Richtlinien zur Vergabe eines Saarländischen Pflegepreises
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RICHTLINIE zur Vergabe eines saarländischen Pflegepreises 1. Zielsetzung: Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales vergibt alle 2 Jahre den Friederike-Fliedner-Preis, um innovative Maßnahmen, Projek te , Initiativen und Konzepte der beruflichen Pflege zu fördem, die in besonderer Weise die Situation pflegebedürftiger Menschen verbessern unter Berücksichtigung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Förderung bezieht sich auch auf wissenschaftliche oder wissenschaftlich orientierte Arbeiten, deren Fragestellung und Ergebnisse pflegebezogen sind. 2. Voraussetzung für die Preisvergab e: Der Preis kann an natürliche Personen im Saarland und an Institutionen, die ihren Sitz im Saarland hab en, verliehen werden . Teilnehmen können Schulklassen in der Kranken- und Altenpflegeausbildung , Kurse in pflegerelevanten Weiterbildungsinstituten, Stations- und Betreuungsteams in stationären, ambulanten od er teilstationären Institutionen, in denen Pflege angeboten wird - aber au ch Einzelpersonen, die die genannte Zielsetzung erfüllen. 3. Verfahren : Die Vorschläge können als Selbst- oder als Fremdvorschläge eingereicht werden. Angehörige des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales sind ausgeschlossen. Der Preis wird alle 2 Jahre auf Vorschlag eines Preisgerichtes verliehen. Die Mitglieder des Preisgerichtes werden von pflegerelevanten Institutionen vorgeschlagen und von der Ministerin tor Justiz, Gesundheit und Soziales bestellt. Die Verleihung erfolgt durch das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales. Folgende Institutionen können je ein Mitglied in das Preisgericht vorschlagen: - Arbeitsgemeinschaft Leitender Krankenpftegepersonen im Saarland e.Y. - Landesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe - Saarländischer Hebarnmenverband - Saarländischer Altenpflegefachverband - Saarländische Krankenhausgesellschaft - Saarländische Pflegegesellschaft - Liga der Wo hlfahrtsverbände - ÖTV Saar - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Arbeitsgemeinschaft der Patientenfürsprecher - ADS Saar - AG Kinderkrankenpflege Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitgli ed zu benennen. Die Mitgliederzahl verringert sich entsprechend, wenn von einer Institution kein Vorschlag vorli eg t. Das Preisgericht wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Es entscheidet mit Stirnmenmehrheit, bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Das Preisgericht tagt nicht öffentlich. Eine Vertretung des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales ist berechtigt, mit beratender Stimme teilzunehmen. , 4. Dotierung Der Preis ist mit € 1.600,-- dotiert. Er kann auf zwei Einzelpreise aufgeteilt werden. Der Rechtsweg ist ausgesch lossen. 5. Bewerbung Bewerbungsfrist ist der 31. Januar des jewei li gen Verleihungsjahres. Als Grundlage der Bewertung dient ein schriftlicher Bericht, der nicht mehr als 10 DIN A-Seiten umfassen sollt e. Die Dokumentation kann durch Bildmaterial, grafisc he Darstellungen oder audiovisuelle Aufzeichnungen ergänzt werden. Bewerbungen oder Vorsch läge sowie Anfragen un d Einsendungen sind zu richten an: Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheitswesen und Verbraucherschutz Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken