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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRundschreiben an die Leiter/innen der weiterführenden allgemein bildenden Schulen betr. Maßnahmen zur AIDS-Prävention und den jährlichen Welt-AIDS-Tag am 1.12.

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Rundschreiben an die Leiter/innen der weiterführenden allgemein bildenden Schulen betr. Maßnahmen zur AIDS-Prävention und den jährlichen Welt-AIDS-Tag am 1.12.

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1998-11-12

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Rundschreiben an die Leiterinnen und Leiter der weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nachrichtlich: - dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) - den Studienseminaren bzw. Lendesseminaren - den Hauptpersonalräten - den Schulämtern Maßnahmen zur AIDS·Prävention Jährlicher Welt-AIDS-Tag am 01. Dezember B 3 - 4.3.1.0 12.11.1998 Frau Wannemacher Rundschreiben betreffend die Behandlung des Themas "AIDS" in der Schule vom 31.03.1987 (Az.: El141C 5) sowie Rundschreiben betreffend die Unterstützung der Schulen durch die Gesundheitsämter bei der AIDS-Aufklärung der Schüler vom 03.03.1988 (Az.: 8-14) Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, seit rund 15 Jahren sind die Immunschwächekrankheit AIDS und der zugehörige Erreger, das HI·Virus, bekannt. Die Entwicklung neuartiger Medikamente hat seither einen bedeutenden Fortschritt bei der Therapie dieser Krankheit gebracht Lebenserwartung und Lebensqualität von Menschen mit HIV und AIDS können heute erheblich verbessert werden. Damit gilt die Krankheit zwar als behandelbar, Heilungsmöglichkeiten oder eine vorbeugende Impfung gibt es - entgegen immer wieder verbreiteter Meldungen - jedoch immer noch nicht. Wenn sich jemand mit HIV angesteckt hat, so muss man nach unserem heutigen Kenntnisstand damit rechnen, dass er - wenn auch vielleicht erst nach vielen Jahren - an AIDS leiden und sterben wird. Der einzig wirksame Schutz vor der Krankheit bleibt daher nach wie vor die Vermeidung der Ansteckung. Die AIDS-Aufklärung in der Schule muss dazu auch weiterhin ihren Beitrag leisten, sowohl im Rahmen des Fachunterrichtes als auch in der fächerübergreifenden Sexualerziehung. Die in den o.g. Rundschreiben hierzu ergangenen Regelungen sind jedoch teilweise überholt Sie werden daher im Folgenden aktualisiert: Die bereits im o,g, Rundschreiben vom 31, März 1987 bekannt gemachten Ziele und Inhalte bleiben weiterhin gültig: 1, Die Sehülerinnen und Schüler sollen so viel an Wissen über AfDS erwerben, dass ihnen eine realistische Einschätzung der Gesamtproblematik und eine angemessene Einstellung gegenüber Betroffenen möglich ist 2, Die Schülerinnen und Schüler sollen motiviert und befähigt werden, sich selbst vor Ansteckung zu schützen, und Maßnahmen, die die Verbreitung von AIDS verhindern können, zu verstehen und zu akzeptieren. Dazu müssen sie erfahren, dass AfDS durch ein Virus verursacht wird und welche Auswirkungen der Virus-BeJall auf das Abwehrsystem im Körper hat, dass es zur Zeit weder eine Impfung noch eine Heilungsmöglichkeit fIir AIDS gibt, aufweichen Wegen das Virus übertragen wird und wie man sich gegen die Infektion schUtzen kann, welche psychischen und sozialen Probleme mit AIDS verbunden sind, Darüber hinaus gilt selbstverständlich auch weiterhin, dass die unterrichtliche Behandlung dazu fuhren soll, dass sich die SchliIerinnen und Schüler ihrerMitverantworlung nil' die Eindämmung dicser sowie anderer Krankheiten bewusst werden, Auch die Mitverantwortlichkeit einesjedcn Einzelncn daflir, dass unsere Gesellschaft die Betroffenen (Risikogruppen, Infizierten, AIDS- Kranken) nicht stigmatisiert, muss deutlich werden, Atlen Betroffenen gegenüber muss der Grundsatz gelten, dass in unserer Gesellschaftjeder Kranke Anspruch aufRUcksicht und IJilfC hat, unabhängig davon, wie elie Krankheit erworben wurde, Die in dcn geltenden Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes zu "ArDS als Thema schulischer Sexualerziehung" (vgL NI'. 4.6 ) getroffenen Regelungen sowie die dort dargestellten "Grundsätze tl'Ir die Auswahl von Medien" (vgL NI'. 4,7) sind bei allen Maßnahmen der AIDS-Prävention im Rahmen der Sexllalerziehung zu beachten. Die gesetzliche VerptJiehtung, die Erziehungsberechtigten über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren, gilt auch für das Unterrichtsthema AIDS, Die Aufklärungsarbeit muss in jedem Schuljahr ab der Klassenstufe 7 in einer dem Alter und der Reile der Schülerinnen und Schüler angemessenen Form geleistet werden. Wenn jüngere Schülerinnen und Schüler von sich aus das Thema anschneiden bzw. wenn Erziehungsberechtigte seine Behandlung im Unterricht wünschen, kann auch bereits Jrliher über AIDS gesprochen werden. Die unterrichtliche Behandlung dcr Thematik muß aus dem Klassen- bzw, Kursbuch deutlich hervorgehen. Die Koordination der AIDS-Aufklärung aufScl1ulebene gehört grundsätzlieh zu den Aufgaben des Schulleiters bzw, der Schulleiterin. Im Rahmen der schul internen Geschäftsverteilung kann jedoch auch eine [,ehrkratl damit beauftragt werden. Als rlilten für die AufldHrungsarbeit verweise ich insbesondere auf die Materialien der Bundeszentralefür gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Eine entsprechende "Medienliste zur AidsPrävention" sowie eine kommentierte Literatur- und MedienauswahJ "Sexualpädagogisehe Materialien für die Schule" können kostenlos bei der BZgA bestellt werden, Postadresse: Bundeszentrale ftir gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 5110 I Köln Fax: 0221/89 92 - 257 E-mai l: order@bzga.de Internet: http://www.bzga.dc Eine aktuell.c Bestellliste erhalten Sie per Faxabruf oder unter der O.g. lnternetadressc. Dort finden Sie darüber hinaus auch ausfUhrliehe und aktue ll e Informationen über weitere Unterrichtsmaterialien, die wichtigsten Fragen Zlll11 Thema AIDS, Hinweise auf Maßnahmen und Aktionen sowie auf we itere Ansprechpartner. Im Übrigen steht auch das saarländische Ministerium fiir Fraucn, Arbeit, Gesundheit und Soziales (Frau Th iemann-ZickfeId, Tel.: 0681/50]-3262) weiterhin fur Informationen zur Verfugung. Eine aktuelle Liste der jeweils zuständigen Ansprechpartnerlinnen in den Gesundheitslimtern der Landkreise und des Stadtvcrbandes ist beigeiUgt. AV-Mcdicn, dic sich l\tr den Einsatz im Fachunterricht sowie in der Sexualerziehung eignen, können wie gewohnt bei den Bildstellen der Landkreise sowie beim Landcsinsti.tui ftir Pädagogik und Medien (LPM) ausgeliehen werden. Die o.g. Rundschreiben betreffend die Behandlung des Themas "A[DS" in der Schule vom 3 1. 03.1987 (Az.: B 14 /C 5) sow ie Rundschreiben betreffend die Unterstlilzung der Schulen durch die Gesundheitsämter bei der AIDS-Aufklärung der Schü ler vom 03.03.1988 (Az.: 8-14) werden hiermit aufgehoben. Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf den Welt-AIDS-Tag hinweisen, der seit 1988 jährlich 11111 1. Dezember begangen wird. Damals hatten sieh die Gesundheitsminister auf einem Weltgipfel tUr eine von sozialer Toleranz geprägte Gesinnung und einen intensiven Austausch von Informationen zu 1·IlVund AIDS ausgesprochen. Das Motto des diesjährigen Welt-AIDS- Tages heißt: "Impulse für dcn Wandel- Wclt- AJHSKampa gnc mit jungen IVlcnschcn" E inschlägige Organisationen wie zum Beispiel die AIDS-H il fe nehmen ihn zum Anlass, um in zahlreichen Veranstaltungen ihre Arbeit darzustellen und zur Solidarität mit den von HIV und AIDS betroffenen Menschen, fur die jeder Tag des Jahres ein "AIDS-Tag" ist, aufz.urufen. Nä here rJlformationen hierzu sind unter .. http://www.aidshilfe.de .. abrufbar und bei den o.g. Ansprechpartnern zu erfragen. Mit fTeundlichen Grüßen 1111 Auftrag (Dr. Bach)


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