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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderrichtlinie zum Projekt „Praxisberater an Schulen“ vom 10. September 2019 (SächsABl. S. 1411)
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Nummer 5.4.3 Satz 3 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Projekt „Praxisberater an Schulen“ vom 26. April 2016 (SächsABl. S. 556), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), wird wie folgt gefasst: „Insgesamt darf die Höhe der förderfähigen Personal- und Sachkosten maximal 57 500 Euro betragen.“
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 10. September 2019 in Kraft. Dresden, den 10. September 2019 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz