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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRichtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Richtlinien zur Umsetzung des Artikels 1 des Gute-Kita-Gesetzes – Handlungsfelder 2 und 4)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Richtlinien zur Umsetzung des Artikels 1 des Gute-Kita-Gesetzes – Handlungsfelder 2 und 4)

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2020-02-01

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239 Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Richtlinien zur Umsetzung des Artikels 1 des Gute-Kita-Gesetzes — Handlungsfelder zwei und vier) Vom 31. August 2020 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Saarland gewährt im Rahmen der zugewiesenen Bundesmittel auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) sowie des Vertrages zur Umsetzung des Artikels 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) vom 23. Mai 2019 und gemäß den §§ 23, 44 LHO nebst den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen für längstens drei Jahre zur Verbesserung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen und zur Stärkung der Leitung von Kindertageseinrichtungen durch Erhöhung der Leitungsfreistellung. Ein Anspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Die Verbesserung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen wird modellhaft gefördert. Das Kriterium für eine Kindertageseinrichtung mit besonderen Herausforderungen ist grundsätzlich der Anteil an Kindern, für die der örtlich zuständige Jugendhilfeträger den Kostenbeitrag nach § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch im Kindergartenjahr 2018/19 übernommen hat. Dabei sollen die zusätzlichen Aufgabenstellungen und Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen durch zusätzliche personelle Ressourcen ausgeglichen werden. Die zusätzliche Fachkraft soll das bestehende Team, auch unabhängig von der Personalisierung in einem Gruppenbezug, additiv ergänzen und aufgrund ihrer Ausbildung und Qualifikation zu einer Ausdifferenzierung der Teamstrukturen beitragen, damit den in der Kindertageseinrichtung bestehenden spezifischen Bedarfen Rechnung getragen werden kann. Im Einzelfall muss eine zusätzliche Nachqualifizierung nachgewiesen werden. Art und Umfang der Nachqualifizierung regelt die zuständige Aufsichtsbehörde durch Qualifizierungsauflagen. Dabei gilt für die Maßnahmen der Qualitätssteigerung, die zwischen dem Ministerium für Bildung und Kultur und dem Maßnahmenträger abgestimmt sind, die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt, sofern bereits im Vorgriff auf diese Richtlinien der Träger die Maßnahme nach Nummer 2.1 dieser Richtlinien formlos vorläufig beantragt hat. Für die vollständige Beantragung gilt Nummer 7 dieser Richtlinien. 2.2 Gefördert wird die Stärkung der Leitung in allen Kindertageseinrichtungen des Saarlandes, indem die Leitungsfreistellung von sechs auf sieben Stunden pro Gruppe erhöht wird. Die hieraus resultierenden Ausfallzeiten werden durch Personalkompensation ausgeglichen. Dies gilt auch für Kindertageseinrichtungen, in denen die Leitung bereits vollständig freigestellt ist. In diesem Fall wird die zusätzliche Freistellung auf die stellvertretende Leitung übertragen. 3. Ziele der Förderung und Indikatoren 3.1 Ziel der unter Nummer 2.1 genannten personellen Verstärkung ist eine Angleichung der strukturellen Rahmenbedingungen innerhalb des Landes. Diese personelle Verstärkung führt zu einer Verbesserung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels, was die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen entlastet. Somit kann den Kindern mit mehr Aufmerksamkeit begegnet und die partnerschaftliche Arbeit mit den Erziehungsberechtigten vertieft werden. Um langfristig den erweiterten Anforderungen an Kindertageseinrichtungen gewachsen zu sein und um den besonderen Aufgabenstellungen in Bezug auf die zwingend notwendigen Vernetzungen und Kooperationen mit den Grundschulen gerecht zu werden, bedarf es einer Weiterentwicklung des Ansatzes der ganzheitlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen hin zu der Errichtung und Etablierung von Familienzentren. Durch die zusätzliche Beschäftigung besonders qualifizierter Fachkräfte wird, nach entsprechender Prüfung, der Fachkräfte-Kind-Schlüssel in Kindertageseinrichtungen, die als Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen definiert werden, verbessert. In diesen Kindertageseinrichtungen soll rechnerisch pro Gruppe zusätzlich eine Viertel-Fachkraft, jedoch maximal 1,5 zusätzliche Fachkräfte pro Kindertageseinrichtung, personalisiert werden. Dabei soll die zusätzliche Personalisierung der Kindertageseinrichtung in ihrer Gesamtheit zugutekommen und ist nicht auf die zwingende Zuordnung zu den bestehenden pädagogischen Gruppen bezogen. Der Indikator der Verbesserung ist die Veränderung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels in den Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen. Der Nachweis einer Weiterentwicklung der Qualität erfolgt über ein jährliches zum 31. Dezember stattfindendes Monitoring und über einen Soll-IstVergleich nach Abschluss der Fördermaßnahme. 3.2 Ziel der unter Nummer 2.2 genannten Fördermaßnahme ist die Stärkung der Leitungsfunktion in Kindertageseinrichtungen durch die zusätzliche Leitungsfreistellung um eine Stunde pro Gruppe, um durch den erhöhten Zeitrahmen die Qualität der KiTa-Leitung insgesamt zu stärken. Insbesondere sollen die konzeptionelle Arbeit intensiviert, das Personalmanagement und die Teamführung verbessert und die Vernetzungsarbeit weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sollen zeitliche Ressourcen für Verwaltungsaufgaben geschaffen werden. Indikator für die Stärkung der Leitungsfunktion ist die sich ergebende Freistellungszeit pro Gruppe, jeweils zum 31. Dezember des Jahres. 4. Zuwendungsempfänger Empfänger von Zuwendungen zu Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinien sind Träger von Kindertageseinrichtungen für Kinder nach § 2 Absatz 3 Saarländisches Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz, für die das Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch erteilt hat. 5. Zuwendungsvoraussetzungen Es werden Mittel für qualitätssteigernde Maßnahmen zur Verfügung gestellt, wenn diese Maßnahmen die nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinien genannten Kriterien erfüllen und darüber hinaus eine nach Nummer 7 dieser Richtlinien entsprechende Beantragung vorliegt. 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung zu Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 6.1 Die Zuwendung zu Nummer 2.1 der Richtlinien wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektfinanzierung im Wege einer Festbetragsfinanzierung als Pauschale zur Verbesserung des Fachkräfte-KindSchlüssels in Kindertageseinrichtungen entsprechend der Entgeltgruppe 8b SuE TVöD, Stufe 4, für bis zu 30 Kindertageseinrichtungen gewährt. Die Pauschale beträgt pro Viertel-Fachkraftstelle bis zu 14.500,00 Euro im ersten Jahr, unter der Berücksichtigung der jährlichen Tarifsteigerung von 3 % beträgt sie im Jahr 2021 bis zu 14.950,00 Euro und im Jahr 2022 bis zu 15.400,00 Euro. 6.2 Die Zuwendung zu Nummer 2.2 der Richtlinien wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektfinanzierung im Wege einer Festbetragsfinanzierung als Pauschale entsprechend der Entgeltgruppe 8a SuE TVöD, Stufe 4, zur Stärkung der Leitung von Kindertageseinrichtungen gewährt. Die Pauschale für die zusätzliche Leitungsfreistellung beträgt bis zu 29,00 Euro pro Stunde. 7. Beantragung Die Fördermittel für Maßnahmen zur Qualitätssteigerung nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinien sind von den unter Nummer 4 der Richtlinien genannten Zuwendungsempfängern zu beantragen. Hierzu sind die jeweils als Anlage beigefügten Antragsformulare vollständig ausgefüllt an das Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken, zu richten. 8. Verfahren 8.1 Bewilligung Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur. 8.2 Mittelabruf Da es sich um die Förderung von Personalkosten handelt, wird die Zuwendung in monatlichen Raten ausgezahlt. 8.3 Nachweis der Mittelverwendung Die Zuwendungsempfänger übersenden dem Ministerium für Bildung und Kultur unter Verwendung des dem Zuwendungsbescheid beigefügten Musters innerhalb der im Zuwendungsbescheid bestimmten Frist einen Sachbericht über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Fördermittel, entsprechend der Ziele und Indikatoren unter Nummer 3.1 und 3.2, sowie einen zahlenmäßigen Nachweis mit Vorlage der dadurch entstandenen Personalkosten. 8.4 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Richtlinien Abweichungen zugelassen werden, sowie die Vorschriften des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. 9. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Februar 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft. Saarbrücken, den 31. August 2020 Die Ministerin für Bildung und Kultur Streichert-Clivot — Anlagen — Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Bundesmitteln zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen (Umsetzung des Artikels 1 des Gute-Kita-Gesetzes - Handlungsfeld zwei) gemäß der hierzu erlassenen Richtlinien vom 31. August 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Referat D 4 Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken 1. Antragsteller Bezeichnung: (Name) Anschrift: (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) Auskunft erteilt: (Name/ Telefon/ Durchwahl/ Fax/ E-Mail) Bankverbindung: (Kto.Nr./ Bezeichnung des Kreditinstituts/ IBAN) 2. Objekt (Kindertageseinrichtung) Bezeichnung: ☐ Kath. ☐ Evang. ☐Komm./ Städt. ☐ Freie Träger (Name) Anschrift: (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) Anzahl Gruppen Krippe Kindergarten Altersgemischte Gruppe Hort 3. Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Artikels 1 des Gute-KitaGesetzes Handlungsfeld zwei (HF 2) „KiTas mit besonderen Herausforderungen“ ☐ Personelle Aufstockung „KiTa mit besonderen Herausforderungen“ Beginn: voraussichtliches Ende: Mit welchen Maßnahmen sollen den in der Einrichtung bestehenden besonderen Herausforderungen begegnet werden. Welche Aufgaben übernimmt die zusätzliche Fachkraft im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahmen. 4. Finanzierungsplan Freistellung: um Stunden Aufstockung einer päd. Fachkraft um Wochenstunden Name der Fachkraft: Ausbildung: Vergütungsgruppe: Kosten: 1. beantragte Förderung EUR (100 % Zuschuss des Bundes) Erklärungen Ich/wir versichere/n, ☐ dass für die mit dem Ministerium für Bildung und Kultur abgestimmte Maßnahme nach Nummer 2.2 Absatz 2 der Richtlinien ein vorläufiger Antrag auf Förderung gestellt wurde. Demnach konnte mit der Maßnahme begonnen werden. ☐ dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. ☐ dass ich/wir jede nachträgliche Änderung der Angaben unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzeigen werde/n. ☐ dass ich/wir alle in den Antragsunterlagen enthaltenen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht habe/n. Mir/uns ist bekannt, dass von den Angaben dieses Antrags die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung und das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuchs. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Hierzu gehören meine/unsere Angaben über die persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere meine/unsere Angaben zu den voraussichtlichen Kosten des Vorhabens, zu dem Finanzierungsplan und zu der Frage, ob weitere öffentliche Zuwendungen für das Projekt beantragt/gewährt werden/wurden. Daneben ist mir/uns bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen. Ich/wir erkläre/n, ☐ dass die Finanzierung der mit dem Vorhaben verbundenen Folgekosten gesichert ist. Dabei ist uns bekannt, dass Mehrkosten nicht gefördert werden. ☐ dass die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt werden. Ich bin/wir sind damit einverstanden, ☐ dass die Landesregierung den Ausschüssen des jeweiligen Parlaments Namen sowie Höhe und Zweck der mir/uns gewährten Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt. Mir / uns ist bekannt, ☐ dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten in anonymer Form für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle verwendet werden. ☐ dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser Vordruck vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. ☐ dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) vom 27. September 2001 (GMBl. Saar, S. 553, 590), in der jeweils gültigen Fassung gelten und ich/wir diese anerkennen. Dem Antrag ist die folgende Anlage beigefügt: ☐ Kopie des Arbeitsvertrages (Ort) (Datum) (Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Bundesmitteln zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen (Umsetzung des Artikels 1 des Gute-Kita-Gesetzes - Handlungsfeld vier) gemäß den hierzu erlassenen Richtlinien vom 31. August 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Referat D 4 Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken 1. Antragsteller Bezeichnung: (Name) Anschrift: (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) Auskunft erteilt: (Name/ Telefon/ Durchwahl/ Fax/ E-Mail) Bankverbindung: (Kto.Nr./ Bezeichnung des Kreditinstituts/ IBAN) 2. Objekt (Kindertageseinrichtung) Bezeichnung: ☐ Kath. ☐ Evang. ☐Komm./ Städt. ☐ Freie Träger (Name) Anschrift: (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) Anzahl Gruppen Krippe Kindergarten Altersgemischte Gruppe Hort 3. Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Artikels 1 des Gute-KitaGesetzes Handlungsfeld vier (HF 4) „Leitungsfreistellung“ ☐ Leitungsfreistellung um eine Stunde zusätzlich pro Gruppe Beginn: voraussichtliches Ende: 4. Finanzierungsplan Aufstockung: um Stelle/n mit Wochenstunden Name der Fachkraft: Ausbildung: Vergütungsgruppe: Kosten: 1. beantragte Förderung EUR (100 % Zuschuss des Bundes) Erklärungen Ich/wir versichere/n, ☐ dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Beginn der Maßnahme gilt das Datum der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. ☐ dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. ☐ dass ich/wir jede nachträgliche Änderung der Angaben unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzeigen werde/n. ☐ dass ich/wir alle in den Antragsunterlagen enthaltenen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht habe/n. Mir/uns ist bekannt, dass von den Angaben dieses Antrags die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung und das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuchs. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Hierzu gehören meine/unsere Angaben über die persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere meine/unsere Angaben zu den voraussichtlichen Kosten des Vorhabens, zu dem Finanzierungsplan und zu der Frage, ob weitere öffentliche Zuwendungen für das Projekt beantragt/gewährt werden/wurden. Daneben ist mir/uns bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen. Ich/wir erkläre/n, ☐ dass die Finanzierung der mit dem Vorhaben verbundenen Folgekosten gesichert ist. Dabei ist uns bekannt, dass Mehrkosten nicht gefördert werden. ☐ dass die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt werden. Ich bin/wir sind damit einverstanden, ☐ dass die Landesregierung den Ausschüssen des jeweiligen Parlaments Namen sowie Höhe und Zweck der mir/uns gewährten Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt. Mir / uns ist bekannt, ☐ dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten in anonymer Form für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle verwendet werden. ☐ dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser Vordruck vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. ☐ dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) vom 27. September 2001 (GMBl. Saar, S. 553, 590), in der jeweils gültigen Fassung gelten und ich/wir diese anerkennen. Dem Antrag ist die folgende Anlage beigefügt: ☐ Kopie des angepassten Arbeitsvertrages (Ort) (Datum) (Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift)


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