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Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, der Finanzen, des Innern sowie für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Ausbildungszentrum Bobritzsch vom 13. September 2021 (SächsABl. S. 1398)
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Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien der Justiz, der Finanzen, des Innern und für Soziales über die Errichtung des Ausbildungszentrums Bobritzsch vom 3. Januar 2003 (SächsABl. S. 123), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 374), außer Kraft. Dresden, den 13. September 2021 Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier Der Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.