Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Achte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung vom 10. Oktober 2017 (SächsABl. S. 1542)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
In Abschnitt I Nummer 6.2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1199), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 7. August 2017 (SächsABl. S. 1118) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), werden die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur“ durch die Wörter „Präsidenten des Landesamtes für Schule und Bildung“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Dresden, den 10. Oktober 2017 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland