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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und GesundheitVertretung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Vertretung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 1974-09-10

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5 0 0 3 10.9.1974 Vertretung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts RV des MfR vom 10. September 1974 (5003-12) Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Urkundsbeamten und des stellvertretenden Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts ist ein Beamter des Amtsgerichts Saarbrücken (Rechtsantragsstelle) für die Protokollierung von Anträgen an das Finanzgericht zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsicht führenden Richter 1 des Amtsgerichts in Saarbrücken. Ich bitte den Präsidenten des Finanzgerichts und den Aufsicht führenden Richter 1 des Amtsgerichts, in gegenseitigem Einvernehmen das Weitere zu veranlassen. 1 Jetzt Präsident des Amtsgericht. Stand: 21.11.2002


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