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Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifizierung
Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifizierung vom 28. August 2003 (SächsABl. S. 884), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 255)
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen, die Kinder zur Integration aufnehmen, Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern vermitteln. Darüber hinaus soll sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behindertenhilfe und der stationären Pflegeeinrichtungen, in denen volljährige Menschen mit Behinderungen gepflegt und betreut werden, Kompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Pflege und Betreuung vermitteln. Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung. Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch ab. Über die Teilnahme an der Fortbildung stellt der Bildungsträger ein Zertifikat aus.
2.1 Für die heilpädagogische Zusatzqualifikation können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die a) über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen, sozialpädagogischen Bereich oder im handwerklichen Bereich (gilt nur für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen) verfügen und b) eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort (einschließlich der integrativen Formen) oder in einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen), in Wohnstätten für Behinderte (einschließlich Wohnpflegeheime), in einem ambulanten Dienst für Menschen mit einer Behinderung oder in einer ambulanten (Pflegedienst) oder stationären (Pflegeheim) Pflegeeinrichtung nachweisen können. 2.2 Für die Zulassung an der heilpädagogischen Zusatzqualifikation haben die Bewerber beim Bildungsträger folgende Unterlagen einzureichen: a) Kopien von Zeugnissen und Urkunden über Schul- und Berufsabschlüsse b) tabellarischen Lebenslauf über den beruflichen Werdegang c) Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung. In begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerber zugelassen werden, wenn sie Voraussetzungen erfüllen, die den in Nummer 2.1 genannten Zugangsvoraussetzungen gleichwertig sind.
3.1 Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine berufsbegleitende Fortbildung und dauert ein Jahr. Sie umfasst insgesamt 800 Stunden und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil und der praktische Teil umfassen je 400 Stunden. 3.2 Der praktische Teil ist als angeleitetes Praktikum, aber nicht im Herkunftsbereich, abzuleisten. Die Praktikumstunden sind auf mindestens zwei von in Nummer 2.1 Buchst. b genannten Arbeitsbereichen und Einrichtungen zu verteilen. Die fachliche Anleitung im Praktikum ist von Fachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation zu gewährleisten. Der Bildungsträger schließt mit der Praktikumstelle einen Praktikumvertrag ab. 3.3 Die Höhe der Kosten für die heilpädagogische Zusatzqualifikation wird vom Bildungsträger festgelegt und ist in eine Vereinbarung, die zwischen den Teilnehmern, den Arbeitgebern und den Bildungsträgern abzuschließen ist, aufzunehmen. Der Bildungsträger kann für die heilpädagogische Zusatzqualifikation Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Der ESF-Antrag ist an das für den Regierungsbezirk (RB) zuständigen Consultbüro zu richten, in dem sich die Bildungsstätte befindet.
Die zu vermittelnden theoretischen Grundlagen und speziellen Kenntnisse der nachfolgend aufgeführten Lernfeldkonzeption sind verbindlich. Die Fachinhalte der Lernfeldkonzeption dienen der Vermittlung von differenzierten Erziehungs-, Bildungs- und Förderangeboten zur Verhinderung von Benachteiligungen in verschiedenen Lebensbereichen von Menschen. Die Lernfeldkonzeption gibt den Rahmen vor a) für die Gliederung der Stoffgebiete, b) für die Zeitrichtwerte und c) für das methodische Vorgehen bei der Vermittlung der Fachinhalte. Lernfeldkonzeption: Stoffgebiete/Zeitrichtwerte in Stunden | Methodische Hinweise Stoffgebiete/Zeitrichtwerte in Stunden | Methodische Hinweise 1 Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage entwickeln/40 Inhalte: | Moderation Auseinandersetzung mit der persönlichen Motivation und mit dem subjektiven Verständnis des Teilnehmers | Selbsterfahrung Befragung und Interview Bestandsaufnahme/Reflexion bisherigen beruflichen