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Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Änderung der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 vom 16. März 2026 (SächsABl. S. 358)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
In Ziffer VIII Nummer 2 der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 vom 22. August 2023 (SächsABl. S. 1286), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 268), werden die Wörter „am 30. Juni 2026 außer Kraft“ durch die Wörter „mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Dresden, den 16. März 2026 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Dirk Panter