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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportRückführung von Minderheiten aus dem Kosovo

Verwaltungsvorschrift

Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2003-05-23

1.

Podujeve/Podujevo MunicipalilY Mirrovica Region I , . VushtrriNucitm town GniilaniGniilane Region L }, FerizajfUrosevac town (Sallahane and Hali lbishi neighborhoods) Dubrava village (Ferizaj/Urosevac Municipality) Pozerane village (VitiNilina Munieipality) Peje/Pee Region 1. Center (Qe ndra) - PejelPee town }, Treboviq viJlage (PejelPec Municipality) 3. ��Novosella viliage (Peje/Pee Munieipality) 4. Katundi i Ri village (PejelPec MunicipalilY) 5, GjakovafDzakovica town 6, Skivjan village (GjakovafDzakovica Municipality) 7, Piskote vilJage (Gjakova/Dzakovica Municipaliry) Prizren Region L Prizlen lown 2. Pirane village (Prizlen Municipality) 3, Suhareka/Suva Reka lown 4. Temje village (Suhareka/Suva Reka) 5, Gelance village (Suhareka/Suva Reka) 6. Rahovac/Orahovac lown 7, Krusha c Mahla village (Rahovac/Orahovac) 8. Ralko village (Rahovac/Orahovac) 9. Xerxe village (Rahovac/Orahovac) 10. Oplerushe village (Rahovac/Orahovac) . '. .' '-. . .. ' ". " :... " '\' : '.: . , , j '�, Auf ihrer Tagung um 29.i30.04.2003 hat sich die AG Rückfulm.mg auf der Basis des vom Bundesinnenminister und dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen fUr das Kosovo unterzeichneten Memorandum of Underst::mding vom 3l.03.201)3 tUr das erste J uhr lluhachstellendes Organisatorisches Konzept zur Rückführung von Minderheiten in das Kosovo verständigt: 1. Betroffener Personenkreis (Ethoien):

2.
3.

• Ägypter und Ashkali nach individuellem Prüfverfahren durch u"rMIK (screening); möglichst nur Personen, die aus den uus der beiliegenden liste (Seite 4) ersichtlichen Gebieten/Orten stammen. • Keine Serben. ...• Keine Roma . .:".J. Zahlenmiißiger Rahmen: • 1.000 RückfUlmmgen (Personen) Zeitraum: • April 2003 bis März 2004 4. Monatliche Kontingente: • April bis Juni jeweils 50 Personen, • danach monat!. jeweils 100 Personen. ' . "' � i. " . � � . ',' � t. i· I.•.. : �':: '; J,' ( �, '-"' \ ·- ·tc • --' 5, Aufteilung der Kontingente zwischen den Ländern: 6, .�: (Richtwerte sin.d die dem B\!l von den Ländern �emeldeten gesa!�"o:; Minderheitenzahlen laut beiliegender Tabelle· Stand 11/02 - (S-eite 5) BW: ; " _J.) HE: 30 S�<: 11) BY: .. 0 y[\': 5 ST 9 BB: 2 '-11: IM SB: .. BE: 13 �\\i: 353 TH: 5 H.B: 24 RP: 59 HH: 16 SL: " (ggf, Aufrundung bei größeren Familieneinheiten ; nicht quotengenau fiir jeden Fh,g. sondenl über einen gewissen Zeitraum) Eckpunkte für das Verfahren: • Die Länder, die turnusmäßig eigene Charter durchfiihren (derzeit BW und ?-;\\'), melden dem Deutschen Verbindungsbüro in Pristina, Herrn WelIna Telefon: 00381 - 38- 244500 oder fa.x: eMail: Handy: 00381 - 38 - 244302, 00381- 38 - 244401, go-pristina@web-sat.com, 0151 -12136134, nachrichtlich der GSD (aufgeschlüsselt nach beteiligten Butidesländern) mit einer Frist von 35 Tagen unter Angabe des konkreten Flugterrnins alle mit diesem Flug ruckzufuhrenden Personen mit den folgenden Angaben: >- übliche Personaldaten inklusive Ethnie, Sprache und letztem Wohnsitz 1m Kosovo und, sofern bekannt, Datum der Ausreise aus dem Kosovo, >- bei MinderjährigenlUnbegleiteten ggf. eine Bezugsperson im Kosovo, >- ggf. bestehende Vorstrafen oder Hinweis auf Gewaltbereitschaftlerforderliche Sicherheitsmaßnahmen, » ggf. Hinweis auf bestehende KrankheitIBehinderungibzw. besondere Betreuungsbedürftigkeit, ,. Angaben zu Ausweis/Reisedokument (Kopie), sofern vorhanden, und .,. " r andere relevante Informationen. . , �.:..c..:.:.. •�.- • Die Länder, die sich an den Länder-Chartern beteiligen wollen, melden ihre ruckzuftihrenden Personen mit den 0.:1. Angaben rechtzeitig vorher dem organisierenden Land . " ; . " ,.i .\ • ? , \, ' ., , , :f , . .< j\ '!. , , . \\ . t, -;.' • Die Länder. die sich nicht an den länder-Chartern beteiligen wollen, melden ihre rückzufuhrenden Personen mit den 0.:1. •"wgaben der GSD. .,,:. Die Zahl der .Anmeldungen durch die Länder sollte grundsätzlich lin den ersten bei den �lonaten noch nicht) demlieh höher sein als das je'.\'eiiige länderkontingent. weil ,. mit Ablelmungen seitens t�r,lIK zu rec\men ist und :;;. ein .. Vorrat" von durch UNMIK akzeptierten rückzuflihrenden Personen geschulTen werden sollte, um später kurzfristig .,aufftillen" zu können. • Bereits bei den Anmeldungen sollte eine ausgewogene :-:fischung der Erhnien angestr'ebt werden. • Die BundesgrenzschUlzdirektion als bundesweite Koordinierungsstelle :;;. organisiert fur die Länder, die sich nicht an den Länder-Chartern beteiligen wollen, bei Bedarf eigene Charter, teilt dies den beteiligten Ländern rechtzeitig mit und meldet mit einer Frist von 35 Tagen unter unter Angabe des konkreten Flugtermins alle mit diesem Flug t'ÜckzufUhrenden Personen mit den o. a. Angaben an das Deutsche Verbindungsbüro und ;;.- überwacht die zulässigen Monatskontingente und informiert die Bundesländer regelmäßig über den aktuellen Stand der Rückfuhrungen des jeweiligen Bundeslandes . • Die Rückmeldungen von UNMIK (positive Antworten" Nachfragen, negative Antworten) gehen über das Deutsche Verbindungsbüro umhittelbar an die Länder (siehe anliegende Liste der jeweiligen ZentralstelIen auf Seite 6), und nachrichtlich an die Bundesgrenzschutzdirektion. • Sofern bis spätestens drei Tage vor dem Datum des angekündigten Flugtermins keine negative Antwort erfolgt, gilt die Person als akzeptiert. • Die eigene Charter organisierenden Länder melden der Bundesgrenzschutzdirektion die Zahl der tatsächlich durchgeführten Rückführungen untergliedert nach ethnischen Zugehörigkeiten und aufgeschlüsselt nach beteiligten Bundesländern unmittelbar nach Vollzug der Rückführung, • Es muss sichergestellt sein, dass Personen, die von UNMIK akzeptiert wurden. wegen z. B. Untertauchens aber nicht zu dem vorgesehenen Termin zurückgefuhrt werden konnten, zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Ankündigung und Überprüfung im Rahmen des zulässigen Kontingents zurückgeführt werden durfen.


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