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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027 vom 30. Juni 2023 (SächsABl. S. 986)
Die FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027 vom 19. September 2022 (SächsABl. S. 1126) wird wie folgt geändert:
In Ziffer I Nummer 2 wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576)“ ersetzt.
Ziffer II Abschnitt A Nummer 5 wird wie folgt geändert:
folgender Buchstabe a wird neu eingefügt: „a) Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören – eine Vorhabenbeschreibung, – eine Stellenbeschreibung für die neu zu schaffende Stelle, – der Entwurf eines Arbeitsvertrages, – Nachweise zur Qualifikation der einzustellenden Person.“
Der bisherigen Buchstabe a, b, und c werden zu Buchstaben b, c und d.
Ziffer II Abschnitt B Nummer 5 wird wie folgt geändert:
folgender Buchstabe b wird neu eingefügt: „b) Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören – eine Vorhabenbeschreibung, – der Entwurf eines Kooperationsvertrages einschließlich Festlegungen zum Projektkoordinator und zu den Veröffentlichungsrechten für Projektergebnisse, – Nachweise zur Qualifikation der zu fördernden Personen.“
Die bisherigen Buchstaben b, c und d werden zu Buchstaben c, d und e.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft. Dresden, den 30. Juni 2023 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig