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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen vom 6. August 2024 (SächsABl. S. 966)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
In Teil 3 Satz 3 der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen vom 14. November 2023 (SächsABl. S. 1498), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306), wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „30. Juni 2026“ ersetzt.
Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 6. August 2024 Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping