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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportVerwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr

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Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1991-04-02

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Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 1 www.lfws.saarland.de Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr (VV Feuerwehr-Dienstkleidung) Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 2 www.lfws.saarland.de Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr (VV Feuerwehr-Dienstkleidung) Vom 2. April 1991 (Amtsbl. S. 450) Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland (Brandschutzgesetz -BSG-) vom 30. November 1988 (Amtsbl. S. 1410) erlässt das Ministerium des Innern nachfolgende Verwaltungsvorschrift nach Anhörung des Brandschutzbeirates: I. Gemeinsame Vorschriften 1. Dienstkleidung tragen a) die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, b) die Angehörigen der Pflichtfeuerwehren, c) die Angehörigen der Werkfeuerwehren, d) die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten und Ehrenbeamtinnen der Aufsichtsbehörden, e) die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Berufsfeuerwehren, f) die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Feuerwehrschule des Saarlandes, g) die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Aufsichtsbehörden. 2. Den Angehörigen der kommunalen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren stellt der Träger des Brandschutzes die für den Dienst erforderliche Dienstkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. 3. Die Angehörigen der Feuerwehren sind berechtigt, mit Genehmigung des Wehrführers bei besonderen Anlässen auch außerhalb des Dienstes Dienstkleidung zu tragen. 4. Zu der Dienstkleidung sowie der persönlichen Schutzausrüstung darf private Zivilkleidung nur getragen werden, wenn dadurch die dienstlichen Anforderungen an die Zweckmäßigkeit und das Aussehen nicht beeinträchtigt werden. 5. Dienstgrad-, Funktions- und Ärmelabzeichen sind an der Dienstkleidung zu tragen. 6. An der Dienstkleidung können, soweit der Träger/die Trägerin dazu berechtigt ist, getragen werden: a) Orden und Ehrenzeichen, b) anerkannte sportliche Leistungsabzeichen, c) Feuerwehr-Leistungsabzeichen, d) Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband (nur Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 3 www.lfws.saarland.de Angehörige einer Jugendfeuerwehr), e) Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband (nur Angehörige einer Jugendfeuerwehr), f) Plaketten und Abzeichen, die bei besonderen Feuerwehrveranstaltungen herausgegeben werden, am Tage der Veranstaltung. 7. Die Dienstkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung wird durch den Träger des Brandschutzes unter Berücksichtigung des Ausstattungssolls und der festgelegten Tragezeiten beschafft (Anlage 1). Kann für die Dienstkleidung aus finanzwirtschaftlichen oder anderen Gründen Ersatz nicht entsprechend den festgesetzten Tragezeiten geleistet werden, so sind die ausgegebenen Kleidungsstücke im Ausnahmefall auch nach Ablauf der Tragezeit weiter zu tragen, ohne dass ein Entschädigungsanspruch entsteht. 8. Die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten und Ehrenbeamtinnen sowie die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Feuerwehrschule des Saarlandes und der Aufsichtsbehörden beschaffen ihre Dienstkleidung selbst. 9. Die Angehörigen der Feuerwehr sind verpflichtet, a) die Dienstkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, b) für kleinere Reparaturen und die Reinigung der Dienstkleidung selbst aufzukommen, c) Verluste und Beschädigungen unverzüglich zu melden, d) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der Dienstkleidung sowie der persönlichen Schutzausrüstung den entstandenen Schäden zu ersetzen. 10. Den Angehörigen der Feuerwehren ist es untersagt, die Dienstkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung umzutauschen, zu verleihen oder eigenmächtig abzuändern. 11. Der Träger des Brandschutzes ist verpflichtet, die Dienstkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung, die in Ausübung des Dienstes verschmutzt oder beschädigt wird oder abhanden kommt, zu reinigen, zu reparieren oder zu ersetzen. 12. Die Löschbezirks-/Wehrführer der Feuerwehren haben in ihrem Zuständigkeitsbereich mindestens einmal jährlich den Zustand der Dienstkleidung und der persönlichen Schutzausrüstung zu kontrollieren und für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. 13. Die Dienstkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung ist Eigentum des Trägers des Brandschutzes und auf dessen Verlangen zurückzugeben. Ausgenommen hiervon ist der Personenkreis nach Nr. I. 1. Buchstabe d, f und g, der für die Beschaffung der Dienstkleidung selbst zuständig ist. 14. Zurückgegebene Dienstkleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung darf nur in gereinigtem und ausgebessertem Zustand erneut ausgegeben werden. Die Tragezeit ist bei getragener Kleidung nach dem jeweiligen Zustand zu kürzen. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 4 www.lfws.saarland.de 15. Das Ausstattungssoll und die Tragezeiten für die Dienstkleidung der Werkfeuerwehren wird vom Träger der Werkfeuerwehr festgelegt. II. Beschreibung der Dienstkleidung 1. Die Dienstkleidung für Dienstkleidungsträger besteht aus: 1.1 Jacke Jacke aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot einreihig, leicht tailliert, mit vier Knöpfen zum Durchknöpfen, Kragen mit Revers für offene Trageweise, zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Faltenleiste und zwei eingeschnittenen Seitentaschen sowie eine innere Brusttasche. Alle äußeren Taschen haben eine geschwungene Patte und Knöpfe zum Durchknöpfen. Der Rücken ist glatt und hat eine Mittelnaht und ist in der Mitte unten auf einer Länge von ca. 14 cm geschlitzt. Die Ärmel sind ohne Aufschläge. Die Dienstjacke kann wahlweise ganz oder halb mit Kunstseiden- oder Baumwollfutter gefüttert werden. Die Knöpfe sind je nach Dienstgrad oder Funktion silber oder goldfarben gekörnt. 1.2 Hose Lange Rundbundhose ohne Aufschläge und Biesen, aus schwarzem KammgarnTrikot mit zwei Seitentaschen und einer Gesäßtasche mit Patte sowie Schritt- und Vorderhosenfutter, rutschsicherem Bund mit acht Gürtelschlaufen für 45 mm breiten Gürtel. 1.3 Mantel Einreihiger, dunkelblauer Mantel, aus Mischgewebe hergestellt, mit verdeckter Knopfleiste, Rücken geschlitzt, schräg eingeschnittenen Seitentaschen, einer inneren Brusttasche, eingesetzten Ärmeln, Kragen für offene und geschlossene Trageweise, einem 60 mm breiten Gürtel aus dem gleichen Stoff mit dunkelblauer Schnalle, Kanten und Nähte gesteppt sowie herausnehmbarem dunkelblauem Winterfutter. 1.4 Mütze Schirmmütze aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot mit Besatzstreifen, ganz gefüttert, durchgehendem Schweißleder und schwarzlackiertem festem Schirm aus Vulkanfieber. Besatzstreifen: a) schwarzer Samt für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren, der Werkfeuerwehren und die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamte der Aufsichtsbehörden, Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 5 www.lfws.saarland.de b) schwarzes Ripsband für die feuerwehrtechnischen Beamten der Berufsfeuerwehren, der Feuerwehrschule des Saarlandes und der Aufsichtsbehörden. Biesen: am Deckelrand und an den beiden Rändern des Besatzstreifens in den Farben a) infanterierot für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten der Aufsichtsbehörden, b) hellblau für die Angehörigen der Werkfeuerwehren, c) aus dem gleichen Stoff wie die Mütze für die feuerwehrtechnischen Beamten der Berufsfeuerwehren, der Feuerwehrschule des Saarlandes und der Aufsichtsbehörden. Mützenriemen: schwarzes Lacklederband 14 mm breit, zweifach verstellbar, zwei schwarze Metallschieber für Feuerwehr-Anwärter bis Oberlöschmeister. Mützenschnur: Kordel aus Metallgespinst 6 mm Durchmesser, zweifach verstellbar a) silberfarben für Brandmeister bis Brandoberamtsrat, b) goldfarben für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst, die Geistlichen und die Ärzte in den Feuerwehren, die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten und die feuerwehrtechnischen Beamten der Aufsichtsbehörden. Knöpfe: a) schwarzglänzend 12 mm Durchmesser für Schirmmütze mit Mützenriemen, b) silber- oder goldfarben gekörnt 12 mm Durchmesser für Schirmmütze mit Mützenschnur. Mützenabzeichen: Feuerwehremblem - bestehend aus einem Feuerwehrhelm über zwei schräg gekreuzten Feuerwehrbeilen auf stilisierten Flammen (60 mm breit) - aus mattglänzendem Metall, durch zwei Splinte vorn an der Mütze in der Mitte des Besatzstreifens befestigt a) silberfarben für Feuerwehr-Anwärter bis Brandoberamtsrat, b) goldfarben für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst, die Geistlichen und die Ärzte in den Feuerwehren, die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten und die feuerwehrtechnischen Beamten der Aufsichtsbehörden. Landeskokarde: in den Farben schwarz-rot-gold durch zwei Splinte vorn an der Mütze in der Mitte zwischen Deckelrand und oberem Rand des Besatzstreifens befestigt. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 6 www.lfws.saarland.de 1.5 Oberhemd Aus einfarbigem hellblauem Baumwollstoff zum Durchknöpfen gearbeitet, mit festem Kragen, langen Ärmeln mit einfachen Manschetten, zwei aufgesteppten Brusttaschen mit Faltenleiste und knöpfbarer Patte. 1.6 Sommerhemd Ausführung wie Nr. 1.5, jedoch mit kurzen Ärmeln, Kragen für offene Trageweise, Schulterklappen und Ärmelabzeichen auf dem linken Ärmel. 1.7 Binder Langbinder mit Einlage aus Merinowolle, einfarbig schwarz ohne Feuerwehremblem oder andere Symbole, 1.8 Handschuhe Gefütterte Fingerhandschuhe aus schwarzem Leder. 1.9 Gürtel 45 mm breit aus schwarzem Leder mit silberfarbener Zweidornschnalle. 1.10 Pullover Pullover mit V-förmigem Kragen aus dunkelblauer Schurwolle mit langen oder kurzen Ärmeln. 1.11 Schuhe Schwarze Halbschuhe aus Leder mit flachem Absatz. 2. Die Dienstkleidung für Dienstkleidungsträgerinnen besteht aus: 2.1 Jacke Jacke aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot mit Kunstseidenfuttergefüttert, einreihig mit vier Metallknöpfen zum Durchknöpfen, dreiviertellang, tailliert, Rücken mit Mittelnaht, Kragen mit Revers für offene Trageweise, zwei eingeschnittenen Seitentaschen mit Patte, Ärmel ohne Aufschläge. Die Knöpfe sind je nach Dienstgrad oder Funktion silber- oder goldfarben gekörnt. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 7 www.lfws.saarland.de 2.2 Hose Lange Rundbundhose ohne Aufschläge und Biesen aus dunkelblauem KammgarnTrikot mit Bundfalten, Vorderreißverschluss, zwei Seitentaschen sowie Schritt- und Vorderhosenfutter, rutschsicherem Bund mit acht Gürtelschlaufen für 30 mm breiten Gürtel. 2.3 Rock Rock aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot mit Bund und Reißverschluss, im Vorderund Rückenteil je eine Quetschfalte sowie von jeder Seite zur Mitte hin eine übergelegte Falte, Rocklänge nach der jeweiligen Mode. 2.4 Mantel Einreihiger, dunkelblauer Mantel, aus Mischgewebe hergestellt, mit verdeckter Knopfleiste, Rücken geschlitzt, schräg eingeschnittenen Seitentaschen, eingesetzten Ärmeln, Kragen für offene und geschlossene Trageweise, einem 40 mm breiten Gürtel aus dem gleichen Stoff mit dunkelblauer Schnalle, Kanten und Nähte gesteppt sowie herausnehmbarem dunkelblauem Winterfutter. 2.5 Mütze Mütze in Stewardessform aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot, ganz gefüttert mit einer an der linken Seite angebrachten Schwinge. Biesen: Deckelbiese in den Farben a) infanterierot für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamtinnen der Aufsichtsbehörden, b) hellblau für die Angehörigen der Werkfeuerwehren, c) aus dem gleichen Stoff wie die Mütze für die feuerwehrtechnischen Beamtinnen der Berufsfeuerwehren, der Feuerwehrschule des Saarlandes und der Aufsichtsbehörden. Mützenabzeichen: Feuerwehremblem - wie unter Nr. 11 1.4 beschrieben jedoch 40 mm breit - aus mattglänzendem Metall, durch zwei Splinte auf der Schwinge, abschließend mit dem unteren Rand an der Mütze befestigt a) silberfarben für Feuerwehr-Anwärterin bis Brandoberamtsrätin, b) goldfarben für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst, die Geistlichen und die Ärztinnen in den Feuerwehren, die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamtinnen und die feuerwehrtechnischen Beamtinnen der Aufsichtsbehörden. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 8 www.lfws.saarland.de Landeskokarde: in den Farben schwarz-rot-gold durch zwei Splinte vorn an der Mütze in der Mitte zwischen dem unteren und oberen Rand befestigt. 2.6 Bluse Aus einfarbigem hellblauem Baumwollstoff zum Durchknöpfen gearbeitet, langen Ärmeln mit Sportmanschetten, Kragen für offene Trageweise und einer Brusttasche. 2.7 Sommerbluse Ausführung wie Nr. 2.6 jedoch mit kurzen Ärmeln und Ärmelabzeichen auf dem linken Ärmel. 2.8 Handschuhe Gefütterte Fingerhandschuhe aus schwarzem Leder. 2.9 Gürtel 30 mm breit aus schwarzem Leder oder gleichwertigem Material mit silberfarbener Eindornschnalle. 2.10 Pullover Rollkragenpullover aus weißer Schurwolle oder gleichwertigem Material mit langen Ärmeln. 2.11 Schuhe Halbschuhe oder Pumps aus schwarzem Leder mit flachem bis halbhohem Absatz. 2.12 Handtasche Handtasche als Umhängetasche in glatter Form aus schwarzem Leder oder gleichwertigem Material. 3. Die Dienst- und Schutzkleidung der Angehörigen der Jugendfeuerwehren bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres besteht aus: 3.1 Übungsanzug Zweiteiliger Übungsanzug aus blauem Baumwollstoff, einseitig leicht gerauht, wasserfest appretiert und wasserabstoßend imprägniert, bestehend aus Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 9 www.lfws.saarland.de a) Jacke mit zwei Brusttaschen, infanterieroter Paspelierung am Kragenrand, silbergekörnten Knöpfen an den Brusttaschen und an der Knopfleiste, b) Hose mit zwei Taschen, Hosenbund mit Gürtelschlaufen, ohne Biesen. 3.2 Anorak Anorak aus dunkelblauem Mischgewebe, vorn mit durchgehendem Reißverschluss und Saumkordel, mit zwei schräg eingeschnittenen Seitentaschen mit Reißverschluss und einer eingeschnittenen Brusttasche mit Patte und zwei silberfarbenen Knöpfen, Ärmel mit verstellbarem Bund und Druckknopfverschluss. Unter dem Umlegekragen ist in einer Tasche mit Reißverschluss eine angenähte Kapuze mit Saumkordel versenkt. Ganz gefüttert mit herausnehmbarem dunkelblauem Winterfutter. 3.3 Mütze Mütze in Schiffchenform aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot, ganz gefüttert, innen mit Ripsband eingefasst. Biesen: infanterierote Biese am oberen Rand des Umschlages. Mützenabzeichen: Feuerwehremblem - wie unter Nr. II 1.4 beschrieben jedoch 40 mm breit - aus mattglänzendem silberfarbenem Metall, durch zwei Splinte an der linken vorderen Seite der Mütze befestigt. Wahlweise kann auch das Symbol der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband getragen werden. Landeskokarde: in den Farben schwarz-rot-gold aus Kunstseiden- bzw. Metallfäden mattglänzend maschinengestickt hergestellt vorn an der Mütze in der Mitte oberhalb des Umschlages befestigt. 3.4 Hemd Aus einfarbigem hellblauem Baumwollstoff zum Durchknöpfen gearbeitet, mit festem Kragen, langen Ärmeln mit einfachen Manschetten, zwei aufgesteppten Brusttaschen mit Faltenleiste und knöpfbarer Patte. 3.5 Binder Langbinder mit Einlage aus Merinowolle, einfarbig schwarz ohne Feuerwehremblem oder andere Symbole. 3.6 Leibriemen 45 mm breit aus schwarzem Leder mit silberfarbener Zweidornschnalle. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 10 www.lfws.saarland.de 3.7 Gürtel 30 mm breit aus schwarzem Leder oder gleichwertigem Material mit silberfarbene Eindornschnalle. 3.8 Schutzschuhe Schutzschuhe nach DIN 4843. Schuhform Schuhausführung ST S 2 oder S 3 SHH S 2 oder S 3 SH S 9 oder S 10 3.9 Schutzhelm Jugendfeuerwehr-Schutzhelm, der den Anforderungen nach DIN 4840 entspricht. 3.10 Schutzhandschuhe Fünffingerhandschuhe nach DIN 4841. Die Dienstkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung der Angehörigen der Jugendfeuerwehren ab dem 18. Lebensjahr entspricht der Ausstattung der aktiven Feuerwehrangehörigen. III. Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung 1. Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung für die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren 1.1 Feuerwehr-Schutzanzug (Jacke, orange; Hose, dunkelblau) nach den mit Erlass eingeführten Herstellungsrichtlinien, 1.2 Feuerwehr-Überjacke (orange) nach den mit Erlass eingeführten Herstellungsrichtlinien, 1.3 Feuerwehrhelm mit Gesichts-. und Nackenschutz nach DIN 14 940, 1.4 Feuerwehr-Schutzhandschuhe nach DIN 4841 (Fünffingerhandschuhe aus ChromRindsnarbenleder, mindestens 1,3 mm dick, Handfläche, Daumen und Knöchel mit Rind-Vollleder verstärkt, mit Stulpe und Pulsschutz), Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 11 www.lfws.saarland.de 1.5 Feuerwehr-Schutzstiefel DIN 4843 (Schuhform SH, Schuhausführung S 9 oder S 10). 2. Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung für die Einsatzbeamten und Einsatzbeamtinnen der Berufsfeuerwehren. Die Nummern 1.1 bis 1.5 gelten entsprechend. Wegen der besonderen Aufgabenstellung einer Berufsfeuerwehr kann von den v. g. Vorschriften im Bedarfsfall unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. 3. Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung für die Angehörigen der Werkfeuerwehren. Die Nummern 1.1 bis 1.5 gelten entsprechend. Wegen der besonderen Aufgabenstellung einer Werkfeuerwehr kann von den v. g. Vorschriften im Bedarfsfall unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. IV. Dienstgrad-, Funktions- und Ärmelabzeichen 1. Dienstgradabzeichen 1.1 Die Dienstgradabzeichen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren sowie der Werkfeuerwehren bestehen aus einem nachstehend beschriebenen Kragenspiegelpaar: 1.1.1 Kragenspiegel aus schwarzem Grundtuch mit folgender Paspelierung: a) infanterierot für Feuerwehr-Anwärter bis Hauptbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr, b) hellblau für Feuerwehr-Anwärter bis Hauptbrandmeister der Werkfeuerwehr, c) silberfarben für Werkbrandinspektor/Werkbrandoberinspektor. 1.1.2 Feuerwehremblem aus mattglänzendem silberfarbenem Metall: a) für Feuerwehr-Anwärter bis Oberlöschmeister ohne Eichenlaubkranz, b) für Brandmeister bis Hauptbrandmeister und Werkbrandinspektor/Werkbrandoberinspektor mit mattglänzendem silberfarbenem Eichenlaubkranz. 1.1.3 Die Dienstgrade unterscheiden sich nach den auf dem Kragenspiegel angeordneten Litzen, dem Feuerwehremblem und Eichenlaubkranz wie folgt: Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 12 www.lfws.saarland.de 1.1.3.1 Feuerwehr-Anwärter/Feuerwehrmann Feuerwehremblem im oberen Drittel des Kragenspiegels. Das Feuerwehremblem besteht aus einem Feuerwehrhelm über zwei gekreuzten Feuerwehräxten; die Stiele der Äxte zeigen zur Kragenaußenkante. 1.1.3.2 Oberfeuerwehrmann Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.1 mit einer 5 mm breiten infanterieroten Litze, die parallel im Abstand von 2 mm zur unteren Kante des Kragenspiegels verläuft. 1.1.3.3 Hauptfeuerwehrmann Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.2 jedoch mit zwei infanterieroten Litzen. Der Abstand von Litze zu Litze beträgt 2 mm. 1.1.3.4 Löschmeister Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.1 mit einer 5 mm breiten silberfarbenen Litze, die parallel im Abstand von 2 mm zur unteren Kante des Kragenspiegels verläuft. 1.1.3.5 Oberlöschmeister Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.4 jedoch mit zwei silberfarbenen Litzen. Der Abstand von Litze zu Litze beträgt 2 mm. 1.1.3.6 Brandmeister Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.1, Das Feuerwehremblem wird durch einen nach oben geöffneten Eichenlaubkranz umfasst. Die Enden des Eichenlaubkranzes zeigen zur Krageninnenseite. 1.1.3.7 Oberbrandmeister Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.6 mit einer 5 mm breiten silberfarbenen Litze, die parallel im Abstand von 2 mm zur unteren Kante des Kragenspiegels verläuft. 1.1.3.8 Hauptbrandmeister Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.7 jedoch mit zwei silberfarbenen Litzen. Der Abstand von Litze zu Litze beträgt 2 mm. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 13 www.lfws.saarland.de 1.1.3.9 Werkbrandinspektor Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.6 jedoch mit einer silberfarbenen umlaufenden Paspelierung. 1.1.3.10 Werkbrandoberinspektor Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.7 jedoch mit einer silberfarbenen umlaufenden Paspelierung. 1.2 Dienstgradabzeichen für die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Berufsfeuerwehren und der Feuerwehrschule des Saarlandes 1.2.1 Die Dienstgradabzeichen werden als Ärmelabzeichen auf einer rechteckigen aus schwarzem Grundtuch gefertigten Platte am linken Unterärmel der Dienstjacke (Abstand der Unterkante der Platte vom unteren Ärmelrand etwa 90 mm) getragen, sie sind aus Kunstseiden- bzw. Metallfäden mattglänzend maschinengestickt hergestellt. 1.2.2 Die Balken haben eine Höhe von 8 mm und eine Breite von 60 mm. Der Abstand von Balken zu Balken beträgt 5 mm, zur umlaufenden Litze 7 mm. Die Breite der Litze ist 2 mm. Die Farbe der Balken ist infanterierot, silber- oder goldfarben. 