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Beschluss des Präsidiums des 8. Sächsischen Landtags zur Änderung der Vorlagenrichtlinie vom 6. Mai 2026 (SächsABl. S. 470)
Das Präsidium des 8. Sächsischen Landtags hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 den folgenden Beschluss gefasst:
§ 2 der Vorlagenrichtlinie vom 30. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1282) wird wie folgt geändert: Unterrichtungen nach § 1 der Anlage 1 zur Geschäftsordnung (Akkreditierungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen) werden als Beratungs- und Informationsmaterial der Ausschüsse verteilt.“
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen,“ durch die Angabe „vorbehaltlich der Absätze 2 und 3“ ersetzt.
Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2 und 3
eingefügt: „(2) Stehen der Veröffentlichung einer Vorlage gesetzliche Vorschriften entgegen, erfolgt die Verteilung in Papierform.
Der bisherige Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt:
„(4) Eine Vorlage gilt als verteilt, wenn sie
nach Absatz 1 Satz 1 veröffentlicht wurde,
im Falle des Absatzes 2 oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 in die Fächer der Mitglieder des Landtags eingelegt worden ist oder
im Falle des Absatzes 3 den Ausschussmitgliedern elektronisch zugänglich gemacht wurde.“
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 6. Mai 2026 in Kraft.