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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft über die Herstellung der Leistungsfähigkeit und erfolgte Aufgabenübertragung auf die Landestalsperrenverwaltung als Wasserbaudienststelle vom 14. Mai 2005 (SächsABl. S. 541), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280)
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Vom 14. Juni 2005 Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt bekannt, dass der Freistaat Sachsen als Bauherr von Vorhaben nach § 91 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482) der Landestalsperrenverwaltung mit Wirkung zum 1. Juli 2005 die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung gemäß § 91 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 SächsWG als Wasserbaudienststelle des Freistaates Sachsen übertragen hat. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Landestalsperrenverwaltung gemäß § 91 Abs. 9a Satz 1 Nr. 2 SächsWG mit ingenieurtechnischen Mitarbeitern besetzt ist, die über die erforderlichen Kenntnisse der Bautechnik, der Baugestaltung, des Wasserbaus und des öffentlichen Bau- und Wasserrechts verfügen. Dresden, den 14. Juni 2005 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Stanislaw Tillich