Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 vom 22. November 2022 (SächsABl. S. 1436)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Nummer 8.2 der Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 vom 5. Oktober 2022 (SächsABl. S. 1257) wird wie folgt gefasst: „8.2 Gleichzeitig treten die Regelungen bezogen auf den Markteinführungszuschuss im Teil B II.1 der Mittelstandsrichtlinie vom 23. März 2020 (SächsABl. S. 398), die zuletzt durch die Richtlinie vom 30. August 2022 (SächsABl. S. 1119) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224), außer Kraft.“
Diese Änderungsrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 22. November 2022 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig