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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt – FRL ISA/2021 vom 9. April 2026 (SächsABl. S. 424)
Diese Verwaltungsvorschrift ist befristet und gilt bis zum 31.12.2026.
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Die Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt vom 10. Februar 2021 (SächsABl. S. 167), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280), wird wie folgt geändert: Nach Ziffer V wird die folgende Ziffer VI eingefügt: „VI. Außerkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.“
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 9. April 2026 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Georg-Ludwig von Breitenbuch