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Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der RL Härtefälle gemeinnützige Träger SMEKUL 2020 vom 8. Juli 2020 (SächsABl. S. 829)
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Die RL Härtefälle gemeinnützige Träger SMEKUL 2020 vom 18. Mai 2020 (SächsABl. S. 609) wird wie folgt geändert: In Ziffer VI Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2020“ durch die Angabe „31. August 2020“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2020 in Kraft. Dresden, den 8. Juli 2020 Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wolfram Günther