Richtlinien zur Umsetzung des Programmes Lernziel Produktivität
Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
1. Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 2. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. 3. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
nehmenstypen 1. Ein „eigenständiges Unternehmen“ ist jedes Unternehmen, das nicht als Partnerunternehmen im Sinne von Absatz 2 oder als verbundenes Unternehmen im Sinne von Absatz 3 gilt. 2. „Partnerunternehmen“ sind alle Unternehmen, die nicht als verbundene Unternehmen im Sinne von Absatz 3 gelten und zwischen denen folgende Beziehung besteht: Ein Unternehmen (das vorgeschaltete Unternehmen) hält – allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen im Sinne von Absatz 3 – 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens (des nachgeschalteten Unternehmens). Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, sofern es sich um folgende Kategorien von Investoren handelt und unter der Bedingung, dass diese Investoren nicht im Sinne von Absatz 3 einzeln oder gemeinsam Das Programm „Lernziel Produktivität“ wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 und des Saarlandes mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind: a) Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich der Risikokapitalinvesti tion tätig sind („Business Angels“) und die Eigenkapital in nicht börsennotierte Unter nehmen investieren, sofern der Gesamtbetrag der Investition der genannten „Business Angels“ in ein und dasselbe Unternehmen 1 250 000 EUR nicht überschreitet; b) Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck; c) institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds; d) autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern. 3. „Verbundene Unternehmen“ sind Unternehmen, die zueinander in einer der folgenden Beziehungen stehen: a) ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; b) ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungsoder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; c) ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; d) ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. Es besteht die Vermutung, dass kein beherrschender Einfluss ausgeübt wird, sofern sich die in Absatz 2 Unterabsatz 2 genannten Investoren nicht direkt oder indirekt in die Verwaltung des betroffenen Unternehmens einmischen – unbeschadet der Rechte, die sie in ihrer Eigenschaft als Aktionäre oder Gesellschafter besitzen. Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen, oder einen der in Absatz 2 genannten Investoren untereinander in einer der in Unterabsatz 1 genannten Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer dieser Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Als „benachbarter Markt“ gilt der Markt für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der dem betreffenden Markt unmittelbar vor- oder nachgeschaltet ist. 4. Außer den in Absatz 2 Unterabsatz 2 angeführten Fällen kann ein Unternehmen nicht als KMU angesehen werden, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. 5. Die Unternehmen können eine Erklärung zu ihrer Qualität als eigenständiges Unternehmen, Partnerunternehmen oder verbundenes Unternehmen sowie zu den Daten über die in Artikel 2 angeführDas Programm „Lernziel Produktivität“ wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 und des Saarlandes ten Schwellenwerte abgeben. Diese Erklärung kann selbst dann vorgelegt werden, wenn sich die Anteilseigner aufgrund der Kapitalstreuung nicht genau feststellen lassen, wobei das Unternehmen nach Treu und Glauben erklärt, es könne mit Recht davon ausgehen, dass es sich nicht zu 25 % oder mehr im Besitz eines Unternehmens oder im gemeinsamen Besitz von miteinander bzw. über natürliche Personen oder eine Gruppe natürlicher Personen verbundenen Unternehmen befindet. Solche Erklärungen werden unbeschadet der aufgrund nationaler oder gemeinschaftlicher Regelungen vorgesehenen Kontrollen oder Überprüfungen abgegeben.
