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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und EnergieVerwaltungsvorschrift Nr. 4 und 5 betr. die Prüfung der Jahresrechnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

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Verwaltungsvorschrift Nr. 4 und 5 betr. die Prüfung der Jahresrechnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie · vom 1961-01-11

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SAARLAND Ministerium filr Wirtschaft und Arbei't Am StarJtgraben 6-8, 66111 SaarbrOcken I 1./1 .,.. »o/Gr A.l:I.d1e Induatri_ Und lIaniIellllrflllD'er deli Saarland•• Saarbrücken 11. Januar 1961 Be~itit: PrüfUng der Jahreareohnungen der Induetrieund Bandeleka mm9r des Saarlandea; biera . Bestimllng der Reohnungspr!l1'u.ngsstelle über die Industrie- und Handelskammer des Saar1andes vom 29.3.1960 (ABl.S.26l). Anlage: Richtlinien . Gemäß § 12 A.bs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur vor1i l ufigen Regelung des Rechte der Induetrie- und Handelskammern vom des Geeetzee 1fr. 707 tiber die Induetrie- und IIandelekalmner des Saarlandes vom 29.3.1960 (ABI. 8. 261) bestimme ich die beim Deuteoben Induetrie und Handeletag errichtete "ReobJmngeprllfungsl:ttelle tI1r die Industrie- und Handelskammern" in :B1e1eteld al8 Rechmmgaprtlfungsstello zur Prüfung der Jahreerechnungen der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes. Die Jahrearechnungen der Industrie- und Handelskammer des S'ilarlandes sind nach deli in der Anlage aUfge1':ihrten Richtlinien zu prUten. 'Regen der Kosten "der Prü1'tlngen wird auf § 8 Abs, 2 des Sonderstatuts der Reohnung8p~JtungB8telle verwiesen. Durohdruok an Referat I B/4 im Hause zur gefl. Kenntnisnabln~. -~. :;":;t:.~'- .. ~~ . *-,' ~": :, .. " _ . :.. , ( . Qe,2-. /h:;1h1'i1'ac/,er - J I ~-< ,. .,.~.. ,. • . ~ SAARlANO, MinIsterIum fnr Wirtschalt und FJlIiII'\%SI\ R 1 c h t 1 1 a 1 • n tUr 41e PrUaus der Jahre.rechnungen der Ia4uatr1e- ~ Ban4el&k...·r das Saarlande& .) Di. 1'rül\m8 uataBt naoll § 5 de& Sonderst.tut. der Rechnunpprituqa.te11e di. :o••Ua UDd aachl1che Pritw1s 4er Baushaltueobmms (BecbmJOpnachwe1Bung) UI'ld aer Ver_öpJ18rec!m.v.Ds dneohU.eBl1ch der Delep \IJl4 4e1." yorge. achrieb.nen Ob.reiohten. b) Di. von der VollveraaDl\Dl8 beacbl.os.cc BamÜJa1taanaätse \ID4 di. ol'PDi..ton.aIlen MeBDM"C der ...... eine! D1I1' ineou1 t GepnetaJl4 der Prfituns. a18 41.. sur BrtUllung 4ar unter Nr. 2 .u1'p1'f1brten Pri1tw:Ipaufpben arfor&erlich 1st. 2. Art d.r Prütpns a) Di. f01'!!!ll! Priltung erstreckt sieb darauf. ob die Pinansverwaltung ordentlich Und ~••ckal81g geleitet und geführt wird. Hierunter tallen dl. genate Kaasentahrung, 41. Buch1'lillrung dar Finana-. Beltrap-. Vera8gana- UJ1d anderar BuChhaltungen. cU. Belestührwls, 41. An.el8UDpund Featste11unssbetugn1asa u ••• UDb.sohadet dar vorgeaobr1ebenen KaS6eDpr«funsen 8ind su Beston .iner jeden ReehnunSSprüfung d1. sesaaten Barbeatinde au1'zunehaan. b) D1$ Htprlell,e PrUf'unc UlLt'a.ßt die Feststellung, ob aa) der Keuahaltsplan ia ganzen und die Änalt•• b.l den Eiueltlteln eing.halten s1nd, bb) 41. einsalnen Rechnungsbeträge saohlich und rechneriech in vorscbrittsmiB1ger Weise begründet und belegt Bind. - 2 - , . ce) bei der Gewinnung und Erhebuos von EinDahmen aowie bei der Verwend1lng und Verauapbung von ra_eraitteln. ferner be1a Erwerb, bd der Benutzung und Veriiußerung VOll Ve1'lllÖgenawert811 nach den fÜr di. KamBer geltenden Rechte- und VerwaltungsvorBchrltt~ (einachließlieh der Bauabalta-, Kassen- und RechDWlgIlleguDßsoNn\1DC) unter Beach'tun8 d8r lUlBgebenden Verwal.tung8~~tze .weolcml!