1.2.3 Die Dienstgrade unterscheiden sich durch die Farbe und Anzahl der Balken sowie der Farbe der Litze wie folgt: 1.2.3.1 Litze a) infanterierot für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, b) silberfarben für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, c) goldfarben für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 14 www.lfws.saarland.de 1.2.3.2 Balken Farbe Dienstgrad Anzahl a) infanterierot Feuerwehr-Anwärter ohne Oberfeuerwehrmann 2 b) silberfarben Brandmeister 1 Oberbrandmeister 2 Hauptbrandmeister 3 Brandinspektor-Anwärter ohne Brandinspektor 1 Brandoberinspektor 2 Brandamtmann 3 Brandamtsrat 4 Brandoberamtsrat 5 c) goldfarben Brandreferendar ohne Brandassessor 2 Brandrat 2 Brandoberrat 3 Branddirektor 4 Ltd. Branddirektor 5 2. Funktionsabzeichen (bildliche Darstellung Anlage 2) 2.1 Funktionsabzeichen für den Landesbrandinspekteur und die Brandinspekteure 2.1.1 Die Funktionsabzeichen für den Landesbrandinspekteur und die Brandinspekteure bestehen aus einem nachstehend beschriebenen Kragenspiegelpaar: 2.1.1.1 Brandinspekteur Kragenspiegel wie Nr. 1.1.3.6 jedoch in goldfarbener Ausführung der umlaufenden Paspelierung, des Feuerwehremblems und des Eichenlaubkranzes; 2.1.1.2 Landesbrandinspekteur Kragenspiegel wie Nr. 2.1.1.1 mit einer 5 mm breiten goldfarbenen Litze, die parallel im Abstand von 2 mm zur unteren Kante des Kragenspiegels verläuft. 2.2 Funktionsabzeichen für Geistliche und Ärzte in den Feuerwehren 2.2.1 Die Funktionsabzeichen für einen Geistlichen und einen Arzt in der Feuerwehr bestehen aus einem nachstehend beschriebenen Kragenspiegelpaar: Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 15 www.lfws.saarland.de 2.2.1.1 Geistlicher in der Feuerwehr Kragenspiegel aus schwarzem Grundtuch mit goldfarbener Paspelierung. Auf dem Grundtuch ein Kreuz aus mattglänzendem goldfarbenem Metall oder Metallfäden gestickt; 2.2.1.2 Arzt in der Feuerwehr Kragenspiegel aus schwarzem Grundtuch mit goldfarbener Paspelierung. Auf dem Grundtuch ein Äskulapstab mit Schlange aus mattglänzendem goldfarbenem Metall oder Metallfäden gestickt. 2.3 Funktionskennzeichen für Löschbezirks-, Löschabschnitts- und Wehrführer 2.3.1 Das Funktionskennzeichen besteht aus einer ovalen Platte (ca. 60 mm hoch, 50 mm breit) aus schwarzem Grundtuch mit einem aus mattglänzenden silberfarbenen Metallfäden gesticktem nach oben hin offenem Eichenlaubkranz und wird als Ärmelabzeichen auf dem linken ,Ärmel der Dienstjacke (Abstand der Unterkante der Platte vom unteren Ärmelrand ca. 90 mm) getragen. 2.3.1.1 Löschbezirksführer Wie unter Nr. 2.3.1 beschrieben; 2.3.1.2 Löschabschnittsführer Wie unter Nr. 2.3.1 beschrieben, jedoch mit einem Stern in der Mitte des Eichenlaubkranzes; 2.3.1.3 Wehrführer Wie unter Nr. 2.3.1 beschrieben, jedoch mit zwei in der Mitte des Eichenlaubkranzes übereinander angeordneten Sternen. 2.4 Funktionskennzeichen für Spielleute 2.4.1 Die Angehörigen eines Spielmannszuges oder Musikkorps tragen bei Auftritten Schwalbennester aus infanterierotem Abzeichentuch mit sieben senkrechten Streifen und einem Querstreifen besetzt aus 2,1 cm breiter gemusterter Aluminiumtresse; 2.4.2 Führer eines Spielmannszuges und Musikkorpsführer tragen am Schwalbennest Fransen aus 7 cm langen und 0,4 cm starkem Aluminiumgespinst. 3. Ärmelabzeichen (bildliche Darstellung Anlage 3) Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 16 www.lfws.saarland.de 3.1 Das Ärmelabzeichen für die Artgehörigen der kommunalen Feuerwehren einschließlich der Jugendfeuerwehren, der Werkfeuerwehren, die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Feuerwehrschule des Saarlandes, die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten und Ehrenbeamtinnen und die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Aufsichtsbehörden, bestehend aus farbigem Landeswappen mit Bordumrandung und Beschriftung auf einer aus schwarzem Grundtuch gefertigten halbrundschildförmigen Platte (Höhe 100 mm, Breite 80 mm), wird am linken Oberärmel der Dienstkleidung getragen. Der obere Rand der Grundplatte befindet sich 130 mm unterhalb der Ärmeloberkante. Der schwarze Bord trägt oben in ganzer Breite die Beschriftung „SAARLAND“. Wappen, Beschriftung und Bordumrandung bestehen aus Kunstseidenfäden und sind auf der Grundplatte in den entsprechenden Farben des Wappens sowie in den den Dienstgraden zugewiesenen Farben nach Nr. 3.2 maschinengestickt. 3.2 Die Beschriftung sowie die Bordumrandung sind in den folgenden Farben maschinengestickt: a) infanterierot für Feuerwehr-Anwärter bis Oberlöschmeister und Jugendfeuerwehrangehörige der kommunalen Feuerwehren, b) hellblau für Feuerwehr-Anwärter bis Oberlöschmeister der Werkfeuerwehren, c) silberfarben für Brandmeister bis Brandoberamtsrat, d) goldfarben für Brandreferendar bis Ltd. Branddirektor, die Geistlichen und die Ärzte in den Feuerwehren, die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten und Ehrenbeamtinnen und die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Aufsichtsbehörden. 