Verwendung fiktiver Geburtsdaten bei offenkundig falscher Altersangabe
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" , Ministcn"um des Inncm Postfach 102441 6fJOZ4 Saarbriid·cn LandesaufnahmesteIle für Vertriebene und Flüchtlinge Edith-Stein-Siedlung Oderring 25 66822 Lebach Nachrichtlich Saarland _ MINISTERIUM DES INNERN 11.08.1993 F�ft7.-Jose('Rödcr-Str. 21 66119 SaarbrücJ.:en Tclcfolt (06 81) S 01·1 Te1efax (06 81) 5 01••• DlIrchwahIS01-2134 BS - IV22.1 5520/ 2 � Landrat in Saarlouis - Gemeinsame Ausländerbehörde Schlesierallee 17 66822 Lebach Verwendung fiktiver Geburtsdaten bei offenkundig falschen Al tersangaben Dem ;ünisteri um des Innern "-,,rde von anderen Bundesländern mit geteilt, daß dort bereits seit einiger Zeit und in zunehmender· Zahl ausI,'eis lose Asylsuchende vorsprechen, die ihr Alter mit weniger als 16 Jahren angeben, ob"ohl sie ihrem äußeren Anschein nach offenkundig älter sind. Die offenkundig falschen Alters angaben dienen dazu, eine asylverfahrensrechtliche Handlungs unfähigkeit herbeizuführen (§ 12 Abs. 1 AsylVfG), insbesondere mit dem Ziel einer Freistellung von der verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 14 AsylVfG) und der Vermeidung einer Weiterleitung (§ 47 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Asy1VfG) . Um der mißbräuchlichen Verwendung falscher Altersangaben ent gegenzuwirken, hab�n sich Bund und Länder auf folgende Verfah rensweise verständigt: Gibt ein asylsuchender ausweis loser Ausländer bei seiner Meldung in der Aufnahmeeinrichtung ein Geburtsdatum an, wonach er noch keine 16 Jahre alt ist, und ist er nach dem Eindruck des ent gegennehmenden Sachbearbeiters ganz offensichtlich älter, wird der weiteren Bearbeitung, insbesondere auch der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender und" der Einbeziehung in das EASY-Verfahren, ein fiktives Geburtsdatum zugrunde gelegt, wo nach der Asylsuchende mindestens 16 Jahre alt ist (für 1993: 1.1.1977). Um keinen Rechtsschein der Richtigkeit dieses Ge burtsdatums zu erwecken; ist in der Bescheinigung zu vermerken: "Fiktives Geburtsdatum aufgrund äußeren Anscheins". Dem Asylsu chenden ist anheim zu stellen, die Richtigkeit seiner Alters angabe durch geeignete Dokumente oder durch eine medizinische Untersuchung nachzuweisen. -, Ich bitte, künftig entsprechend zu verfahren. Das Bundesministe rium des Innern hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländi scher Flüchtlinge angewiesen, ab sofort ebenso zu verfahren und in den genannten Fällen den Asylantrag ohne Vertretung durch einen Vormund oder Pfleger anzunehmen. Über tatsächlich aufgetretene Fälle bitte ich zu gegebener Zeit zu berichten. Im Auftrag a�:...-