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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizVordrucke im Bereich der Beratungshilfe

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Vordrucke im Bereich der Beratungshilfe

Ministerium der Justiz · vom 2009-01-15

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1 4 1 4 15.1.2009 Stand: 28.1.2009 Vordrucke im Bereich der Beratungshilfe AV des MiJAGS Nr. 1/2009 vom 15. Januar 2009 (1414 - 37) I. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung zur Einführung von Vordrucken im Bereich der Beratungshilfe (Beratungshilfevordruckverordnung – BerHVV) vom 17. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3839) wird die Verwendung von Vordrucken zugelassen, die mit Hilfe von EDV-Anlagen erstellt oder abweichend von dem Vordruck nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHVV gestaltet sind, aber inhaltlich den Vordrucken nach § 1 Abs. 1 BerHVV entsprechen. II. Die mit Hilfe von EDV-Anlagen erstellten Vordrucke gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHVV sind zweifach einzureichen. III. Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


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