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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizUmorganisation der Sozialgerichtsbarkeit - Einrichtung eines zentralen Dienstes

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Umorganisation der Sozialgerichtsbarkeit - Einrichtung eines zentralen Dienstes

Ministerium der Justiz · vom 2016-01-01

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Umorganisation der Sozialgerichtsbarkeit Einrichtung eines zentralen Dienstes AV des MdJ Nr. 20/2015 vom 25. November 2015 (6303 – 38) I. Zum Betrieb der Geschäftsstellen des Sozialgerichts für das Saarland und des Landessozialgerichts für das Saarland nach § 4 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes wird gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes die Organisationseinheit „Zentrale Dienste“ eingerichtet. Dieser obliegen zugleich alle anfallenden allgemeinen Justizverwaltungsaufgaben. Das Nähere regelt der Geschäftsverteilungsplan. II. Diese AV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Saarbrücken, den 25. November 2015 S A A R L A N D Ministerium der Justiz In Vertretung gez. Dr. Morsch


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