Handelns | Rollenspiele Verständigung zur und Erwartungen an die integrative Arbeit | Videoeinsatz Entstehung und Einrichtung heilpädagogischer Arbeitsfelder und ihrer Nachbardisziplinen | Literaturstudium Erfahrungen mit Menschen mit Beeinträchtigungen; persönlicher Umgang Spannungsfeld: subjektorientierte Arbeit in Gruppen Biographisches Arbeiten Erkennen und Bewusstmachen eigener Stärken und Kompetenzen Psychohygiene und Umgang mit eigenen Grenzen, Helfersyndrom Eigene Bewältigungsmechanismen und Kennenlernen professioneller Bewältigungsmethoden, Krisenintervention Grenzerfahrungen, Subsidiarität, Trauer, emotionale Belastung, Burnout-Syndrom, kritische Lebenssituationen, Stressbewältigung Personelle und institutionelle Hierarchien 2 Erwartungshaltungen an heilpädagogisches Handeln bewusst machen und daraus Konsequenzen für die Tätigkeit ableiten/40 Inhalte: | Vorträge Gesellschaftliche Grundhaltungen gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen reflektieren | Videos Diskussionsrunden Auseinandersetzen mit Stigmatisierung und Vorurteilen | Erfahrungsaustausch Geschichtliche Entwicklung des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen | Selbstdarstellung Komplexität des Verständnisses von Behinderungen | Literaturstudium Rechtsbeziehungen im Rahmen heilpädagogischen Handelns, zum Beispiel: haftungs- und arbeitsrechtliche Fragen Definition von Behinderung im Spiegel unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen, zum Beispiel: Kosten- und Leistungsträger, soziale Sicherungssysteme Selbstfindungsprozesse: Entwicklung von Menschenbildern, Auseinandersetzung mit ethisch-moralischen und religiösen Fragestellungen Integrative Gemeinwesenarbeit im nachbarschaftlichen Umfeld Beratungs- und Zusammenarbeit: Zusammenarbeit mit Angehörigen, Beratungs- und Begleitfunktion, Familienberatung, Beratungsgespräch, kommunikativ theoretische Grundlagen, zum Beispiel: Modelle nach Schulz von Thun; Axiome nach Watzlawik 3 Beobachten, Erkennen und Verstehen/gesamt: 120 3.1 Allgemeine Grundlagen/80 Inhalte: | Übungen Beobachtung, Interview, Anamnese und Exploration, Testverfahren | Fallbeispiele Heilpädagogische Diagnostik | Erarbeitung Dokumentation angrenzender Berufsfelder | Falldiskussion Entwicklung psychischer und körperlicher Funktionen | Selbsterfahrung Behinderungsarten (psychische Störungen, emotionale Störungen, Lernbehinderungen, geistige Behinderungen, Sinnesbehinderungen, Sprech- und Sprachstörungen, Mehrfachbehinderungen) | Berichte von Pädagogen, Therapeuten, Ärzten, Betroffenen und Angehörigen Vorträge Reflexion, Supervision | Hospitation/Exkursion Dokumentation und Präsentation | Literaturstudium 3.2 Altersspezifische Grundlagen/40 für a) Kinder für b) Jugendliche für c) Erwachsene für d) alte Menschen mit Behinderungen Inhalte: | Lehrervorträge Entwicklungspsychologische Grundlagen | Erarbeitungen Lebenserschwernisse bei a, b, c, d (Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Medizin, Anthropologie) | Literaturstudium Schwerpunktsetzung möglich Sozialisation, Interaktion und Kommunikation Äußere Einflussfaktoren der Entwicklung bei a, b, c, d Entwicklungsstörungen bei a, b, c, d 4 Gestaltung von Bildungsprozessen/gesamt: 120 4.1 Pädagogische Modelle und ihre Bedeutung/40 Inhalte: | Konzepte erarbeiten und vorstellen Pädagogische Modelle zum Beispiel: Montessori, Steiner, Fröbel, Freinet und ihre Bedeutung für die heutige Zeit | Hospitation/Exkursion Gruppenarbeit Empowerment, Selbstbestimmung, Integration, Umsetzung des Normalisierungsprinzips, Lebensweltbezug | Vorträge Literaturstudium 4.2 Entwicklung von Bildungsprozessen/40 Inhalte: Heilpädagogische Planungs- und Handlungskonzepte, Erziehungs- und Förderpläne, Hilfeplanung, Einzel- und Gruppenförderung, Förderung in integrativen Gruppen Zielfindung und Zielformulierung als Ergebnis des Bildungs- und Erziehungsprozesses Das Prinzip der kleinsten Schritte, Formulieren von Nahzielen Ziele umsetzen: wohlfühlen emotionale Gesundheit Förderpflege Selbstständigkeit in der Lebenspraxis Gestaltung und Ausgestaltung von Bildungsumgebung, architektonisch gestaltete Räume für differenziertes Arbeiten, förderliches Milieu Initiieren und unterstützen von Bildungsprozessen durch methodische Vielfalt 4.3 Besonderheiten pädagogischer Methoden/40 für a) Kinder für b) Jugendliche