legende Daten 1. Die Angaben, die für die Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte herangezogen werden, beziehen sich auf den letzten Rechnungsabschluss und werden auf Jahresbasis berechnet. Sie werden vom Stichtag des Rechnungsabschlusses an berücksichtigt. Die Höhe des herangezogenen Umsatzes wird abzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt) und sonstiger indirekter Steuern oder Abgaben berechnet. 2. Stellt ein Unternehmen am Stichtag des Rechnungsabschlusses fest, dass es auf Jahresbasis die in Artikel 2 genannten Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl oder die Bilanzsumme über- oder unterschreitet, so verliert bzw. erwirbt es dadurch den Status eines mittleren Unternehmens, eines kleinen Unternehmens bzw. eines Kleinstunternehmens erst dann, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zu einer Über- oder Unterschreitung kommt. 3. Bei einem neugegründeten Unternehmen, das noch keinen Jahresabschluss vorlegen kann, werden die entsprechenden Daten im Laufe des Geschäftsjahres nach Treu und Glauben geschätzt.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Zahl der Personen, die in dem betroffenen Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Für die Arbeit von Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben oder die im Rahmen einer Teilzeitregelung tätig waren, und für Saisonarbeit wird der jeweilige Bruchteil an JAE gezählt. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: a) Lohn- und Gehaltsempfänger, b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind, c) mitarbeitende Eigentümer, d) Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- bzw. Berufsausbildungsvertrag haben, sind in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Die Dauer des Mutterschafts- bzw. Elternurlaubs wird nicht mitgerechnet. Das Programm „Lernziel Produktivität“ wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 und des Saarlandes
1. Im Falle eines eigenständigen Unternehmens werden die Daten einschließlich der Mitarbeiterzahl ausschließlich auf der Grundlage der Jahresabschlüsse dieses Unternehmens erstellt. 2. Die Daten – einschließlich der Mitarbeiterzahl – eines Unternehmens, das Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen hat, werden auf der Grundlage der Jahresabschlüsse und sonstiger Daten des Unternehmens erstellt oder – sofern vorhanden – anhand der konsolidierten Jahresabschlüsse des Unternehmens bzw. der konsolidierten Jahresabschlüsse, in die das Unternehmen durch Konsolidierung eingeht. Zu den in Unterabsatz 1 genannten Daten werden die Daten der eventuell vorhandenen Partnerunternehmen des betroffenen Unternehmens, die diesem unmittelbar vor- oder nachgeschaltet sind, hinzugerechnet. Die Anrechnung erfolgt proportional zu dem Anteil der Beteiligung am Kapital oder an den Stimmrechten (wobei der höhere dieser beiden Anteile zugrunde gelegt wird). Bei wechselseitiger Kapitalbeteiligung wird der höhere dieser Anteile herangezogen. Zu den in den Unterabsätzen 2 und 3 genannten Daten werden gegebenenfalls 100 % der Daten derjenigen direkt oder indirekt mit dem betroffenen Unternehmen verbundenen Unternehmen addiert, die in den konsolidierten Jahresabschlüssen noch nicht berücksichtigt wurden. 3. Bei der Anwendung von Absatz 2 gehen die Daten der Partnerunternehmen des betroffenen Unternehmens aus den Jahresabschlüssen und sonstigen Daten (sofern vorhanden in konsolidierter Form) hervor, zu denen 100 % der Daten der mit diesen Partnerunternehmen verbundenen Unternehmen addiert werden, sofern ihre Daten noch nicht durch Konsolidierung erfasst wurden. Bei der Anwendung von Absatz 2 sind die Daten der mit den betroffenen Unternehmen verbundenen Unternehmen aus ihren Jahresabschlüssen und sonstigen Angaben, sofern vorhanden in konsolidierter Form, zu entnehmen. Zu diesen Daten werden ggf. die Daten der Partnerunternehmen dieser verbundenen Unternehmen, die diesen unmittelbar vor- oder nachgeschaltet sind, anteilsmäßig hinzugerechnet, sofern sie in den konsolidierten Jahresabschlüssen nicht bereits anteilsmäßig so erfasst wurden, dass der entsprechende Wert mindestens dem unter dem in Absatz 2 Unterabsatz 2 genannten Anteil entspricht. 4. In den Fällen, in denen die Mitarbeiterzahl eines bestimmten Unternehmens in den konsolidierten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen ist, wird die Mitarbeiterzahl berechnet, indem die Daten der Unternehmen, die Partnerunternehmen dieses Unternehmens sind, anteilsmäßig hinzugerechnet und die Daten der Unternehmen, mit denen dieses Unternehmen verbunden ist, addiert werden. Das Programm „Lernziel Produktivität“ wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 und des Saarlandes Anlage 4 Förderfähige Kosten nach Kostenarten für Vorhaben gemäß Nr. 8.2.2 der Richtlinien " Lernziel Produktivität" Erläuterung: "Spezifische Ausbildungsmaßnahmen" nach Nr. 2.2 der Richtlinien Antragsteller: Externe Projektträger Einrichtungen gem. Nr. 4.1 der Richtlinien Folgende projektbezogene Kosten sind förderfähig: a) Trainerkosten ( für eigene und/oder fremde Honorartrainer)1 Grundlage: Arbeitsentgelt bzw. Honorarvertrag, , maximal 150,-- €/Unterrichtseinheit, begrenzt auf 10 Unterrichtseinheiten /Tag2 b) Reise- und Aufenthaltskosten der Ausbilder und der Ausbildungsteilnehmer (bei externen Ausbildungsmaßnahmen) Grundlage: Saarl. Reisekostengesetz c) Lehr- und Lernmittel lt. Rechnung bzw. Nachweis eigener Kosten d) Kosten für Beratungsdienste betreffend die Ausbildungsmaßnahme nach Vorlage des Beratungsberichts lt. Rechnung, maximal jedoch 15 % der Gesamtkosten e) Lehrgangsgebühren für externe Ausbildungsmaßnahmen lt. Rechnung f) Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer bis zur Höhe der Gesamtsumme der unter den Buchstaben a) bis e) genannten sonstigen förderfähigen Kosten. In Bezug auf die Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer dürfen nur die tatsächlich abgeleisteten Ausbildungsstunden nach Abzug der produktiven Stunden berücksichtig werden.1 g) Verwaltungskostenpauschale 15 % auf die Summe der direkten Kosten a) – d) maximal jedoch 20,-- €/UE für Projekte die in Unternehmen durchgeführt werden. 20 % auf die direkten Kosten a) – d) maximal jedoch 30,- €/UE soweit Raumkosten direkt beim Projektträger oder durch Anmietung fremder Räume entstehen. Das Programm „Lernziel Produktivität“ wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 und des Saarlandes 1Hinweis zur Ermittlung der Personalkosten für firmeninterne Trainer bzw. der Lehrgangsteilnehmer: Anteilige Lohnkosten sind ausschließlich auf der Basis von personenbezogenen Standardeinheitskosten pro Arbeitsstunde zu ermitteln. Zur Ermittlung dieser Standardeinheitskosten ist der Jahresarbeitgeberbruttobetrag einschließlich betriebsüblicher bzw. tariflicher Sonderzahlungen und Arbeitgeberleistungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen des jeweils letzten verfügbaren Jahreslohnnachweises durch die jeweiligen Jahresarbeitsstunden zu dividieren. Der so ermittelte Stundensatz ist mit der Zahl der nachgewiesenen Trainerstunden bzw. Teilnehmerstunden zu multiplizieren. Die Berechnung der Stundensätze auf der Basis von Lohngruppen ist zulässig soweit hierzu der geringste Jahresbetrag der jeweiligen Lohngruppe herangezogen wird. 2Unterrichtseinheit (UE) = 45 Minuten Das Programm „Lernziel Produktivität“ wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 und