Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie sowie für Kultus zur Änderung der VwV Diversion vom 29. September 2001 (SächsABl. S. 1156)
Vom 29. September 2001
Ziffer II der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie sowie für Kultus zur Förderung der Diversion bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten (VwV Diversion) vom 27. August 1999 (SächsABl. S. 823) wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 Buchst. c Doppelbuchst. aa wird die Angabe „50 DM“ durch die Angabe „25 EUR“ ersetzt.
In Nummer 3 Buchst. c Doppelbuchst. bb wird die Angabe „200 DM“ durch die Angabe „100 EUR“ ersetzt.
In Nummer 4 Buchst. b Doppelbuchst. aa wird die Angabe „500 DM“ durch die Angabe „250 EUR“ ersetzt.
In Nummer 4 Buchst. b Doppelbuchst. dd wird die Angabe „250 DM“ durch die Angabe „125 EUR“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Dresden, den 29. September 2001 Der Staatsminister der Justiz Manfred Kolbe Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie Dr. Hans Geisler Der Staatsminister für Kultus Dr. Matthias Rößler