Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRundschreiben an die Schulämter des Saarlandes betr. Dienstbefreiungserlass und Schulendtage

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Rundschreiben an die Schulämter des Saarlandes betr. Dienstbefreiungserlass und Schulendtage

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1988-01-13

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Saarland Der Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft Kultusministerium Postfach 1010 D-6600 Saarbrücken Hohenzollernstraße 60 D-6600 Saarbrücken Telefon (06 81) 503-230 Telex 04 421 484 ku sb d Telefax (06 81) 503-291 An die Bitte bei allen Schreiben angeben Akten – Zeichen B – 9 - Schulämter des Saarlandes Datum 13.01.1988 Betr.: Dienstbefreiungserlaß und Schulendtage Aufgrund von Anfragen anlässlich der Schulrätedienstbesprechung vom 08.01.1988 ist festzuhalten: Schulendtage sind keine schulischen Veranstaltungen (s. auch Schreiben des Kath. Büros vom 03. Juni 1985). Für Lehrer kann auf Antrag Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden, wobei die Regelungen über das „Verfahren in anderen Fällen“ (Ziff. 3ff) des Dienstbefreiungserlasses anzuwenden sind. Im Auftrag (Buschauer) (Schneider) (Sicks)


Rundschreiben an die Schulämter des Saarlandes betr. Dienstbefreiungserlass und SchulendtageKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen