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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen an kirchlichen Bildungseinrichtungen vom 10. Februar 1993 (SächsABl. S. 264), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 263)
Vom 10. Februar 1993 Auf der Grundlage von Artikel 37 des Einigungsvertrages werden folgende Richtlinien erlassen: Die Abschlüsse der nachstehenden kirchlichen Bildungsgänge werden Fachhochschulabschlüssen gleichgestellt:
Ausbildung am Diakonenhaus Moritzburg einschließlich des Parallelkurses in Leipzig,
Ausbildung am Amalie-Sieveking-Haus Radebeul,
Katechetische Lehrgänge beim Theologischen Seminar in Leipzig.
Inhabern dieser Abschlüsse wird auf Antrag die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Diplom-Religionspädagoge (FH), abg. Dipl.-Religionspädagoge (FH)“, zuerkannt. Für die Antragstellung gilt § 4 Abs. 1 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 30. Januar 1992 SächsABl. Sonderdruck 1/1992. Dresden, den 10. Februar 1993 Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer