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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRichtlinien zur Hard- und Softwareausstattung sowie zur Ausstattung der Fachräume für IT an den allgemeinbildenden Schulen

Verwaltungsvorschrift

Richtlinien zur Hard- und Softwareausstattung sowie zur Ausstattung der Fachräume für IT an den allgemeinbildenden Schulen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1993-03-29

3.

haben. Es muß eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit für Literatur, Systemunterlagen und Datenträger bereitstehen. Ausstattung anderer Fachräume Zum medialen Einsatz des Computers im Fachunterricht soll auf Antrag der Schule für die Verwendung in den Fachräumen und im Medienraum ein Rechnersystem mit Projektions möglichkeit der Bildschirmausgabezur Verfügung gestellt werden. 4. Beschaffung von Hardware 4.1 Die Hardwareausstattung einer Schule ist von dem Schulträger mit dem Ministerium für Bildung und Sport abzustimmen. 4.2 Anträge für die Ausstattung einer Schule mit Hardware werden VQlt der betreffenden Schule gestellt und auf dem Dienstweg an das Ministerium für Bildung und Sport weitergeleitet. Der Schulträger erhält eine Kopie dieses Antrages zur Kenntnisnahme. Das Ministerium für Bildung und Sport prüft den Antrag und reicht ihn mit einer Stellungnahme an den Schulträger weiter. 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7

5.

5.2 Beschaffungsanträge für das nächste .H,aus~altsj~ müssen bis zum 1. August an das Ministenum fur Bildung und Sport gestellt werden. Bis zum 1. Fobruar des Beschaffungsjahres ist dem Schulträger durch die Schule ein entsprechendes Leistungsverzeichnis für die Festlegung des Ausschreibungsumfanges zu übergeben. Die zur Beschaffung ausgewählte Hardware sollte ein Serienprodukt sein. Sie muß zum jeweiligen Marktstandard kompatibel sein. Eine ausreich~nde ~ar tung durch den Lieferanten muß gewährleIstet sem. Die in den Schulen verwendete Software muß auf der Hardware uneingeschränkt lauffähig .sein. Es ist sicherzustellen. daß den Schulen ein fachkundiger Service auch über die Garantiezeit hinaus zur Verfügung steht. Dieser Service sollte neben der Hardware auch die eingesetzten Betriebssysteme und die verwendete Anwendersoftware einschließen. Es wird empfohlen, einen Preis-!Leistungsvergleich vorzunehmen. bei dem neben den Anschaffungskosten für Hard- und Software auch die Folgekosten zu berücksichtigen sind. Beschaffung von Software Anträge für die Beschaffung von Software werden von der betreffenden Schule direkt beim Schulträger gestellt. AIs Entscbeidungsgrundlage wird den Schulträgem vom Ministerium für Bildung und Sport eine regelmäßig zu aktualisierende Liste geprüfter und erprobter Software zur Verfügung gestellt. Der Schulträger entscheidet auf dieser Grundlage, weIche Software für die Schule beschafft wird. 5.3 Die zu verwendenden Betriebssysteme sollen in der Praxis verbreitet sein. In der Empfehlungsliste des Ministeriums wird der jeweilige Marktstand genannt. Die zur Verwirklichung der Lehrpläne eingesetzte Software muß auf dem verfügbaren Betriebssystem uneingeschränkt lauffähig sein. 5.4 Die Software sollte. in deutscher Sprache dokumentiert sein. 5.5 Die Einhaltung der LizenZbedingungen der Softwareanbieter ist sicherzustellen. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Richtlinien zur Hard- und Softwaregrundausstattung sowie zur Ausstattung der Fachräume für Informationstechnik vom 23. Juni 1988 (GMBI. Saar S. 196), geändert durch Erlaß vom 16. Dezember 1991 (GMBI. Saar 1992, S. 4), treten außer Kraft.


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