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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. S. 1839)
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In Ziffer VI Nummer 1 der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18. September 2018 (SächsABl. S. 1211) werden die Wörter „Ziffer IV, die mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft tritt“ durch die Wörter „Ziffer IV, die mit Außerkrafttreten der Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur außer Kraft tritt“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt am 27. Dezember 2019 in Kraft. Dresden, den 9. Dezember 2019 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig