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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportVisumsverfahren im Rahmen des Internationalen Schüleraustauschs

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Visumsverfahren im Rahmen des Internationalen Schüleraustauschs

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1998-11-30

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-.... Saarland" 'MINISTERIUM DES INNERN Mhl!s1@rlu!)ld&@In"ern posltach'1Q2441 66024Saarbrücken ,Landesamt für Ausländer und Flüchtlirigsangelegenheiten' - Gemeinsame Ausländerbehörde - ,Oderring 25 66822 Lebach ' 'Landkreise ' Saarpfalz-Kreis Merzig Neunkirchen Saarlouis St. Wendel - AusländerbehördenStadtverband Saarbrücken - Ausländerbehörde - 66119 Saarbrücken , Aktenzeichen B 5 5515/1-09 Bearbeiler Herr" landeshauptstadt Saarbrücken - Ausländerbehörde - 66104 Saarbrücken Durchwahl Tel. (0681) 9 Fax (06 81) 9 Datum 30. November 1998 Visumvelfahren im Rahmen des Internationalen Schüleraustausches Die Äusländerreferenten des Bundes und der Länder haben sich in ihrer Sitzung am 27.10,1996 mit der vorgenannten Problematik befasst und mit dem Vertreter des Auswärtigen Amtes im Hinblick auf eine Beschleunigung urid Verwaltungsvereinfachung' folgende Absprache getroffen: ' HausanKhtln Minl8l:erium des Innem Ffa.oz.JOsef·Röder-Slraße 21 66119 Saarbrücken Tel. (08 8T)5 01.00 Fax (06 81) 501·2146 BusverblndungenJÜnlen . 17,20,26.,36,37 Dlenstgebiude Frani:-Joset'RMer-Slra6& 21 • Personalangelegenheitt«l (A) - Kommuoalangelegenheften (e) -. RerQt81 ftIrV9r81n�rt T." (OO'SI) 501.00 Fax (06 81)5 01-2148 17.20. ,26, 36. 37 Mainzer Straße 136 "Ä1lg. Rechts- u, Au$länderangelegenheiten (B) - Pofizeiangelegenheilen (0) Tol. (06 81) 9 62.0 F01X (0& 81) 9 62-10 OS + 9 62-12 65' �usunle: 18. Saarbahnhal!: Kktsalhumes Virchowßtmße 7 - Gemelnde�rOrung69ml Tel. (06 81) 5'01-00 'Fax (0681)501-2350 -Polizeiärztlieher Dienst Tol. (06 81) 9 62.0 .FaK (0681) 9 62-1155 BuslinIe :36 Das Visumverfahren von AustauschschOlern, die durch seriöse Organisationen wie der "AFS lnterkulturelle Begegnung e. V.", .. Deutsches Komitee Youth for Under staoding e. V." oder "Expe(iment e. V." vermittelt werden, wird in der Regel künftig in analoger Anwendung des Verschweigefristverf;;lhrens, wie es bei ausländischen Studenten Anwendung findet, durchgeführt. Danach gilt die Zustimmung der Auslän derbe,hörde als erteilt, wenn innerhalb _der Verschweigensfrist von drei Wochen und· · ..zwei Arbeitstagen der deutschen Auslandsvertretung k.eine gegenteilige Mitteilung . - vorliegt, und zwar stets. unter der Bedingung, dass die allgemeinen Erfordernisse für die Visumerteilung vorliegen. . - - Das Visum wird für den Gesamlzeitraum des:Aufenthaltes (in der Regel der Zeitraum :eines SchulJahres) bis :Zu einer HÖchstdauer von einem Jahr erteilt. Durch die vermit telnde Organisation wird ein ausreichender Krankenversicherungsschulz gewährlei· stet oder eine Erklärung zur Übernahme dieser Kosten im Krankheitsfalle abgege ben. Für die weite.ren Aufwendungen zum Lebensunterhalt in der Zeit des Aufenthal tes kommt die Gastfamilie auf. Es ist dalier sachgerecht, wenn d.er Erteilungszeit . ral)m dem Zeitrauinentspricht, für den ein Visum an einen Studenten erteilt wir(l, -,' . dessen Aufenthalt durch ein Stipendium finariziert wird_ . · Zur Klärung-der Frage, welche Organisationen neben den o. g. in diesem Zusam menhang als seriös anzusehen sin(l, hat sich das Bundesministerium des Innern an das Auswärtige Amt un(l das Bundesministerjum für Bildung und Forschung ge wandt. Sobald mir hierzu' nähere Informationen. vorliegen, werde ich Sie entsprechend unterrichten. - Im Auftrag hlwMiller


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