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Bek. Betriebsplanrichtlinie für Tagebaue vom 1. August 2011 (SächsABl. S. 1468)
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Das Sächsische Oberbergamt hat am 1. August 2011 die Betriebsplanrichtlinie für Tagebaue erlassen. Die Richtlinie gilt für die Aufstellung und Gliederung von Betriebsplänen für übertägige Bergbaubetriebe im Freistaat Sachsen, die gemäß § 51 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2619) geändert worden ist, der Betriebsplanpflicht unterliegen. Die Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes zur Erarbeitung und Zulassung von Betriebsplänen für Tagebaue und dazugehörige Tagesanlagen (Betriebsplanrichtlinie für Tagebaue) vom 15. Februar 2002, bekannt gemacht durch Mitteilung im Sächsischen Amtsblatt (SächsABl. S. 389), außer Kraft. Die Richtlinie kann auf der Internetseite des Sächsischen Oberbergamtes heruntergeladen werden (http://www.bergbehoerde.sachsen.de). Freiberg, den 1. August 2011 Sächsisches Oberbergamt Prof. Schmidt Oberberghauptmann