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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturRundschreiben an die Studienseminare betr. Veröffentlichung pädagogischer Staatsarbeiten

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Rundschreiben an die Studienseminare betr. Veröffentlichung pädagogischer Staatsarbeiten

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1989-02-14

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Saarland Der Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft Kultusministerium Postfach 1010 D-6600 Saarbrücken Hohenzollernstraße 60 D-6600 Saarbrücken Telefon (06 81) 503-354 Telex 04 421 484 ku sb d Telefax (06 81) 503-291 An die Bitte bei allen Schreiben angeben Akten – Zeichen PA-3.10-6.10 Mey/Kl Leiter der Studienseminare Datum 14. Februar 1989 Betr.: Veröffentlichung pädagogischer Staatsarbeiten Bezug: Dienstbesprechung vom 30. November 1988 Sehr geehrter Herr für die Veröffentlichung der pädagogischen Staatsarbeiten wurde bei dem vorgenannten Gespräch folgendes Verfahren vereinbart: 1. Kandidatinnen und Kandidaten der 2. Staatsprüfung geben in ihrer Staatsarbeit zusätzlich zu der üblichen eidesstattlichen Versicherung eine Erklärung ab, ob sie damit einverstanden sind, daß nach Abschluß der Prüfung der Titel ihrer Arbeit mit ihrem Namen in den „Pädagogischen Notizen“ veröffentlich wird und daß ein Exemplar dieser Arbeit ggfls. in die Bibliothek des Landesinstituts für Pädagogik und Medien aufgenommen wird. 2. Die Seminare reichen dem LPM über das Prüfungsamt regelmäßig Listen ein, in denen Titel, Verfassernamen und Fachleiter, ggfls. auch Fachbetreuer o.g. Arbeiten aufgeführt sind. Erstmals sind diese Listen für den Prüfungstermin Sommer 1989 einzureichen. (1. Abgabetermin: Juni 1989, also rechtzeitig vor Redaktionsschluß der „Pädagogischen Notizen“, Nr. 2/89.) 3. Sind für ein Seminar besonders für eine Veröffentlichung in der LPM-Reihe „Saarländische Beiträge zur pädagogischen Praxis“ geeignete Arbeiten absehbar, so werden die Seminarleiter gebeten, noch vor Abschluß des Prüfungsverfahrens das LPM (über das KM, Herrn RSchD Dr. Bach) über den Verfasser und das Thema der geplanten Arbeit zu informieren. Ggfls. wird sich dass das LPM/der Verlag mit dem Verfasser direkt in Verbindung setzen. 4. Für die von technischen Lehramtsanwärtern vor der Prüfung anzufertigenden Unterrichtsmittel gelten die Abschnitte 1 und 2 sinngemäß. Die Einverständniserklärung sollte dann lauten: „Ich bin damit einverstanden, daß nach Abschluß der Prüfung die Bezeichnung des von mir anzufertigenden Unterrichtsmittels mit meinem Namen in den „Pädagogischen Notizen“ veröffentlicht wird.“ Das Studienseminar reicht dann dem LPM über das Prüfungsamt regelmäßig Listen ein, in denen die Bezeichnung des betreffenden Unterrichtsmittels, der Name des Prüfungskandidaten und der Name des Fachleiters, ggfls. auch des Fachbetreuers sowie die Schule, an der das Lehrmittel aufbewahrt wird, aufgeführt sind. Ich bitte Sie, künftig erstmals zum Abgabetermin der pädagogischen Staatsarbeiten im Juni 1989 nach diesen Richtlinien zu verfahren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez.: Meyer


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