des Saarlandes Anlage 5 Förderfähige Kosten nach Kostenarten für Vorhaben gemäß Nr. 8.1 und 8.2 der Richtlinien " Lernziel Produktivität" Für e-Learning Projekte Erläuterung: a) Trainerkosten (Präsenzphasen)1 Arbeitsentgelt für eigene Mitarbeiter/Honorarrechnung für Fremdleistungen, maximal 150 €/UE, begrenzt auf 10 UE/Tag b) Personalkosten für Tutoren begrenzt auf Stundenzahl der Trainerstunden in Präsenzphasen c) Reise- und Aufenthaltskosten der Ausbilder und der Ausbildungsteilnehmer (bei externen Ausbildungsmaßnahmen) Grundlage Saarl. Reisekostengesetz d) Kosten für Lerninhalte Die für die Erstellung der Lerninhalte auf der e-Learning Plattform anfallenden Kosten beinhalten - eigene Personalkosten - externe Dienstleistungen - Einkauf von - projektbezogenen Lerninhalten wie CBT-Lernsoftware und WBT-Lernsoftware - projektbezogener Software zur Erstellung (Autorenprogramme) der Lerninhalte Lt. Rechnung bzw. detailliertem Nachweis der eigenen Kosten Basis: Stundennachweis lt. Einzelnachweis (Rechnung) lt. Einzelnachweis (Rechnung) lt. Einzelnachweis (Rechnung) e) Materialien und Ausstattung, die unmittelbar mit dem Projekt zusammenhängen. lt. Einzelnachweis (Rechnung) f) Prüfungsgebühren für Seminarteilnehmer/-innen lt. Einzelnachweis (Rechnung) g) Kosten für technischen Support Eigene Personalkosten auf Stundenbasis oder externe Dienstleistungen auf Einzelnachweis für - die technische Unterstützung während des Betriebes - die Verwaltung der Zugriffsrechte - die Einstellung der Inhalte auf die e-Learning Plattform Arbeitsentgelt für eigene Mitarbeiter /Honorarrechnung für Fremdleistungen h) Projektbezogene Werbe- und Publizitätskosten lt. Einzelnachweis (Rechnung) Das Programm „Lernziel Produktivität“ wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 und des Saarlandes i) Leasingkosten, Erstellungskosten oder direkte Betriebskosten für die Plattform Kosten für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der e-Learning Plattform. Dies sind insbesondere Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau der Konfiguration (z.B. Netzwerk, Server, Einzel-PC, Speicherplatz und Transfer) und Kosten für die Erstellung von kundenspezifischen Anpassungen, Zugängen oder Mandanten. Anschaffungskosten können nicht gefördert werden. lt. Rechnung bzw. detailliertem Nachweis der eigenen Kosten j) Kosten für Beratungsdienste betreffend die Ausbildungsmaßnahme (bei unternehmensspezifischen Ausbildungsmaßnahmen) nach Vorlage des Beratungsberichts lt. Rechnung, maximal jedoch 15 % der Gesamtkosten k) Verwaltungskostenpauschale (nur bei Durchführung allgemein verwertbarer und spezifischer Qualifizierungsmaßnahmen durch externe Projektträger) 20 % auf die Summe der direkten Kosten a) – j), max. jedoch 30 € pro Durchführungsstunde (Trainerstunden Präsenzphase zuzüglich Tutorstunden in max. gleicher Anzahl) 1Hinweis zur Ermittlung der Personalkosten für firmeninterne Trainer bzw. der Lehrgangsteilnehmer: Anteilige Lohnkosten sind ausschließlich auf der Basis von personenbezogenen Standardeinheitskosten pro Arbeitsstunde zu ermitteln. Zur Ermittlung dieser Standardeinheitskosten ist der Jahresarbeitgeberbruttobetrag einschließlich betriebsüblicher bzw. tariflicher Sonderzahlungen und Arbeitgeberleistungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen des jeweils letzten verfügbaren Jahreslohnnachweises durch die jeweiligen Jahresarbeitsstunden zu dividieren. Der so ermittelte Stundensatz ist mit der Zahl der nachgewiesenen Trainerstunden bzw. Teilnehmerstunden zu multiplizieren. Die Berechnung der Stundensätze auf der Basis von Lohngruppen ist zulässig soweit hierzu der geringste Jahresbetrag der jeweiligen Lohngruppe herangezogen wird.