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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und Sport"Verwaltungsvorschriften zu dem Gesetz über das Sondervermögen ""Fonds Kommunen 21"""

Verwaltungsvorschrift

"Verwaltungsvorschriften zu dem Gesetz über das Sondervermögen ""Fonds Kommunen 21"""

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2003-02-24

Art. 2
In-Knft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft. Sie ist erstmals bereits auf die Verteilung der Mittel nach Nr. 1.1.2 Buchst. b) und c) für das Jahr 2003 anzuwenden. Saarbrücken, den 7. Juli 2004 Die Ministerin für Innere. und Sport Kramp�Karrenbauer


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