3.3 Die Angehörigen der kommunalen Feuerwehren können auf dem rechten Oberärmel der Dienstkleidung ein Ärmelabzeichen bestehend aus farbigem Gemeindewappen mit Bordumrandung und Beschriftung auf einer aus schwarzem Grundtuch gefertigten halbrundschildförmigen Platte (Höhe 100 m, Breite 80 mm) tragen. Der obere Rand des Grundtuches befindet sich 130 mm unterhalb der Ärmeloberkante. Der schwarze Bord trägt oben in ganzer Breite als Beschriftung die Worte „Freiw. Feuerwehr“ bzw. „Berufsfeuerwehr“ und den Namen der Gemeinde. Wappen, Beschriftung und Bordumrandung bestehen aus Kunstseidenfäden und sind auf dem Grundtuch in den entsprechenden Farben des Wappens sowie in den den Dienstgraden zugewiesenen Farben nach Nr. 3.2 maschinengestickt. 3.4 Die im Brandschutz tätigen Ehrenbeamten und Ehrenbeamtinnen und die feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen der Aufsichtsbehörden können auf dem rechten Oberärmel der Dienstkleidung ein Ärmelabzeichen bestehend aus farbigem Kreis- bzw. Stadtverbandswappen mit Bordumrandung und Beschriftung auf einer aus schwarzem Grundtuch gefertigten halbrundschildförmigen Platte (Höhe 100 mm, Breite 80 mm) tragen. Der obere Rand des Grundtuches befindet sich 130 mm unterhalb der Ärmeloberkante. Der schwarze 'Bord trägt oben in ganzer Breite als Beschriftung die Worte „Landkreis“ bzw. „Stadtverband“ und den Namen des Gemeindeverbandes. Wappen, Beschriftung und Bordumrandung bestehen aus Kunstseidenfäden und sind auf dem Grundtuch in den entsprechenden Farben des Wappens sowie in den den Dienstgraden und Funktionen zugewiesenen Farben nach Nr. 3.2 maschinengestickt. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 17 www.lfws.saarland.de 3.5 Die Angehörigen der Werkfeuerwehren können auf dem rechten Oberärmel der Dienstkleidung ein Ärmelabzeichen mit dem Wort „Werkfeuerwehr“ und einer das Werk bezeichnenden Beschriftung oder das Firmenabzeichen tragen. Der obere Rand des Ärmelabzeichens befindet sich 130 mm unterhalb der Ärmeloberkante. 3.6 Die Angehörigen der Jugendfeuerwehren können auf dem rechten Oberärmel der Dienst- und Schutzkleidung das unter Nr. 3.3 beschriebene Ärmelabzeichen wahlweise auch mit der Beschriftung „Jugendfeuerwehr“ und dem Namen der Gemeinde oder das Symbol der Deutschen Jugendfeuerwehr als Ärmelabzeichen tragen. V. Helmkennzeichnung 1.1 Die Feuerwehrhelme der ,Führungskräfte und Atemschutzgeräteträger sind wie folgt zu kennzeichnen: Bild: Kennzeichen Freiwillige Feuerwehr Pflichtfeuerwehr Werkfeuerwehr Berufsfeuerwehr 1 ein Streifen auf beiden Helmseiten (oben) Gruppenführer Fahrzeugführer (OBM) 2 zwei Streifen auf beiden Zugführer, Löschbezirksführer/ -in Zugführer, Wachabteilungsführer / -in (HBM) 3 ein Ring (oben) Wehrführer/-in Beamter/Beamtin des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes Einsatzleiter/-in 4 zwei Ringe Brandinspektor/-in, Landesbrandinspekteur, / -in Beamter/Beamtin des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes Direktionsdienst 5 ein roter Punkt auf beiden Helmseiten Atemschutzgeräteträger 1.2 Die Kennzeichnung des Feuerwehrhelms (DIN 14940) ist in roter Farbe, möglichst in Reflexrot (RAL 3019) oder mit reflektierender Klebefolie, auszuführen. Als Kennzeichen sind zu verwenden: a) Streifen in Länge von 70 mm und einer Höhe von 1.0 mm, b) Ringe in Höhe von 10 mm, c) reflektierender roter Punkt 20 mm Durchmesser auf beiden Helmseiten. 1.3 Einzelheiten hinsichtlich der Kennzeichnung der Feuerwehrhelme sind den Bildern 1-5 der Anlage 4 zu entnehmen. Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 18 www.lfws.saarland.de VI. Schlussvorschriften 1. Die Dienstgrad- und Funktionsbezeichnungen dieser Verwaltungsvorschrift werden in weiblicher und männlicher Form geführt. 2. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. 3. Mit dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift tritt der Erlass betreffend die Dienstkleidung, persönliche Schutzausrüstung und die Dienstgradabzeichen der Feuerwehren des Saarlandes vom 1. Juni 1977 (GMBI. Saar S. 458), geändert durch Erlass vom 1. Juli 1978 (GMBl. Saal S. 465) sowie die Ergänzung der Anlagen 2 und 3 des Erlasses vom 1. Juli 1978 (GMBI. Saar S. 498) außer Kraft. Saarbrücken, den 2. April 1991 Der Minister des Innern Läpple Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 19 www.lfws.saarland.de Anlage 1 zur Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr vom 2. April 1991 Zu Nr. 1.7. Ausstattungssoll und Tragezeiten der Dienstkleidung und persönlichen Schutzausrüstung 1. Freiwillige Feuerwehr 1.1 Dienstkleidung für die aktiven männlichen Angehörigen Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Jacke 1 60 Hose 1 48 Mantel 1 120 Mütze 1 60 Oberhemd 1 24 Sommerhemd 1 24 Binder 1 48 Handschuhe 1 120 Gürtel 1 nach Bedarf Pullover (Pulli) 1 nach Bedarf Schuhe 1 nach Bedarf 1.2 Dienstkleidung für die aktiven weiblichen Angehörigen Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Jacke 1 60 Hose 1 96 Rock 1 96 Mantel 1 120 Mütze 1 60 Bluse 1 24 Sommerbluse 1 24 Handschuhe 1 120 Gürtel 1 nach Bedarf Pullover (Pulli) 1 nach Bedarf Schuhe 1 nach Bedarf Handtasche 1 nach Bedarf Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 20 www.lfws.saarland.de 1.3 Dienst- und Schutzkleidung der Angehörigen der Jugendfeuerwehren bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Übungsanzug 1 nach Bedarf a) Jacke 1 nach Bedarf b) Hose 1 nach Bedarf Anorak 1 nach Bedarf Mütze 1 nach Bedarf Hemd 1 nach Bedarf Binder 1 nach Bedarf Leibriemen 1 nach Bedarf Gürtel 1 nach Bedarf Schuhe 1 nach Bedarf Schutzhelm 1 nach Bedarf Schutzhandschuhe 1 nach Bedarf 1.4 Persönliche Schutzhandschuhe Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Feuerwehr-Schutzanzug 1 nach Bedarf Feuerwehr-Überjacke 1 nach Bedarf Feuerwehrhelm 1 nach Bedarf FeuerwehrSchutzhandschuhe 1 nach Bedarf Feuerwehr-Schutzstiefel 1 nach Bedarf 2. Berufsfeuerwehr 2.1 Dienstkleidung (Oberkleidung) für Beamte Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Jacke 2 60 Hose 2 36 Mantel 1 nach Bedarf Mütze 2 24 Oberhemd 4 12 Sommerhemd 2 12 Binder 2 nach Bedarf Handschuhe 1 nach Bedarf Gürtel 1 nach Bedarf Pullover (Pulli) 1 nach Bedarf Schuhe 1 nach Bedarf Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 21 www.lfws.saarland.de 2.2 Dienstkleidung (Oberkleidung) für Beamtinnen Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Jacke 2 60 Hose 1 72 Rock 1 72 Mantel 1 nach Bedarf Mütze 2 24 Bluse 4 12 Sommerbluse 2 12 Handschuhe 1 nach Bedarf Gürtel 1 nach Bedarf Pullover (Pulli) 1 nach Bedarf Schuhe 1 nach Bedarf Handtasche 1 nach Bedarf 2.3 Unterkleidung Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Unterhose 2 nach Bedarf Unterhemd 2 nach Bedarf Strümpfe (dunkelgrau/schwarz) 3 nach Bedarf 2.4 Sportkleidung (Nur für am Dienstsport teilnehmende Beamte und Beamtinnen) Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Trainingsanzug 1 72 Sporthemd 1 nach Bedarf Sporthose 1 nach Bedarf Sportschuhe 1 nach Bedarf Schwimmhose/-anzug 1 nach Bedarf 2.5 Sonderkleidung für Rettungs- und Krankentransportdienst Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Kittel (weiß) nach Bedarf nach Bedarf Hose (weiß) nach Bedarf nach Bedarf Hemd (weiß) nach Bedarf nach Bedarf Pulli (weiß) nach Bedarf nach Bedarf Schuhe (weiß) nach Bedarf nach Bedarf Anorak (orange) Mit herausnehmbarem Winterfutter nach Bedarf nach Bedarf Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 22 www.lfws.saarland.de 2.6 Sonderkleidung für Werkstattdienste Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Arbeitskittel nach Bedarf nach Bedarf Arbeitsanzug nach Bedarf nach Bedarf Arbeitsjacke nach Bedarf nach Bedarf Arbeitshose nach Bedarf nach Bedarf 2.7 Pflegematerial Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Kleiderbürste 1 nach Bedarf Schuhbürste 1 nach Bedarf Schuhcremebürste 1 nach Bedarf 2.8 Persönliche Schutzausrüstung Gegenstand Bestand je Angehöriger Stück/Paar Tragezeit in Monaten Je Stück/Paar Feuerwehr-Schutzanzug 3 nach Bedarf Feuerwehr-Überjacke (Ledereinsatzmantel) 1 nach Bedarf Feuerwehrhelm 1 nach Bedarf FeuerwehrSchutzhandschuhe 1 nach Bedarf Feuerwehr-Schutzstiefel 2 nach Bedarf Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 23 www.lfws.saarland.de Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr vom 2. April 1991 Zu den Nrn. IV.2.2.1.1 und IV.2.2.1.2 Zu den Nrn. IV.2.1.1.1 und IV.2.1.1.2 Zu den Nrn. IV.2.3.1.1 und IV.2.3.1.3 Zu Nr. IV.2.4.1 Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 24 www.lfws.saarland.de Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr vom 2. April 1991 Zu Nr. IV.3 Ärmelabzeichen Zu Nr. IV.3.1 Zu Nr. IV.3.4 Zu Nr. IV.3.3 Feuerwehrschule des Saarlandes Seite 25 www.lfws.saarland.de Anlage 4 zur Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr vom 2. April 1991 Zu Nr. V. Helmkennzeichnung Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5


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