für c) Erwachsene für d) alte Menschen mit Behinderungen Inhalte: Grundlagen der alternativen Pädagogikkonzepte Anwenden von alternativen Pädagogikkonzepten Nutzen alternativer Pädagogikkonzepte für Bildungsprozesse in unterschiedlichen Alterstufen 5 Heilpädagogische Methoden, Anwendbarkeit und Grenzen/80 Inhalte: | Anwendung Grundkonzeptionen zu Methoden in der Heilpädagogik am Beispiel der Methode des heilpädagogischen Spiels, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung im heilpädagogischen Spiel | Übung Selbsterfahrung Literaturstudium Heilpädagogische Funktion des Spiels Wahrnehmungsförderung, zum Beispiel: basale Stimulation, sensorische Integration Psychomotorische Methoden Musikalisch-rhythmische Methoden Grundlagen der Methode des Gestaltens mit Materialien, Gestaltungsangebote in verschiedenen heilpädagogischen Arbeitsfeldern, unterschiedliche Materialien als Impuls zur Aktivierung Vertiefende Konzepte, zum Beispiel: Kunst- und Gestaltungstherapie, Gestaltungen in der Waldorfpädagogik, Ausdrucksförderung durch Bewegung mit Material, Affoltermethode
Ziel des Praktikums
5.1 Das Praktikum dient der Aneignung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten für die Planung, Durchführung und Auswertung von heilpädagogischen Übungen und Förderprogrammen für Einzelne und Gruppen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sammeln Erfahrungen im Erkennen des Förderbedarfs Behinderter und treten in Interaktion mit dem Ziel sozialer Integration. Sie erlernen den Umgang mit Behinderten im Tagesablauf, um daraus den Förderbedarf abzuleiten. 5.2 Inhaltliche Schwerpunkte des Praktikums sind die heilpädagogischen Übungen, die insbesondere dem Erwerb von Fähigkeiten auf dem Gebiet des Erkennens von körperlichen, sprachlichen, geistigen und sozialen Kompetenzen und Ressourcen bei Behinderten dienen und zur Anwendung geeigneter Mittel und Methoden bei der Förderung befähigen. 5.3 Im Praktikum wird der Kontakt zu Familienangehörigen und Therapeuten aufgebaut, um den Behinderten im Umfeld von Familienangehörigen kennen zu lernen, Erfahrungen auszutauschen und um Förderhinweise an die Familienangehörigen weiterzugeben. Das Praktikum soll als umfassende Möglichkeit zur Förderung Behinderter und zur Reflexion heilpädagogischen Handelns im beruflichen Alltag genutzt werden. 5.4 Über das erfolgreich abgeleistete Praktikum erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine schriftlich Bestätigung. Nach jedem Praktikum ist ein Bericht anzufertigen; der Schwerpunkt des fachbezogenen Berichtes ist mit der Praktikumstelle abzustimmen.
6 Hinweise für das Fachgespräch 6.1 Die heilpädagogische Zusatzqualifikation schließt mit einem Fachgespräch ab. Am Fachgespräch sind der für die Zusatzqualifikation verantwortliche fachliche Leiter sowie eine berufserfahrene Mitarbeiterin oder ein berufserfahrener Mitarbeiter aus einer Praktikumstelle nach Wahl beteiligt. Das Fachgespräch soll pro Teilnehmer 20 Minuten nicht überschreiten. Es sollen die Praktikumbestätigungen mit den geforderten Berichten vor dem Fachgespräch vorgelegen haben. 6.2 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei dem Fachgespräch die Gelegenheit, sich über die nach den Nummern 4 und 5 erworbenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten mündlich zu äußern. 6.3 Der Bildungsträger erteilt den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern nach dem Fachgespräch ein Zertifikat (Muster siehe Anlage 2). Im Zertifikat sind die Inhalte der Zusatzqualifikation und die Praktika auszuweisen.
7 Übergangsvorschrift 7.1 Fortbildungen, die nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur heilpädagogischen Zusatzqualifikation vom 2. Februar 1994 (SächsABl. 1995 S. 534) begonnen wurden und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Fassung nicht abgeschlossen sind, können nach der alten Fassung beendet werden. 7.2 Es gelten alle nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur heilpädagogischen Zusatzqualifikation vom 2. Februar 1994 erworbenen Zertifikate weiter. Es empfiehlt sich jedoch, eine modulare Ergänzungsfortbildung nach dem als Anlage 1 aufgeführten Programm zu absolvieren. Dresden, den 28. August 2003 Sächsisches Staatsministerium für Soziales Janiszewski Abteilungsleiter
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3