Rundschreiben an die Gymnasien, die Gesamtschulen, das staatl. Studienseminar Saarbrücken und das staatl. Studienseminar Neunkirchen betr. Befreiung vom eigenverantwortlichen Unterricht für Studienreferendare/innen in der Prüfungsphase
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Rundschreiben betreffend Befreiung vom eigenverantwortlichen Unterricht für Studienreferendarinnen und Studienreferendare in der Prüfungsphase Vom 8. Juli 1997 (Az.: B 12 – 7.4.2.0.3) Rundschreiben an - die Gymnasien - die Gesamtschulen - das Staatl. Studienseminar Saarbrücken - das Staatl. Studienseminar Neunkirchen Betrifft: Befreiung vom eigenverantwortlichen Unterricht für Studienreferendarinnen und Studienreferendare in der Prüfungsphase Studienreferendarinnen und Studienreferendare können künftig im Prüfungshalbjahr (4. Semester im Vorbereitungsdienst) auf Antrag zwei Tage zur Vorbereitung auf die Pädagogische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (2. Staatsexamen) vom eigenverantwortlichen Unterricht freigestellt werden. Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 1997/98. Die Freistellung erfolgt durch die Schulleiterin bzw. durch den Schulleiter. Die Leiter sowie die Fachleiter und Fachleiterinnen an den Staatl. Studienseminaren für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen tragen dafür Sorge, dass eine weitere Entlastung der Referendarinnen und Referendare mit eigenverantwortlichem Unterricht durch die sinnvolle Begrenzung des schriftlichen Entwurfs für die Examenslehrprobe auf einen notwendigen Umfang (möglichst nicht mehr als zehn Schreibmaschinenseiten) herbeigeführt wird.