Richtlinien zur Förderung von Schülern/innen mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens
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Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens Vom 18. Dezember 1997 (GMBl. Saar 1998, S. 26) 1. Grundsätzliches 1.1 Das Erlernen des Lesens und Rechtschreibens vollzieht sich in einem individuell verschieden verlaufenden Lernprozeß. Zu den Voraussetzungen gehören spezifische Sprach- und Sprechfähigkeiten, Fähigkeiten der visuellen und auditiven Wahrnehmung und der motorischen Koordination. Über die Bereitschaft zum Lesen und Schreiben von Texten hinaus sind auch die allgemeinen Lernvoraussetzungen von Bedeutung, z. B. Lernfreude und Selbstvertrauen, Konzentrations- und Merkfähigkeit, intellektuelle Neugierde, Lerntempo und Denkfähigkeit sowie die Fähigkeit, mit Mißerfolgen umzugehen. 1.2 Da sich bereits bei Schuleintritt die Kinder bezüglich spezifischer und allgemeiner Lernvoraussetzungen außerordentlich unterscheiden, erfordert dies von den Lehrkräften, den Erstlese- und Schreibunterricht individuell und differenziert zu gestalten. Eine methodisch einseitige Lehrgangskonzeption muß daher vermieden werden. 1.3 Es gibt Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens beobachtet werden. Für diese Schülergruppe sind klasseninterne, in bestimmten Fällen auch zusätzliche Fördermaßnahmen notwendig. 2. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) 2.1 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens unterscheiden sich im Hinblick auf: - den Schweregrad der Störungen, - die Art und Komplexität des individuellen Bedingungsgefüges. 2.2 Gemeinsamkeiten zeigen sich in dem frühzeitigen Auftreten typischer Lernschwierigkeiten im Leselernprozeß. Viele Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens benötigen im Vergleich zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bereits eine erheblich längere Lernzeit und ergänzende Lernhilfen, um - die grundlegenden Buchstaben-Laut-Verbindungen zu erfassen, zu unterscheiden und gedächtnismäßig zu sichern, - die Lautsynthese zu bewältigen und eine ausreichende Lesefertigkeit zu erreichen, - altersgemäße Lesetexte ohne große Mühe sinnentnehmend erlesen zu können. 2.3 Unter dem Druck ständiger Überforderungen entwickeln bzw. verfestigen Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens häufig Lesefehlstrategien wie Raten oder Teilraten. Die Folge davon ist, daß die für die Entwicklung der Rechtschreibfähigkeit notwendige Fertigkeit der schriftsprachlichen Wortdurchgliederung nur unzureichend ausgebildet wird. Durch psychomotorische Schwierigkeiten können das Schreiben einzelner Buchstaben und Buchstabenverbindungen, die Schreibflüssigkeit und die Schreibmotivation zusätzlich erheblich beeinträchtigt werden. 2.4 Länger andauernde Mißerfolgserlebnisse im Lesen und Schreiben/Rechtschreiben können das gesamte Arbeits- und Sozialverhalten der betroffenen Schülerinnen und Schüler dauerhaft und gravierend beeinträchtigen. Sie entwickeln oft Auffälligkeiten wie z. B. - deutliches Vermeidungsverhalten gegenüber Lesen und Schreiben, - Aggressivität, Hyperaktivität, Rückzugsverhalten, - psychosomatische Beschwerden. 3. Förderdiagnostik 3.1 Der besondere Lernprozeß der Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens soll durch den Klassen- oder Deutschlehrer begleitend dokumentiert werden; diese Dokumentation bildet die Grundlage für die Planung und Durchführung individueller Förderhilfen und die Zuweisung zu besonderen Fördermaßnahmen. 3.2 Schwierigkeiten und Störungen beim Erlernen des Lesens und Schreibens sind durch unterschiedliche Faktoren verursacht. Sie sind auch Ausdruck der komplexen Lern- und Lebenssituation des Kindes. Die bloße Feststellung des Ausmaßes von Versagen reicht nicht aus. Eine begleitende Förderdiagnostik und Dokumentation muß sowohl aufgabenspezifische Schwierigkeiten analysieren als auch den Lern- und Entwicklungsstand, die Lebensgeschichte, die schulischen Bedingungen sowie die emotionalen Aspekte des Kindes berücksichtigen. So müssen angemessene Fördervorschläge nicht nur am Beginn der Förderung, sondern auch im Verlauf des Förderprozesses entwickelt werden. 3.3 In Einzelfällen wird sich die Notwendigkeit ergeben, zusätzlich den Rat einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen oder anderer in der Lese- und Rechtschreibdiagnose erfahrener Fachleute einzuholen. Dies setzt das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten voraus. Wenn konkrete Hinweise auf organische Bedingungen vorliegen, ist den Erziehungsberechtigten eine schulärztliche oder fachärztliche Untersuchung zu empfehlen. 4. Fördermaßnahmen 4.1 Ziele Die Fördermaßnahmen haben zum Ziel, - die Stärken von Schülerinnen und Schülern herauszufinden, sie ihnen bewußt zu machen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln, - Lernhemmungen und Blockaden abzubauen und Lust auf Lesen und Schreiben zu wecken, - Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln, die die vorhandenen Schwächen ausgleichen oder mildern können, - im Unterricht auf Leistungsschwächen Rücksicht zu nehmen und ggf. in einzelnen Leistungsbereichen die Leistungsanforderungen zurücknehmen. 4.2 Formen Die Förderung erfolgt in gestuften Maßnahmen: - im Regelfalle klasseninterne Fördermaßnahmen, - in Einzelfällen zusätzliche schulische Fördermaßnahmen, - in ausgeprägten Fällen außerschulische Fördermaßnahmen. 4.3 Zielgruppe Fördermaßnahmen kommen in Betracht für Schülerinnen und Schüler - der Klassen 1 und 2, denen die notwendigen Voraussetzungen für das Lesen- und Schreibenlernen noch fehlen und die grundlegenden Ziele des Lese- und Rechtschreibunterrichts nicht erreichen, - der Klassen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen, - der Orientierungsphase, deren ausgeprägte Rechtschreibschwierigkeiten innerhalb der Grundschulzeit nicht behoben werden konnten, - der Klassen 7 bis 9 der Pflichtschulen, wenn in Einzelfällen deren besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben in der Orientierungsphase nicht behoben werden konnten. 4.4 Inhalte Beim Lesen sind die Fördermaßnahmen auszurichten auf eine Vertiefung und systematische Ergänzung des Leselehrgangs. Sie zielen besonders auf die Bereiche: - Graphem-Morphem-Zuordnungen, - Synthesefähigkeit, - Steigerung der Lesegeläufigkeit durch simultanes Erfassen von Wortbausteinen und häufig gebrauchten Wörtern, - Sinnerfassung. Beim Schreiben/Rechtschreiben sind die Fördermaßnahmen auszurichten auf die Vertiefung und Ergänzung des Schreib- und Rechtschreiblehrgangs. Sie zielen besonders auf die Bereiche: - Verbesserung der Motorik - Buchstabenkenntnis, - Abschreiben und Aufschreiben, - auditive und schriftsprachliche Durchgliederung, - Verbindung von Sprechen und Schreiben (Pilotsprache), - selbständiges Kontrollieren, - Sicherung des Grundwortschatzes, - Sicherung weniger, aber grundlegender Rechtschreibregeln. Bei den besonderen Fördermaßnahmen im Lesen/Schreiben/Rechtschreiben ist darauf zu achten, eine Verbindung zur allgemeinen Sprachförderung der Schülerinnen und Schüler herzustellen. 5. Organisation der Förderung 5.1 Jede Schülerin/jeder Schüler mit besonderen Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten soll eine angemessene individuelle Förderung erhalten. Fördermaßnahmen werden in der Regel in zieldifferenzierten Unterrichtsangeboten innerhalb eines Klassenverbandes von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer durchgeführt. 5.2 Die Entscheidung über Art, Umfang und Dauer der zusätzlichen Förderung einer Schülerin/eines Schülers trifft die Klassenkonferenz auf der Grundlage der vom Klassenoder Deutschlehrer zu erstellenden Förderdiagnostik und der daraus abgeleiteten Fördervorschläge unter Berücksichtigung der sächlichen und personellen Voraussetzungen der Schule. Die Entscheidung ist den Erziehungsberechtigten umgehend durch die Schulleitung mitzuteilen. Die Erziehungsberechtigten sind anzuhören. Der Zeitraum für die Teilnahme an den zusätzlichen Fördermaßnahmen ist zu befristen. Er soll in der Regel mindestens drei Monate betragen. 5.3 Die zusätzlichen Fördermaßnahmen können parallel zum Regelunterricht der Klasse durchgeführt werden. Dabei ist zu vermeiden, daß ein Fach besonders stark betroffen ist. In besonderen Fällen kann der Förderunterricht im Umfang von höchstens zwei Unterrichtsstunden pro Woche auch zusätzlich zum Regelunterricht erteilt werden. Aufgrund des individualisierenden Charakters sollen zusätzliche Fördermaßnahmen möglichst in kleinere Zeiteinheiten gegliedert und über die Woche verteilt werden. Fördergruppen sollen im Regelfalle mindestens vier und höchstens acht Schülerinnen und Schüler umfassen. 