Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRichtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen an den Schulen im Saarland

Verwaltungsvorschrift

Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen an den Schulen im Saarland

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2003-02-17

3.
4.
5.
6.
7.

Actylnitiril (Kat. 2) 1,2-Dibromethan Arsentrioxid, arsenige Säure, Arsensäure (Kat. 1) Dinitrotoluol (Isomerengemisch) Benzol (Kat. 1; Einsatz nur in der gymnasialen Oberstufe) Hydrazin (als Hydrazinhydrat) (Kat. 1) Beryllium als Metall (Kat. 2) Nickel als Metall (Kat. 3) Chrom(III)-chromat (Kat. 2, R 49) Nickeldioxid (Kat. 1; R 49) Chromtrioxid (Kat. 1, R 49) Nickeldioxid (Kat. 1, R 49) Chrom(IV)-Verbindungen in Form von Stäuben, Aerosolen Nickelmonooxid (Kat. 1; R 49) Calcium-, Strontium-, Zinkchromat Nickelsulfid (KAt. 1; R 49) Cobalt als Metall in Form atembarer Stäube, Aerosole Nickelverbindungen in Form atembarer Stäube, Aerosol 208 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 Anlage 6.2 Muster-Betriebsanweisung für Schüler zum Umgang mit Gefahrstoffen im naturwissenschaftlichen Unterricht 1. Geltungsbereich Die Betriebsanweisung gilt für Schüler, die im Rahmen von unterrichtlichen Veranstaltungen mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgehen. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz definiert. Sie werden nach Gefährlichkeitsmerkmalen eingestuft. Das Gefährdungspotential der einzelnen Stoffe ist durch Gefahrenbezeichnungen und Gefahrensymbole erkennbar (siehe Anhang). Für Gefahrstoffe gibt es Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze (R=Risiko) und S-Sätze (S=Sicherheit, Sicherheitsratschläge). Eine Liste aller R- und S-Sätze befindet sich im Anhang. Für die einzelnen Gefahrstoffe findet man die R- bzw. S-Sätze u. a. • auf den Etiketten der Chemikalienbehälter, • auf der Wandtafel mit einer Auswahl von Gefahrstoffen. 3. Schutzmaûnahmen, Verhaltensregeln • Fachräume nur bei Anwesenheit der Lehrkraft betreten. • Fluchtweg im Brandfall oder bei einem Unfall kennen. • Aufbewahrungsort und Bedienung der Geräte zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschdecke, Löschsand) kennen. • Lage und Betätigung des elektrischen Not-Aus-Schalters kennen. • Offene Gashähne, Gasgeruch, beschädigte Steckdosen und Geräte oder andere Gefahrenstellen dem Lehrer sofort melden. • Geräte, Chemikalien, Schaltungen nicht ohne Aufforderung durch die Fachlehrkraft berühren. Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 209 4. Arbeiten mit Gefahrstoffen 4.1 Vorbereitung der Experimente: • Vor dem Versuch Arbeitsanweisung sorgfältig durchlesen und beachten. • Benötigte Geräte und Chemikalien entsprechend vorbereiten, z. B. Versuchsapparatur standsicher aufbauen. • Gefahrensymbole kennen, R- und S-Sätze nachlesen. • Brenner und Vorratsflaschen nicht an die Tischkante stellen. Glasgeräte vor dem Herunterrollen sichern. 4.2 Durchführung der Experimente: • Bei Unklarheiten die Lehrkraft fragen. • Mit möglichst kleinen Stoffportionen arbeiten (Minimierung der Gefahren, der Umweltbelastung, der Kosten). • Flüssigkeiten nicht etikettenseitig ausgieûen. • Geruchsprobe nur unter Zufächeln vornehmen. • Haare und Kleidung vor Berührung mit der Brennerflamme schützen. • Beim Erhitzen von Flüssigkeiten im Reagenzglas ständig schütteln; Füllhöhe beachten; Öffnung nicht auf Personen richten. • Chemikaliengefäûe sofort wieder verschlieûen. • Leicht entzündliche Stoffe nicht in der Nähe von offenen Flammen handhaben. • Elektrische Energie, Gas nur nach Aufforderung durch die Fachlehrkraft einschalten. • Lage und Inhalt des Verbandskastens kennen. • Standort des nächsten Telefons und Notruf-Nummern kennen: Feuer/Unfall: Notruf 112 • Versuche, bei denen giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauch auftreten, nach Anweisung der Lehrkraft durchführen. • Pipettieren mit dem Mund ist verboten; Pipettierhilfe verwenden. • Schutzbrille nach Anweisung der Lehrkraft tragen. • In Experimentierräumen nicht essen, trinken, rauchen, schminken oder schnupfen. 4.3 Nachbereitung der Experimente: • Entnommene Chemikalien nicht in die Gefäûe zurückgeben, sondern sachgerecht entsorgen. • Feste Gegenstände wie Filterpapier, Glassplitter, feste ungiftige Chemikalienreste in den Abfalleimer geben, nicht in den Ausguss! Glassplitter werden gesondert gesammelt. • Reaktionsprodukte nach Anweisung der Lehrkraft entsorgen. • Gebrauchte Gefäûe sorgfältig spülen und mit demineralisiertem Wasser nachspülen. • Prüfen, ob Gas- und Wasserhähne geschlossen sind. • Arbeitsplatz aufräumen, Tischplatte sauber abwischen, Hände waschen. 210 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 5. Verhalten in Gefahrensituationen Beim Auftreten gefährlicher Situationen nach Rettungsplan handeln, z. B. folgendes beachten: • Versuchsanordnung sichern; ggf. Not-Aus-Taster betätigen; Gas, Strom und ggf. Wasser abschalten (Kühlwasser muss weiterlaufen). • Entstehungsbrand mit Eigenmitteln löschen (Feuerlöscher, Löschdecke, Sand); dabei auf eigene Sicherheit achten; Feuerwehr rechtzeitig informieren. 6. Erste Hilfe • Erste Hilfe, Ersthelfer benachrichtigen ERSTHELFER: ......................................................................................... (Name, wo erreichbar) • Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten • So schnell wie möglich NOTRUF tätigen • Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen • Kleiderbrände löschen • Bei Augenverätzungen mit weichem Wasserstrahl 10 Minuten spülen (Handbrause) • Verbandkasten: Raum-Nr.:______________ Erste-Hilfe-Raum: Raum-Nr.:______________ Feuer/Unfall: NOTRUF: 112 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 211 Anlage 6.3 Muster-Betriebsanweisung für Hausmeister und Reinigungspersonal zum Umgang mit Gefahrstoffen in naturwissenschaftlichen Fachbereichen 1. Geltungsbereich Die Betriebsanweisung gilt für Hausmeister, Reinigungspersonal oder sonstiges Personal, das Zugang zu Räumen hat, in denen mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgegangen wird. Sie gilt insbesondere für Räume der Fächer Chemie, Biologie, Physik, Werken, Technik und im Fotolabor. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt In den genannten Räumen wird mit Stoffen umgegangen, die gefährliche Eigenschaften haben. Die gefährlichen Eigenschaften sind u. a. durch Gefahrenbezeichnungen und Gefahrensymbole charakterisiert. Die für die Situation einschlägigen Sicherheitsratschläge sind ebenfalls aufgeführt. 3. Schutzmaûnahmen, Verhaltensregeln Nur unterwiesenes Personal darf die im Geltungsbereich genannten Räume betreten. Unbefugte dürfen die Räume nicht betreten. Die Zugangstüren zu den im Geltungsbereich benannten Räumen dürfen nicht offenstehen. Geräte oder Chemikalien dürfen nicht berührt oder weggenommen werden. Tische, auf denen sich Chemikaliengefäûe oder Versuchsanordnungen befinden, dürfen durch das Reinigungspersonal nicht gereinigt werden. Schränke dürfen nur äuûerlich gereinigt werden. Fuûböden und Tische dürfen nicht an Stellen gereinigt werden, an denen Chemikalien verschüttet wurden. Der Sachverhalt ist dem Hausmeister zu melden, der dies der zuständigen Fachlehrkraft anzeigt. Nicht ausgeschaltete Gas- oder Elektroversorgung, offene Gashähne, Gasgeruch oder beschädigte Steckdosen oder Geräte sind sofort der Fachlehrkraft/dem Hausmeister oder/und der Schulleitung zu melden. In den im Geltungsbereich benannten Räumen darf nicht gegessen, getrunken, geraucht, geschminkt und geschnupft werden. 4 Verhalten in Gefahrensituationen Sollte trotz der Vorsichtsmaûnahmen eine Gefahrensituation eintreten, können folgende Maûnahmen notwendig werden: Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten. So schnell wie möglich einen notwendigen NOTRUF tätigen. Feuer/Unfall: NOTRUF 112 Im Falle eines Entstehungsbrandes Löschversuch mit den im Raum vorhandenen Feuerlöschgeräten unternehmen. Weitere Anweisungen des Alarmplanes beachten. Aushang beachten im Raum _________________________________________ Raum Nr. : _______ Feuerlöscher im Raum: ____________________ Raum Nr. : _______ Löschdecke im Raum: _____________________ Raum Nr. : _______ Gegebenenfalls Raum sofort verlassen. Über sämtliche Vorkommnisse (auch Verschütten von Chemikalien oder zerbrochene Gefäûe) sofort Fachlehrkraft/Hausmeister/Schulleitung informieren. 212 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 Gefahrensymbol, Gefahrenbezeichnung Einstufung der Gefahrstoffe Gefahrensymbol (auf orangenem Grund) Kennbuchstabe Situationsbedingte Sicherheitsratschläge a) sehr giftig T+ mit R 26/R 27 R 28/R 39 S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) b) giftig T mit R 23/R 24 R 25/R 39 R 48 S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) c) gesundheitsschädlich Xn mit R 20/R 21 R 22/R 40 R 42/R 48 S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen S 22 Staub nicht einatmen S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ...... (vom Hersteller anzugeben) d) ätzend C mit R 34 R 35 S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren e) reizend Xi mit R 36/R 37 R 38/R 41 R 43 S 36/37/38 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 213 Einstufung der Gefahrstoffe Gefahrensymbol (auf orangenem Grund) Kennbuchstabe Situationsbedingte Sicherheitsratschläge f) sensibilisierend Xn mit R 42 Xi mit R 43 S 22/23 Staub/Gas//Dampf/Aerosol nicht einatmen S 24/37 Berührung mit der Haut vermeiden/ geeignete Schutzhandschuhe tragen g) explosionsgefährlich E mit R 1 R 2 R 3 S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden h) brandfördernd O mit R 7 R 8 R 9 S 16 Von Zündquellen fernhalten Ð Nicht rauchen S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen i) hochentzündlich j) leichtentzündlich k) entzündlich F+ mit R 12 F mit R 11/R 5/ R 17 R 10 S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 43 Zum Löschen ........ (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: ¹Kein Wasser verwendenª) l) krebserzeugend m) erbgutverändernd T mit R 45/R 49 bzw. R 46 S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 53 Exposition vermeiden. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) 214 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 Einstufung der Gefahrstoffe Gefahrensymbol (auf orangenem Grund) Kennbuchstabe Situationsbedingte Sicherheitsratschläge Xn mit R 40 n) fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) T mit R 60/R61 S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 53 Exposition vermeiden. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Xn mit R 62/R 63 o) umweltgefährlich N mit R 50 R 51 R 54 R 55 R 56 R 57 R 58 R 59 S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt verwenden Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 215 Anlage 7 Informationen zur Ersten Hilfe Verhalten bei Unfällen im naturwissenschaftlichen Unterricht Die Hinweise sind für die Lehrkraft gedacht, die als Ersthelfer ausgebildet ist. Sie sollen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen informieren; die Anleitungen können keinen Erste-Hilfe-Kurs ersetzen. Verletzungen Maûnahmen Grundsätze • Verunglückte aus der Gefahrenzone bringen. • Wegen der Schockgefahr Verletzte nicht alleine zum Arzt gehen lassen. • Verletzte beruhigen; richtig lagern. • Bei Bedarf Rettungsleitstelle benachrichtigen. • Inkorporierte Gefahrstoffe sind dem Arzt zur Kenntnis zu bringen, z. B. Etikett mit Sicherheitsratschlägen vorlegen. Verätzungen am Auge • Verätztes Auge ausgiebig und lang anhaltend (mindestens 10±15 Minuten) unter Schutz des unverletzten Auges (d.h. Kopf so lagern, dass das unverletzte Auge oben ist) mit Wasser spülen (kein scharfer Wasserstrahl). Handbrause oder ein anderes geeignetes Hilfsmittel benützen. (Augenwaschflaschen sind häufig durch Mikroorganismen verseucht.) • Augenlider weit spreizen, das Auge nach allen Seiten bewegen lassen. • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern bzw. Verletzten anschlieûend sofort in augenärztliche Behandlung bringen. ¾tzenden Stoff angeben. Verletzungen. am Auge • Bei Prellungen und Verletzungen des Auges einen trockenen keimfreien Verband anlegen, beide Augen verbinden. • Ins Auge eingedrungene Fremdkörper nicht entfernen. • Verletzte sofort in augenärztliche Behandlung bringen. Verätzungen am Körper • Durchtränkte oder benetzte Kleidung und Unterkleidung sofort ausziehen. • Bei Verätzungen Handbrause verwenden. • Verätzte Körperstellen sofort mindestens 10±15 Minuten mit viel Wasser spülen. • Die verätzten Körperstellen keimfrei verbinden, keine Watte verwenden. Keine Öle, Salben oder Puder auf die Wunde auftragen. • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. ¾tzenden Stoff angeben. 216 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 Vergiftungen bei Aufnahme durch die Haut • Durchtränkte oder bespritzte Kleidung und Unterkleidung sofort ausziehen. • Benetzte Hautstellen sofort sorgfältig reinigen. (Heiûes Wasser und heftiges Reiben erhöhen die Aufnahme durch die Haut und sind zu vermeiden.) • Verunglückte ruhig lagern und mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen. • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. Giftstoff und Art der Aufnahme mitteilen. Angaben auf dem Etikett des Gefahrstoffbehälters zur Kenntnis bringen. Evtl. Informationen telefonisch bei Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen (¹Giftzentraleª) einholen. Vergiftungen durch Verschlucken • Nach Verschlucken giftiger Stoffe Verletzte möglichst mehrmals reichlich Wasser trinken lassen. Erbrechen anregen. Kein Erbrechen auslösen bei Lösemitteln, Säuren und Laugen. Verletzte ruhig lagern, mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen. • Bewusstlosen nichts einflöûen oder eingeben. • Nach innerer Verätzung durch Verschlucken von Säuren und Laugen Verunglückte viel Wasser in kleinen Schlucken (auf keinen Fall Milch) trinken lassen. • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. Giftstoff und Art der Aufnahme mitteilen. Angaben auf dem Etikett des Gefahrstoffbehälters zur Kenntnis bringen. Evtl. Informationen telefonisch bei Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen (¹Giftzentraleª) einholen. Vergiftungen durch Einatmen • Verletzte unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen (Eventuell vorhandene explosionsfähige Gemische beachten: kein offenes Licht, keine elektrischen Leuchten und Geräte einschalten). • Verletzte an die frische Luft bringen. • Mit Gefahrstoffen (auch mit Gasen) durchtränkte Kleidungsstücke entfernen. • Bewusstlosen nichts einflöûen oder eingeben. • Verunglückte ruhig lagern und mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen. • Bei Atemstillstand sofort mit der Atemspende beginnen. Wiederbelebung so lange durchführen, bis der Arzt eintrifft. • Bei Herzstillstand äuûere Herzmassage durch darin besonders ausgebildete Helfer/Helferinnen. • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. Giftstoff und Art der Aufnahme mitteilen. Angaben auf dem Etikett des Gefahrstoffbehälters zur Kenntnis bringen. Evtl. Informationen telefonisch bei Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen (¹Giftzentraleª) einholen. Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 217 Wunden • Verletzte hinsetzen oder hinlegen. • Wunden und ihre Umgebung nicht berühren und nicht auswaschen (auch schmutzige Wunden nicht). • Auch die kleine Wunde keimfrei verbinden. Nur keimfreies Verbandmaterial aus unbeschädigter Verpackung verwenden. Wunden (Fortsetzung) • Bei starker Blutung zunächst die betroffenen Gliedmaûen hoch lagern und bei fortbestehender Blutung Druckverband anlegen. Dabei Einmalhandschuhe verwenden. Wird der Verband weiter stark durchblutet, zuführende Schlagader direkt abdrücken. Nur im äuûersten Notfall abbinden; Zeitpunkt, zu der die Abbindung erfolgte, schriftlich für den behandelnden Arzt mitgeben. • Das Abbinden soll mit einem zusammengedrehten Dreiecktuch erfolgen, notfalls können auch ein breiter Gummischlauch, Krawatte o. ä. zum Abbinden dienen. Niemals Schnur oder Draht verwenden. • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. Wiederbelebung • Bei Atemstillstand sofort mit Wiederbelebung beginnen. • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. • Verunreinigungen und Fremdkörper aus dem Mund entfernen. Zu Beginn 10 schnelle und kräftige Atemstöûe, kurze Pause (etwa 10±15 Sekunden), dann ruhig 12 bis 15 Mal in der Minute Mundzu-Nase-Beatmung oder Mund-zu-Mund-Beatmung (Mundtubus). • Wiederbelebung so lange durchführen, bis der Arzt eintrifft. Verbrennungen, Verbrühungen • Brennende Kleider sofort mit Wasser oder durch rasches Umwickeln mit einer Löschdecke oder durch Rollen des Verletzten am Boden löschen; notfalls auch Feuerlöscher verwenden. • Kleidung im Bereich der Verbrennung entfernen, sofern sie nicht festklebt. Bei Verbrühungen müssen alle Kleider schnellstens entfernt werden, da sonst durch die heiûe Kleidung weitere Schädigungen verursacht werden. • Bei Verbrennungen der Gliedmaûen mit kaltem Wasser spülen bis der Schmerz nachlässt. • Verbrannte oder verbrühte Körperteile sofort steril abdecken. Keine Öle, Salben oder Puder auf die Wunde auftragen. • Verunglückte durch Bedecken mit einer Wolldecke oder metallisierten Isolierdecke vor Wärmeverlust schützen. • Bei gröûeren Verbrennungen bzw. Verbrühungen über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. Erfrierungen • Bei Erfrierungen durch festes Kohlenstoffdioxid (Trockeneis), flüssige Luft oder verflüssigte Gase ebenso verfahren wie bei Verbrennungen. • Wunden steril abdecken. • Verunglückte unverzüglich zum Arzt bringen. 218 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 Unfälle durch elektrischen Strom • Elektrischen Strom sofort unterbrechen (Not-Aus-Schalter). • Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. • Bei Atemstillstand sofort mit der Atemspende beginnen. Wiederbelebung so lange durchführen, bis der Arzt eintrifft. • Bei Herzstillstand äuûere Herzmassage durch darin besonders ausgebildete Helfer/Helferinnen. Informations- und Behandlungszentrum für Vergiftungen: Diese Stelle kann Tag und Nacht angerufen werden; sie erteilt Auskünfte über Gegenmaûnahmen bei Vergiftungen aller Art. Beratungsstelle für Vergiftungsfälle Durchwahl: (0 68 41) 16 22 57 (0 68 41) 16 28 46 Universitätskliniken, Klinik für Kinder-und Jugendmedizin 66424 Homburg/Saar Zentrale: (0 68 41) 16-0 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 219 220 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 14. Mai 2003 Bezugsbedingungen: Fortlaufender Bezug im Abonnement und Einzelbestellungen erfolgen nur auf schriftliche Bestellung gegen Rechnung. Bezugspreis im Abonnement und Einzelexemplare 0,51 Euro pro angefangene 4 Seiten zuzüglich Postgebühren. Lieferung von Einzelexemplaren zahlbar im voraus. Dieser Preis enthält keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes Saarland eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende öffentlich-rechtliche Aufgabe erfüllt. Die Nachbestellung von Einzelausgaben und kompletten Jahrgängen des Gemeinsamen Ministerialblattes ist nur für die dem jeweils aktuellen Jahrgang vorangegangenen fünf Jahre möglich. Abbestellungen müssen bis zum 1. März, 1. Juni, 1. September oder 1. Dezember, beim Verlag schriftlich vorliegen. Herausgabe nach Bedarf. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferung aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Herausgabe anerkannt. Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf im Namen und für Rechnung des Herausgebers: Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Halbergstraûe 3, 66121 Saarbrücken, Telefon: (06 81) 6 65 01-0, Telefax: (06 81) 6 65 01-10. Herausgeber und Redaktion: Saarland Ð Der Chef der Staatskanzlei Ð Gemeinsames Ministerialblatt Saarland, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken, Telefon: (06 81) 5 01-11 13/11 14, Telefax: 5 01-12 56, E-Mail: amtsblatt@staatskanzlei.saarland.de.


Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen an den Schulen im SaarlandKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen