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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRundschreiben an die Leiter/innen der Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsbildungszentren betr. Aufnahme in die Fachoberschule, Fachbereich Sozialwesen, Klassenstufe 12 - hier: Einschlägige Berufsausbildung

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Rundschreiben an die Leiter/innen der Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsbildungszentren betr. Aufnahme in die Fachoberschule, Fachbereich Sozialwesen, Klassenstufe 12 - hier: Einschlägige Berufsausbildung

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1990-06-15

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/ ,J \ /J i , AUFN-FOS.t06 C 5/MÜLLER An die Leiter und Leiterinnen der TG und SP BBZ in " }. Lebach,'Merz'ig, Neunkirchen, Saarbrücken (Schmollerstraße), Saarlo1.lis, st. Wendel C 5 + C 6 - 5.2.1.3 1.5. Juni 1.990 Betr.: 'Aufnahme in die F,achoberschule, Fachbereich Sozialwesen, hier: einschlägige Berufsausbildung Bezug: Verordnung~' Schulordnung über die Ausbildung an Fachoberschulen im, Saarland, vom 24. Juni 1.986 (Amtsbl. S.605) Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, in Erman~ung einer eindeutigen Zuordenbarkeit bestimmter Berufe zum Fachbereich Sozialwesen im sinne einer einschlägigen Berufsausbildung lege ich hiermit fest, daß insbesondere Bewerberinnen und Bewerber mit dem Abschluß der Berufsausbildung in einem der nachstehenden Bereiche in die Klassenstufe 12 der Fachoberschule;, ,Fachbereich Sozialwesen, aufgenommen werden können: ' - Heil- und Heilhilfsberufe - Ernährungsberufe - Hauswirtschaft - Erzieher/innen - nichttechnische gewerbliche Berufe, Ausgenommen sind Textilberufe (Zuordnung zum Fachbereich Design möglich) sowie landwirtscha'ftliche" Berufe. Mit freundlichen Grüßen ImAU~;L··· . "II. C 6 zur Mitzeichnung I ~ ,.A.s. 1;. III. C 1 K. v. A. ?-I ].0 U C 3 K. v. A. ;:T.J_ 2 G' , 0C&- 1, .'t~


Rundschreiben an die Leiter/innen der Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsbildungszentren betr. Aufnahme in die Fachoberschule, Fachbereich Sozialwesen, Klassenstufe 12 - hier: Einschlägige BerufsausbildungKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen