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Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027 vom 6. Februar 2025 (SächsABl. S. 275)
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Vom 6. Februar 2025 Das mit Datum vom 17. Oktober 2022 (SächsABl. S. 1467) bekanntgegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in folgenden Punkten geändert: Ziffer 1.2 – Rechtsgrundlagen – Aktualisierung der Rechtsgrundlagen Ziffer 1.4 – Beschaffungswesen – Präzisierungen zu den Beschaffungen, die keinem förmlichen Vergabeverfahren unterliegen – Regelung für Begünstigte mit Sitz außerhalb des Freistaates Sachsen, dass bei Vergaben im EU-Unterschwellenbereich die vergaberechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten sind – Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten im EU-Oberschwellenbereich Ziffer 2.2.1, M2.2 – Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz – Ergänzung eines Verweises zu den konkreten Anforderungen an die Projekte für diese Maßnahme Ziffer 2.3.1 – Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen in den Bereichen der Bildung Ziffer 2.3.2 – Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus spielen – Konkretisierung der Förderfähigkeit von Kosten in den Maßnahmen der Priorität 3 Ziffer 3 – Begünstigte – Konkretisierung des Kreises der Begünstigten Ziffer 6.1 – Allgemeine Regeln zur Förderfähigkeit – Redaktionelle Anpassungen und Präzisierung des Projektbeginns Ziffer 6.5 – Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen – Konkretisierung der Kostenposition „berufliche Weiterbildung“ Ziffer 7 – Verfahren – Präzisierungen und redaktionelle Anpassungen in den einzelnen Verfahrensschritten Anlage 1 – Übersicht der förderfähigen Kosten – Präzisierung der Nachweisführung für Pauschalen Anlage 2 – Katalog der Büro- und Verwaltungskosten – Präzisierung der förderfähigen Kosten für IT-Systeme Anlage 4 – Verfahren zur Beantragung und Abrechnung der Personalstandardeinheitskosten – Konkretisierung der Definition im Tätigkeitsprofil 3 (TP 3) Anlage 6 – Beihilferechtliche Bestimmungen – Anpassung an die bestehende Rechtslage Die geänderte Fassung ist im Internet unter www.sn-cz2027.eu veröffentlicht. Dresden, den 6. Februar 2025 Die Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung Regina Kraushaar