ßig. eparaea \llld wirtschaftlich unter pfleglioher Behandlung der Leistungsfähigkeit der Kamaerzugehör1gen verfahren wordon 1st. 3. DurchtühmlDF der g.if'llng a) Der Zeitpunkt d •• Prütungsbeg1nns 1st ~it der Geschäfte führung der Ea prüfenden x....r rechtzeitig zu vereinoaren. Hierbei a1.n4 BO'f/Ohl die VerhfUtn1sse bel 4er 1811»81' (Vollnrsa·Juug) als auch cUe Arbe1tsbelaatwlg der ReebnungspriifWlgs8telle su berUckalchtigen. b) Die lTiltung auß gruDdali,tzl1ch in den RäUllen der zu prlifenden. Km!Imer oder Nebenstelle durchgeführt werden. Abweiohungon ~lnd !Ur entlegene NebeDstellen ZUlässig, sotern die Prü!unssur;terlagen 1n der XalIIIIer zur Vertügung stehen. cl) Der Prüfer 1st bereahtigt, d10 Vorlage von Büchern, Scbr1ttatiieken, Al..-ten, Belegen sowie jede zur Durch!üh · rung der Prii!ung tür ertordel"l1ch ernahtote Aualcun1't IIU verlenseu. d') Es 1st 4em ptl1chtgBllläBen Ersessen des Prilters IIU über lassen. _lohe Gebiete er atlohprobenwelse und welche vollstä.w11g pJ."!iten will. Stellt er bei at1chprobenwe1s Priltuna Fehler oder l4ängel .1'est, BO hat er die8e8 Gebt vollatändig zu prüfen. e) Der Prüfer kann elne &rklärung über die vollständige A gabe der vorhandenen Barkassen, der vorhandenen Veraögenawerte und bestehenden Verpflic:htUDgIJn verlangen. , - , - . , - 3 - t) Der PrütClr ist nicht zu Wei.llllunseIl und Anordnungen an Kldllaerbed1enstete berechtigt. sondern nur zu AnreSWl8en und Vorachligen betuct • • ) hanatmulunpn von niaht srun4alitlll1cher oder II1cht allpae1.ner Becllnrtu:q lIiD4 alScU"chst sofort an Ort und Stell. su el'le4igen. :rellts••teUte ser1DCtUglp lhlrlaht1&keiten airJ4 auf den Unterlagen zu verJae1'ken. b) Nach Been41ßWl6 der PrUtuDg bat der 14J1tGD4e llecbllpnpprifer 4u Ergebnis selner lI'e.tstellUXIPD dea Prial4ellten und dem ltauptsescbliftati.ihrer in einer Schlußbesprecbung vOl'zutrqen. merbei sind kleinliche Amaerkw'.!sen zu veX'ldiclea. je40cb alle PwIJrtle zu erläutern. cU_ nach seiner Ansicht für die Bildung 4es Gesamturteils über die P.rütung und für cU. .Aurneh-e J.n den Pril.1'ul'lpber1cht in Betracht 1mIraen. c) Der Leiter der ReehDunsaprüfungsatell. i.t berechtigt, Sll den Scbl.ußbeaprechungen tellsunebMn. Der leitende Recbm1ngspriiter hat cUe Ergebnisse der Schlußbeapra~ in einer Niederschrift !ir die Akten der ReehDungapl'ilfh..:s stelle testzunalten. ;. FertiS,ng des Ptütung$bericht, a) Der leitende Reehnunisprüter hat nach Abschluß der PrU- !\Ulß unverzüglich einen schriftlichen Prt1!\iDi:sber1cht aw fertigen. Der Leiter der RechnungsprUtungastelle hat der Bericht zur Wahl'Wlg 4er e1D1:utit11chen BehandlWlg der Prütungstngen zu überprüten und 1st zu lnderungen des Berichtsentwurfs berechtigt;. die II!1t d.. Ber1chtrtertasser zu besprechen sind. b) Der PrUtUJlßSber10ht 8011 in übersiehtlicher 1I'0X'lll Uatang und Handhabung der Prüfung erliutorn und durch ein. abschließende Dnratellung un4 Begründung d8. Prüfungaersebniasea den 4urch cUe xa.mer bestellten Recbnungaprüt.rn und der Vollversammlung sowie der AufaJ.chta. - 4 - , •• beh51'de 4.1e Bildung Gl1nelil e16enen Urteils emögliohen. Ia ~t.reSQe aes .inhe1tlichen Aufbau.. und o1'fo1'48rHoller Vergldeh8JlÖg11chkelten lcann die aechn\1XlPp1'iifungf stelle für die Berichterstattung ein Berichtsmuster verwenden, das je<1och die Darstel1ungs- und BeurteilUDgstreiheit 4es .I?J.'ü1'u-e Dicht e1n.8ehri.nken 8011. e) Der Prütungsber1o.ht 1st von dem leitenden Rechnungaprüter und von dem Leiter der RecbnungsprUtungsatelle zu unterzeiohnen. SpUestena vier Wochen nach Abschluß der RechnungsprU..tut!g legt der Leiter der Recbnungsprütungaatelle den Prütung&- berieht in drei Austertisungen dem Präsidenten und 4em BauptgescbUtstilhl'$l'. 4.18 dritte Aus:tert1gung zur '1e1t81"- leitung an die Autld.ohtllbehörde. vor. Die Xamaer kann in begründeten SonderZällen die Übersendung weiterer ÄUS- tert:1gwlgen gegen Erstattung der entstehenden Unkosten be8lltragen.


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