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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Richtlinie zur Förderung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FRL WOS)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Richtlinie zur Förderung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FRL WOS) vom 15. August 2022 (SächsABl. S. 1023)
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In der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 22. Februar 2022 (SächsABl. S. 286) wird in Teil 2 Großbuchstabe B Ziffer IV Nummer 1 folgender Satz angefügt: „Abweichend von Satz 1 können im Jahr 2022 Anträge zusätzlich bis zum 30. September 2022 eingereicht werden.“
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 15. August 2022 Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping