingehalten? Wurden die Publizitätsvorgaben eingehalten? Wurden die sonstigen Auflagen und Bedingungen erfüllt und besondere Nebenbestimmungen eingehalten? Wurden die vorgeschriebenen Prüfungen bzw. Gebrauchsabnahmen durchgeführt? Wurden ggf. die bauaufsichtlichen, umweltrechtlichen und sonstigen (z.B. denkmalpflegerischen) Bedingungen und Auflagen beachtet und die dazu erforderlichen Genehmigungen eingeholt? Handelt es sich um ein nach § 61 LBO aufgeführtes Verfahrensfreie Vorhaben? Wenn Ja, welches nach LBO: War es notwendig ein vereinfachtes Baugenehmigungs(§ 64 LBO) bzw. Baugenehmigungsverfahren (§ 65 LBO) durchzuführen? Wenn Ja, welches nach LBO: War es notwendig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? War eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich und wurde sie ggf. erteilt? Wurden Drittmittel von den zuwendungsfähigen Ausgaben in Abzug gebracht um einer Doppelförderung vorzugreifen? Wurden die zuwendungsfähigen Ausgaben laut Zuwendungsbescheid erreicht? Sind bei unbaren Eigenleistungen die Voraussetzungen der Nr. 6.3.5 LEADER-RL vollständig erfüllt worden? Bemerkungen zu 4.2 auf gesondertem Blatt ? 4.3 Sachverhalts- und Ergebnisprüfung (Ist der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck tatsächlich erreicht worden?) Ja Nein Wurde das Vorhaben fachlich nach den Erkenntnissen der aktuellen Wissenschaft sowie nach dem Stand der Technik durchgeführt? Wurde der Zuwendungszweck vollständig erreicht? Entsprechen die Ergebnisse den fachlichen Erwartungen? Scheint, bei Würdigung aller Fakten, die finanzielle Un232 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 5 von 6 LEADER-RL Anlage 2(b) 1) Unzutreffendes bitte streichen terstützung durch die EU und das Land auch nachträglich als gerechtfertigt? Bemerkungen zu 4.3 auf gesondertem Blatt ? Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis im Sinne der Nrn. 12 – 15 VV zu § 70 LHO (GMBl. Saar 2001 S. 680 ff., in der jeweils geltenden Fassung) wird nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen bestätigt (sachlich und rechnerisch richtig). Ich versichere vollverantwortlich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Die Subventionserheblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 263 und 264 StGB) sind mir bekannt. (Ort) (Datum) Der Bürgermeister (Unterschrift und Dienstsiegel) Name des Unterzeichnenden Hiermit bestätige ich als für die kommunale Kasse Verantwortlicher die Übereinstimmung der im Verwendungsnachweis angegebenen Beträge mit den Büchern und Belegen gemäß Nr. 6.4 ANBest-P-GK. Ich versichere die Richtigkeit meiner Bestätigung. Die Subventionserheblichkeit dieser Bestätigung und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 263 und 264 StGB) sind mir bekannt. , den Ort und Datum Der Kassenleiter ____________________ (Unterschrift) Name des Unterzeichnenden Ist eine eigene Prüfungseinrichtung (z.B. Rechnungsprüfungsamt) vorhanden, ist dieser Verwendungsnachweis nach Nr. 7.2 ANBest-P-GK von dieser zu prüfen und zu bescheinigen. Es ist keine eigene Prüfungseinrichtung vorhanden. – ENDE. Es ist eine eigene Prüfungseinrichtung vorhanden. Dazu: Bezeichnung der Prüfungseinrichtung: Dieser Verwendungsnachweis wurde von mir gemäß Nr. 7.2 ANBest-P-GK geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wird zusammenfassend festgestellt: Der Verwendungsnachweis ist in allen Punkten sachlich und rechnerisch richtig. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 233 Seite 6 von 6 LEADER-RL Anlage 2(b) 1) Unzutreffendes bitte streichen Es gibt keinerlei Beanstandungen oder Fehler. Der Verwendungsnachweis ist vollständig. Es gibt Beanstandungen oder Fehler. Diese sind in einem gesonderten Prüfbericht (als Anlage beigefügt) genau dargestellt. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Die Subventionserheblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 263 und 264 StGB) sind mir bekannt. , den Ort und Datum ____________________ (Unterschrift) Name des Unterzeichnenden 234 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 LEADER-RL Anlage 3 Seite 1 von 3 Zuwendungsantrag für Förderungen zur vorbereitenden Unterstützung (Erstellung REK) An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken Ich beantrage hiermit eine Zuwendung aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes – ELER) und des Landes zur vorbereitenden Unterstützung nach 8.2.13.4. des SEPL 2014-2020 im Rahmen von LEADER. 1. Antragsteller/in Name: Anschrift: Telefon: Telefax: Email: Rechtsform: Gesetzlicher Vertreter: 2. Vorhaben Region: Die Region war bereits in der abgelaufenen Förderperiode LEADER-Region: ja nein Wir möchten ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) als lokale Strategie im Sinne des Art. 33 VO (EU) Nr. 1303/2013 erstellen, um damit als LEADER-Region anerkannt zu werden. Wir nehmen am Bewerbungsverfahren zur Auswahl zur Anerkennung als LEADER- Region teil. Für die Erstellung dieses REK bitten wir um die Gewährung einer Zuwendung. Die Erstellung des REK dient den Zielen des ELER und des SEPL 2014-2020, da 3. Finanzierung Die Ausgaben für die Erstellung des REK werden sich voraussichtlich auf € belaufen. (Netto-Betrag bei Vorsteuerabzugsberechtigung, ansonsten Brutto-Betrag) Hierzu sind der gegliederte Finanzierungsplan sowie Kostenvoranschläge und/oder Angebote als Anlage beizufügen! Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 235 LEADER-RL Anlage 3 Seite 2 von 3 Wir bitten um die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von €. Die Durchführung des Vorhabens ist von der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Zuwendung zu erhalten, abhängig (§ 23 LHO). Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen erfolgt nicht. ist erfolgt durch: ist beantragt bei: Stelle: Art der Förderung: Höhe der Förderung: Die Finanzierung des Vorhabens ist nur dann gesichert, wenn die beantragte Zuwendung bzw. eine Zuwendung in Höhe von € gewährt wird. Wir sind zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt: ja nein 4. Erklärungen der/des Antragstellers/in Der/Die Antragsteller/in erklärt/erklären, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. schriftlicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Referat A/4 - auch nicht begonnen wird. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich der Beginn der Arbeiten für die ein Zuschuss beantragt wurde bzw. der Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Vertrages. Die Planung gilt nicht als Beginn des Vorhabens. Ein ohne Zustimmung begonnenes Vorhaben kann nicht gefördert werden. dass bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, dass bekannt ist, dass eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.) und der Saarländischen Fördermitteldatenbankverordnung (SFöDVO) vom 13. Januar 2004 (Amtsbl. S. 101 ff.) erfolgt (§ 3 Abs. 2 SFöDG). Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Der Antragsteller erklärt sich mit seiner Aufnahme in dieses Verzeichnis einverstanden. dass bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff.) und die LEADER-Richtlinie (LEADER-RL) gelten und er dies anerkennt; dass bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt, unterschrieben und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. Bemerkungen: Dem Antrag sind folgende zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen beigefügt: 236 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 LEADER-RL Anlage 3 Seite 3 von 3 _______________________________ _________________________________ (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) Name des Unterzeichners: Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn: Wir beantragen hiermit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Nr. 8.3 LEADER-RL. Wir wissen, dass aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht auf die Gewährung einer Zuwendung geschlossen werden kann. Uns ist bewusst, dass die beantragte Zuwendung nur dann gewährt wird, wenn unser REK nach Art. 33 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1303/2013 ausgewählt wird. Wir sind daher willens, das Vorhaben auf eigenes finanzielles Risiko durchzuführen und vorzufinanzieren. Wir erklären, dass zumindest eine Vorfinanzierung möglich ist. Wir wissen auch, dass die Zustimmung nur erteilt wird, wenn der Zuwendungsantrag vollständig ist. ___________________________________ _________________________________ (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) Satzung des Zusammenschlusses gegliederter Finanzierungsplan ausführliche Vorhabenbeschreibung Kostenvoranschläge / Angebote ggf. Ausschreibungsunterlagen ggf. Zuschusszusagen Dritter(bitte je zwei beifügen) Sonstiges: Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 237 Seite 1 von 1 Anlage zum Zuwendungsantrag vom Aufstellung der veranschlagten Eigenarbeitsleistungen nach Nr. 6.3.5 LEADER- RL zu dem Vorhaben „ “, Aktenzeichen A/4-LEA- Stunden Art der Arbeit ______________________ Unterschrift des Zuwendungsempfängers Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Blatt _____ von ______ Anlage zum Verwendungsnachweis vom Aufstellung der tatsächlich erbrachten Eigenarbeitsleistungen zu dem Vorhaben „ “, Aktenzeichen A/4-LEA- Datum Name/Vorname Uhrzeit von/bis Stunden Art der Arbeit Unterschrift SUMME: Ich bestätige die Richtigkeit dieser Aufstellung. Die Vorgaben der Nr. 6.3.5 LEADER-RL wurden eingehalten. Mir ist bekannt, dass es sich hierbei um subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der § 263 und 264 StGB handelt und falsche oder unvollständige Angabe daher strafbar sind. ____________________________________ Unterschrift des Zuwendungsempfängers


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