5.4 Wegen der zentralen Bedeutung einer Früherkennung und Förderung von Kindern mit besonderen Lernschwierigkeiten und Lernrückständen stehen den Grundschulen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung. 5.5 Für das Gelingen der Förderung sind auch der regelmäßige Kontakt, das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten von großer Bedeutung. 5.6 Ist trotz intensiver Förderhilfen kein Lernzuwachs festzustellen, empfiehlt es sich, die gewählte Methode bzw. das Förderkonzept zu überprüfen. In Einzelfällen ist allerdings nicht auszuschließen, daß Förderung an Grenzen stößt. Dies kann insbesondere der Fall sein bei Schülerinnen und Schülern mit - einer psychischen Beeinträchtigung (z. B. ausgeprägte Angst vor Mißerfolgen, geringes Selbstvertrauen), - neurologischen Auffälligkeiten (z. B. Störung der sensomotorischen Integration, der Lateralitätsstruktur, bei zentralmotorischen oder Hirnfunktionsstörungen), - sozial unangemessenen Verhaltenskompensationen (z. B. verstärkte Aufmerksamkeit forderndes, aggressives oder gehemmtes Verhalten). In diesen Fällen sollten die Erziehungsberechtigten über den Schulpsychologischen Dienst auf geeignete zusätzliche außerschulische Förder- und Therapiemöglichkeiten hingewiesen werden. Gegebenenfalls ist auch eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderungsbedarf notwendig. Werden ergänzend zur schulischen Förderung bzw. über die schulische Förderung hinaus Maßnahmen durchgeführt, sollten diese aufeinander abgestimmt werden. 5.7 Ausgeprägte Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten lassen sich häufig nicht innerhalb der Grundschulzeit beheben. In diesen Fällen sollte eine Förderung in der Orientierungsphase sowie gegebenenfalls auch in den Klassenstufen 7 bis 9 der Pflichtschulen weitergeführt werden. Bei den Empfehlungen, die von der Grundschule für den Besuch weiterführender Schulen ausgesprochen werden, ist einerseits auf den noch bestehenden Förderbedarf, andererseits auf die in der Grundschule bereits durchgeführten Fördermaßnahmen hinzuweisen. 6. Leistungsbeurteilung, Zeugnisse 6.1 Bei Leistungsfeststellungen, vor allem bei Klassendiktaten, ist den besonderen Leseund/oder Rechtschreibschwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung Rechnung zu tragen. Demnach ist in diesen Fällen im allgemeinen von einer klassenbezogenen Leistungsbeurteilung zugunsten einer Beschreibung des individuellen Lernfortschritts abzusehen; über den klassenbezogenen Leistungsstand sind die Erziehungsberechtigten in regelmäßigen Abständen zu informieren. 6.2 In den Grundschulen sowie in der Orientierungsphase und gegebenenfalls in den Klassenstufen 7 bis 9 der Pflichtschulen ist bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten die besondere Lese-/Rechtschreibschwäche zu berücksichtigen. Sprach- und Sachrichtigkeit bei schriftlichen Arbeiten und die mündlichen Leistungen sollen die Gesamtnoten bestimmen. 6.3 Mit den Erziehungsberechtigten ist abzustimmen, ob bei der Beurteilung von schriftlichen Arbeiten eine klassenbezogene Benotung der Leistung erfolgt oder ob der individuelle Lernfortschritt verbal beschrieben wird. Die Beschreibung berücksichtigt dabei die jeweiligen Zielvorgaben der Fördermaßnahmen, das Lernverhalten des Kindes und das Informationsbedürfnis der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Leistungsstandes im Rahmen der klassenbezogenen Anforderungen. 7. Lehrerfortbildung Das für den Einzugsbereich zuständige Schulamt bietet gemeinsam mit den Schulleitungen und den Einrichtungen der Lehrerfortbildung - in Zusammenarbeit mit Fachkräften, die über spezielle Erfahrungen mit Kindern verfügen, die besondere Schwierigkeiten mit Lesen und Rechtschreiben haben - geeignete Formen der Unterrichtsbegleitung sowie der Beratung und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern entsprechend der Notwendigkeit und den örtlichen Bedingungen an. 8. Aufhebung und Vorschriften Die Richtlinien zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben vom 16. Juli 1979 (GMBl. Saar S. 563) sowie der Erlaß betreffend die Durchführung der „Richtlinien zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ vom 16. Juli 1979 (GMBl. Saar 1980, S. 122) werden aufgehoben.