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Änd VwV Kleinbetragsregelung vom 24. Mai 1994 (SächsJMBl. S. 68)
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Mit Einwilligung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und nach Anhörung des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen wird die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Behandlung von Kleinbeträgen im Bereich der Justizverwaltung (Kleinbetragsregelung) vom 2. Dezember 1992 (SächsABl. S. 27 f) wie folgt geändert: In den Nummern 1.1, 3.1 und 6 wird jeweils die Angabe „5,00 DM“ durch die Angabe „10,00 DM“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 1994 in Kraft. Dresden, den 24. Mai 1994 Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann