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Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027 vom 30. November 2022 (SächsABl. S. 1467), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 286)
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Vom 30. November 2022 Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung als Verwaltungsbehörde für das Interreg-Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in den Prioritäten – Innovation und Wettbewerbsfähigkeit – Klimawandel und Nachhaltigkeit – Bildung, lebenslanges Lernen, Kultur und Tourismus – Zusammenarbeit und Vertrauensbildung in der Förderperiode 2021 bis 2027 bekannt. Das Gemeinsame Umsetzungsdokument tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Es ist im Internet unter www.sn-cz2027.eu in der Rubrik „Programm“, Abschnitt „Rechtsgrundlagen“, veröffentlicht. Auf Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes wird im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen. Dresden, den 30. November 2022 Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung Thomas Schmidt Staatsminister
Beachte auch die Bekanntmachung vom 6. Februar 2025 (SächsABl. S. 275).