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Förderrichtlinie KitaBau
Förderrichtlinie KitaBau vom 9. Dezember 2025 (SächsABl. S. 1267)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Die Förderrichtlinie KitaBau vom 8. Oktober 2020 (SächsABl. S. 1258), die zuletzt durch die Richtlinie vom 13. März 2024 (SächsABl. S. 360) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287), wird wie folgt geändert: In Ziffer IX Nummer 1 wird die Angabe „31. Dezember 2025“ durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 9. Dezember 2025 Der Staatsminister für Kultus Conrad Clemens