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Dritte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 18. August 2026 (SächsJMBl. S. 189)
Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 19. Dezember 2025 (SächsJMBl. S. 16), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. April 2026 (SächsJMBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Ziffer I Nummer 1 wird die Angabe „IV“ durch die Angabe „V“ ersetzt.
Ziffer II Nummern 10 bis 29 werden durch die folgenden Nummern 10 bis 29 ersetzt: „10. am Amtsgericht Pirna alle Verfahren a) ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten, b) ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind, c) ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Plauen alle Verfahren
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 7. Oktober 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 4. Oktober 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 23. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2013 anhängig geworden und am 23. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2021 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Borna alle Verfahren
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,“.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: „1. Werden in Straf- und Bußgeldverfahren in Papierform geführte Akten zu einer elektronisch geführten Akte verbunden, sind die Papierakten durch die zum Zeitpunkt der Verbindung jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das aktenführende Gericht zu digitalisieren. Sofern eine Digitalisierung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, kann die jeweilige Behörden- oder Gerichtsleitung oder eine von dieser bestimmte Stelle im Einzelfall anordnen, dass die hinzuverbundenen Akten in der Papierform verbleiben. Diese Anordnung ist aktenkundig zu machen. Die Ziffern II, III und IV Nummer 2 finden im Übrigen in Straf- und Bußgeldverfahren keine Anwendung.“
Nach Nummer 2 wird die folgende Nummer 3 eingefügt: „3. Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage 2 benannten Bußgeldbehörden vom 1. September 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Diese Anordnung hinsichtlich der Nummern 4 bis 92 der Anlage 2 umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.“
Die bisherige Anlage wird zu Anlage 1.
Nach der Anlage 1 wird die folgende Anlage 2 eingefügt:
„Anlage 2 (zu Ziffer V Nummer 3)
Landkreis Leipzig
Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stadt Altenberg
Stadt Annaberg-Buchholz
Stadt Aue-Bad Schlema
Stadt Bad Düben
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Stadt Bad Muskau
Stadt Bernstadt auf dem Eigen
Stadt Brandis
Stadt Burgstädt
Stadt Chemnitz
Stadt Colditz
Stadt Coswig
Stadt Delitzsch
Stadt Ehrenfriedersdorf
Stadt Elsterberg
Stadt Frohburg
Stadt Grimma
Stadt Gröditz
Stadt Herrnhut
Stadt Hoyerswerda
Stadt Königstein
Stadt Lichtenstein
Stadt Limbach-Oberfrohna
Stadt Löbau
Stadt Lunzenau
Stadt Marienberg
Stadt Markkleeberg
Stadt Netzschkau
Stadt Nossen
Stadt Oelsnitz/Erzgebirge
Stadt Oschatz
Stadt Ostritz
Stadt Penig
Stadt Plauen
Stadt Pockau-Lengefeld
Stadt Rabenau
Stadt Radeberg
Stadt Radeburg
Stadt Reichenbach/Oberlausitz
Stadt Rothenburg/Oberlausitz
Stadt Scheibenberg
Stadt Schlettau
Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge
Stadt Strehla
Stadt Taucha
Stadt Torgau
Stadt Treuen
Stadt Waldenburg
Stadt Waldheim
Stadt Werdau
Stadt Wilkau-Haßlau
Stadt Wolkenstein
Stadt Zwickau
Gemeinde Amtsberg
Gemeinde Arnsdorf
Gemeinde Bannewitz
Gemeinde Bennewitz
Gemeinde Boxberg/Oberlausitz
Gemeinde Crottendorf
Gemeinde Diera-Zehren
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Gemeinde Ebersbach
Gemeinde Hirschstein
Gemeinde Kottmar
Gemeinde Laußig
Gemeinde Lichtenau
Gemeinde Lohmen
Gemeinde Mittelherwigsdorf
Gemeinde Mockrehna
Gemeinde Mülsen
Gemeinde Neschwitz
Gemeinde Neukieritzsch
Gemeinde Olbersdorf
Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Gemeinde Pöhl
Gemeinde Priestewitz
Gemeinde Raschau-Markersbach
Gemeinde Reinsdorf
Gemeinde Röderaue
Gemeinde Rosenbach/Vogtland
Gemeinde Schönfeld
Gemeinde Schönheide
Gemeinde Schwepnitz
Gemeinde Sehmatal
Gemeinde Stauchitz
Gemeinde Stützengrün
Gemeinde Thiendorf
Gemeinde Weischlitz
Gemeinde Zeithain
Verwaltungsverband Jägerswald
Verwaltungsverband Wildenstein
Kommunaler Sozialverband
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Statistisches Landesamt
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Handwerkskammer Chemnitz
Handwerkskammer Dresden
Handwerkskammer Leipzig
Industrie- und Handelskammer Dresden
Landeszahnärztekammer Sachsen
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2026 in Kraft. Dresden, den 18. August 2026 Die Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert