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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderrichtlinie zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderrichtlinie zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau) vom 13. März 2024 (SächsABl. S. 360)
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Die Förderrichtlinie KitaBau vom 8. Oktober 2020 (SächsABl. S. 1258), die durch die Richtlinie vom 10. August 2023 (SächsABl. S. 1219) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287), wird wie folgt geändert: In Ziffer IX Nummer 1 wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 13. März 2024 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz